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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 440Abschnitt

Übersetzung · DE

Al-Hammal: Abu 'Abd Allah wurde nach dem Bestreichen der Kalluta (Kopfbedeckung) (18) gefragt, doch er hielt dies für nicht zulässig; dies liegt daran, dass sie das Haupt gewöhnlich nicht vollständig bedeckt und nicht dauerhaft getragen wird. Was jedoch die gefütterten Qalansuwa-Kappen anbelangt, wie die Dinnayyat (Kopfbedeckungen) der Richter und die Numiyyat (21), so sagte Ishaq ibn Ibrahim, dass Ahmad sagte: Man bestreicht die Qalansuwa nicht. Ibn al-Mundhir sagte: Wir wissen von niemandem, der das Bestreichen der Qalansuwa befürwortete, außer dass Anas seine Qalansuwa bestrich. Dies liegt daran, dass es keine Mühsal bereitet, sie abzunehmen, weshalb das Bestreichen wie bei der Kalluta nicht zulässig ist, und weil sie geringer einzustufen ist als ein Turban ohne Umwickelung (Muhannaka), der keinen herabhängenden Zipfel (Dhu'aba) hat. Abu Bakr al-Khallal sagte: Wenn jemand die Qalansuwa bestreicht, sehe ich darin kein Problem, da Ahmad in der Überlieferung von al-Maimuni sagte: Ich vermeide dies. Wenn jedoch jemand eine andere Auffassung vertritt, so tadle ich ihn nicht. Al-Khallal sagte: Und wie könnte man ihn tadeln? Es wurde von zwei Gefährten des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil – mit authentischen Überlieferungsketten und zuverlässigen Gewährspersonen berichtet. So überlieferte al-Athram mit seinem Isnad von 'Umar, dass er sagte: Wenn er will, legt er seinen Kopf frei, und wenn er will, bestreicht er seine Qalansuwa und seinen Turban. Er überlieferte mit seinem Isnad von Abu Musa, dass er vom Abort kam und seine Qalansuwa bestrich. Dies ist auch deshalb so, weil es sich um eine übliche Kleidung handelt, die das Haupt bedeckt, womit sie dem umwickelten Turban gleicht und sich vom Turban unterscheidet, der weder umwickelt ist noch einen Zipfel besitzt, da dieser verboten ist.

Abschnitt: Bezüglich des Bestreichens des Hauptes über dem Kopfschleier (Miqna'a) (22) gibt es zwei Überlieferungen: Die erste besagt, dass es zulässig ist, weil Umm Salama über ihren Schleier (Khimar) zu streichen pflegte. Dies erwähnte Ibn al-Mundhir. Es wurde vom Propheten – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil – überliefert, dass er das Bestreichen der beiden Lederstrümpfe und des Schleiers anordnete. Und weil es sich um eine übliche Kleidung für das Haupt handelt, deren Abnahme mühsam ist, gleicht sie dem Turban. Die zweite Überlieferung besagt, dass das Bestreichen darüber nicht zulässig ist; denn Ahmad wurde gefragt: Wie bestreicht die Frau ihr Haupt? Er sagte: Von unter dem Schleier, sie bestreicht nicht den Schleier. Er sagte: Sie haben zwar erwähnt, dass Umm Salama über ihren Schleier zu streichen pflegte. Zu denen, die sagten, dass sie nicht über ihren Schleier streichen soll, gehören Nafi',

Anmerkungen

(18) Al-Kalla oder al-Kaluta: Eine Kopfbedeckung, die mit Haken versehen ist, ohne dass darüber ein Turban getragen wird; sie wird vom Sultan, den Emiren und dem gesamten Militär getragen. Siehe: Dozy, Mu'jam, 387. (19) In M: "sich dreht". (20) Dinniyat al-Qadi: Seine Qalansuwa-Kappe; sie wurde mit einem Tonfass (Dinn) verglichen. (21) In M: "wa-l-numiyyat". Wir kennen diese Numiyyat nicht. (22) Im Original: "Miqna'aha". Al-Miqna' und al-Miqna'a, mit Kasra am Mim: Das, womit eine Frau ihr Haupt bedeckt.

