dass für jede der beiden Arten (der Blutung) ihr eigenes Urteil gilt. Dabei gibt es vier Zustände: eine Frau, die über Unterscheidungsvermögen verfügt, aber keine Gewohnheit (Ada) hat; eine Frau mit einer Gewohnheit, aber ohne Unterscheidungsvermögen; eine Frau, die sowohl eine Gewohnheit als auch Unterscheidungsvermögen hat; und eine Frau, die weder eine Gewohnheit noch Unterscheidungsvermögen besitzt.
Was die Frau mit Unterscheidungsvermögen (Mumayyiza) betrifft: Dies ist diejenige, die al-Khiraqi in diesem Problem erwähnte. Es handelt sich um diejenige, deren Blut ein Kommen und Gehen aufweist, wobei ein Teil davon schwarz, dickflüssig und übelriechend ist, während ein anderer Teil hellrot, gelblich oder geruchlos ist. Dabei überschreitet das schwarze oder dickflüssige Blut nicht das Maximum der Menstruation und unterschreitet nicht das Minimum. Das Urteil für sie lautet, dass ihre Menstruation die Zeit des schwarzen, dickflüssigen oder übelriechenden Blutes ist. Wenn dieses (2) aufhört, dann ist sie eine Mustahada (unterliegt der Zwischenblutung). Sie vollzieht den Ghusl (Vollbad) für die Menstruation, nimmt danach für jedes Gebet den Wudu' vor und betet. Ahmad erwähnte die Mustahada (3) und sagte: 'Für sie gibt es Sunan (Regeln).' Dann erwähnte er (4) die Frau mit Gewohnheit, worauf er sagte: 'Und eine weitere Regel: Wenn sie kommt und behauptet, dass sie eine Zwischenblutung habe und nicht rein werde, so sagt man ihr: Du hast jetzt keine bekannten Tage, die du abwarten könntest, aber schaue auf das Kommen und Gehen des Blutes. Wenn die Menstruation einsetzt – und ihr Einsetzen erkennt man daran, dass sie bekanntes schwarzes Blut sieht –, so ist es Menstruationsblut. Wenn sich ihr Blut jedoch verändert und gelblich und dünnflüssig wird, dann ist das Blut einer Zwischenblutung. Vollziehe also den Ghusl und bete.' Dies ist auch die Ansicht von Malik und al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: 'Dem Unterscheidungsvermögen kommt keine Bedeutung zu; die Bedeutung liegt ausschließlich auf der Gewohnheit', aufgrund dessen, was Umm Salama überlieferte, dass eine Frau während der Zeit des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil – Blutungen hatte (5). Er sagte: 'Sie soll die Anzahl der Tage und Nächte betrachten, die sie zu menstruieren pflegte, bevor ihr das widerfuhr, was ihr widerfahren ist. Sie soll das Gebet für diese Dauer des Monats unterlassen. Wenn sie das hinter sich gelassen hat (6), soll sie den Ghusl vollziehen, sich dann mit einem Tuch einen Verband anlegen (7) und beten.' Dies wurde von Abu Dawud, al-Nasa'i und Ibn Maja überliefert (8). Und dies ist einer der drei Hadithe, von denen Imam Ahmad sagte:
(2) In M: "fa-in". (3) Im Original: "fi al-mustahada". (4) In M: "wa-dhakara". (5) Es heißt: araqa al-dam (er ließ das Blut fließen). Das Hamza wird in ein Ha umgewandelt, also sagt man: haraqahu. (6) Khalafat: Sie ließ die Tage der Menstruation zurück, die sie gewohnt war. (7) Das heißt, sie bindet ihre Schamgegend mit einem breiten Tuch zusammen, nachdem sie Baumwolle als Einlage verwendet hat. (8) Ausgeführt von Abu Dawud, im: Kapitel über die Frau, die eine Zwischenblutung hat... usw., aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/62. Und al-Nasa'i, im: Kapitel über die Erwähnung des Ghusl nach der Menstruation, aus dem Buch der Reinheit, und im: Kapitel über die Frau, die bekannte Tage hat, an denen sie jeden Monat menstruiert, aus dem Buch der Menstruation. Al-Mujtaba 1/99, 149. Wir haben es nicht von Ibn Maja gefunden. Es wurde ebenfalls ausgeführt von: =
عَلَى كُلِّ وَاحِدٍ منهما حُكْمَه، ولا تَخْلُو مِن أرْبعةِ أحْوَالٍ: مُمَيِّزَةٍ لا عادةَ لها، ومُعْتَادَةٍ لا تَمْيِيزَ لها، ومَنْ لها عَادَةٌ وتَمْيِيزٌ، ومَنْ لا عادَةَ لها ولا تَمْيِيزَ.
أمَّا المُمَيِّزَةُ: فهى التي ذكرَها الْخِرَقِىُّ في هذه المسألةِ، وهى التي لِدَمِها إقْبَالٌ وإدْبَارٌ، بعضُه أسْوَدُ ثَخِينٌ مُنْتِنٌ، وبعضُهُ أَحْمَرُ مُشْرِقٌ، أوْ أصفرُ، أو لا رائِحَةَ له، ويكونُ الدَّمُ الأسودُ أو الثَّخِينُ لا يَزِيدُ على أكثرِ الحَيْضِ، ولا يَنْقُصُ عن أَقَلِّه، فحُكْمُ هذه أنَّ حَيْضَهَا زَمَانُ الدَّمِ الأسودِ أو الثَّخِينِ أو المُنْتِنِ، فإذا (٢) انْقَطَعَ فهى مُسْتَحَاضَةٌ، تَغْتَسِلُ لِلْحَيْض، وتَتَوَضَّأُ بعدَ ذلك لِكُلِّ صلاةٍ، وتُصَلِّى، وذكرَ أحمدُ المُسْتَحاضَةَ (٣) فقال: لَهَا سُنَنٌ، فذكَرَ (٤) المُعْتَادَةَ، ثُمَّ قال: وسُنَّةٌ أُخْرَى، إذا جاءتْ فزعَمَتْ أنَّها تُسْتَحَاضُ فلا تَطْهُرُ، قِيل لها: أنْتِ الآنَ ليس لك أيَّامٌ مَعْلُومَةٌ فَتَجْلِسِينَها، ولكن انْظُرِى إلى إقْبَالِ الدَّمِ وإدْبَارِه، فإذا أقْبَلَتِ الحَيْضَةُ - وإقْبَالُها أنْ تَرَىْ دَمًا أسْوَدَ يُعْرَفُ - فإذا تَغَيَّرَ دَمُها وكان إلى الصُّفْرَةِ والرِّقَّة، فذلك دَمُ اسْتِحَاضَةٍ، فاغْتَسِلِى، وصَلِّى. وبهذا قال مالكٌ، والشَّافِعِىُّ. وقال أبو حنيفة: لا اعْتِبَارَ بالتَّمْيِيزِ، إنَّما الاعْتِبَارُ بالعادَةِ خاصَّةً؛ لِمَا رَوَتْ أُمُّ سَلَمَةَ، أنَّ امْرَأَةً كانَتْ تُهَرَاقُ (٥) الدِّمَاءَ على عَهْدِ رَسُول للَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- فقَال: "لِتَنْظُرْ عِدَّةَ الأَيَّامِ وَاللَّيَالِى الَّتِى كانَتْ تَحِيضُهُنَّ قَبْلَ أنْ يُصِيبَها الَّذِى أصَابَها، فَلْتَتْرُكِ الصَّلاةَ قَدْرَ ذَلِكَ مِنَ الشَّهْرِ، فإذَا خَلَّفَتْ (٦) ذَلِكَ فَلْتَغْتَسِل، ثمَّ لتَسْتَثْفِرْ (٧) بثَوْبٍ، ثُمَّ لتُصَلِّ". رَوَاهُ أبو داوُد، والنَّسائِىُّ، وابنُ مَاجَه (٨). وهو أحدُ الأحادِيث الثَّلَاثَة التي قال الإِمَامُ أحمدُ:
(٢) في م: "فإن".(٣) في الأصل: "في المستحاضة".(٤) في م: "وذكر".(٥) يقال: أراق الدم. وتبدل الهمزة هاء فيقال: هراقه.(٦) خلفت: تركت أيام الحيض التي كانت تعهدها وراءها.(٧) أي تشد فرجها بخرقة عريضة بعد أن تحشى قطنا.(٨) أخرجه أبو داود، في: باب في المرأة تستحاض. . . إلخ، من كتاب الطهارة. سنن أبي داود ١/ ٦٢. والنسائي، في: باب ذكر الاغتسال من الحيض، من كتاب الطهارة، وفى: باب المرأة يكون لها أيام معلومة تحيضها كل شهر، من كتاب الحيض. المجتبى ١/ ٩٩، ١٤٩. ولم نجده عن ابن ماجه. وأخرجه أيضًا: =