Arabisch (Quelle)

الحَمَّالُ: سُئِلَ أبو عبدِ اللَّه عن المَسْحِ على الكَلتة (١٨)؟ فلم يَرَهُ؛ وذلك لأنَّها لا تَسْتُرُ جَمِيعَ الرَّأْسِ في العادَةِ، ولا تَدُومُ (١٩) عليه، وأمَّا القَلَانِسُ المُبَطَّناتُ، كدَنِّيَّاتِ (٢٠) القُضاة، والنوميات (٢١)، فقال إسحاقُ بن إبراهيم، قال أحمدُ: لا يَمْسَحُ على القَلَنْسُوَةِ. وقال ابنُ المُنْذِرِ: ولا نَعْلَمُ أحَدًا قال بالمَسْحِ على القَلَنْسُوَةِ، إلَّا أنَّ أَنَسًا مَسَحَ على قَلَنْسُوَتِهِ؛ وذلك لأنَّها لا مَشَقَّةَ في نَزْعِها، فلم يَجُز المَسْحُ عليها كالكلتة، ولأنَّها أدْنَى مِن العِمَامَةِ غيرِ المُحَنَّكَةِ التي ليستْ لها ذُؤَابَةٌ. وقال أبو بكرٍ الخَلَّالُ: إنْ مَسَحَ إنْسَانٌ على القَلَنْسُوَةِ لم أرَ به بَأْسًا؛ لأنَّ أحمدَ قال، في روَايةِ المَيْمُونِىِّ: أنَا أتَوَقَّاهُ. وإنْ ذَهَبَ إليهِ ذَاهِبٌ لم يُعَنِّفْهُ. قال الخَلَّالُ: وكيف يُعَنِّفُه؟ وقد رُوِىَ عن رَجُلَيْنِ مِن أصْحَابِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، بأسَانِيدَ صِحَاحٍ، ورِجالٍ ثِقاتٍ. فرَوَى الأثْرَمُ، بإسْنَادِهِ، عن عمر، أنَّه قال: إنْ شَاءَ حَسَرَ عن رَأْسِهِ، وإنْ شَاءَ مَسَحَ على قَلَنْسُوَتِه وعِمامَتِهِ. ورَوَى بإسْنَادِه، عن أبي موسى، أنَّه خَرَجَ مِن الخَلاءِ، فمَسَحَ على القَلَنْسُوَةِ. ولأنَّهُ مَلْبُوسٌ مُعْتَادٌ يَسْتُرُ الرَّأْسَ، فأشْبَهَ العِمامَةَ المُحَنَّكَةَ، وفارَقَ العِمَامَةَ التي ليستْ مُحنَّكَةً ولا ذُؤَابَةَ لها؛ لأنَّها مَنْهِىٌّ عنها.

فصل: وفِي مَسْحِ الرَّأْسِ على مِقْنَعَتِهَا (٢٢) رِوَايَتانِ: إحْدَاهما، يَجُوزُ؛ لأنَّ أُمَّ سَلَمَة كانتْ تَمْسَحُ على خِمَارِها. ذَكَرَهُ ابْنُ المُنْذِرِ. وقد رُوِى عَنِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أنَّهُ أمَرَ بالمَسْحِ على الخُفَّيْنِ والخِمَارِ. ولأنَّهُ مَلْبُوسٌ لِلرَّأْسِ مُعْتَادٌ، يَشُقُّ نَزْعُهُ، فأشْبَهَ العِمَامَةَ. والثانيةُ، لا يجُوزُ المَسْحُ عليه؛ فإنَّ أحمدَ سُئِلَ: كيف تَمْسَحُ المرْأةُ على رَأْسِها؟ قال: مِنْ تحتِ الخِمارِ، ولا تَمْسَحُ على الخِمَارِ، قال: وقَدْ ذَكروا أنَّ أُمَّ سَلَمَة كانَتْ تَمْسَحُ على خِمَارِها. ومِمَّنْ قال لا تَمْسَحُ على خِمارِها، نافِعٌ،

Anmerkungen

(١٨) الكلتة أو الكلوتة: غطاء للرأس، ولها كلاليب بغير عمامة فوقها، يلبسها السلطان والأمراء وسائر العساكر. معجم دوزى ٣٨٧.(١٩) في م: "يدور".(٢٠) دنية القاضي: قلنسوته، شبهت بالدن.(٢١) في م: "والمنوميات". ولم نعرف النوميات هذه.(٢٢) في الأصل: "مقنعها". والمقنع والمقنعة، بكسر ميمها: ما تقنع به المرأة رأسها.

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