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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 452Abschnitt

Übersetzung · DE

..., was sie vom fünften (15) Monat an schwarzem Blut erlebt; denn dies ähnelt dem Menstruationsblut am stärksten.

Abschnitt: Wenn sie in jedem Monat fünfzehn Tage lang schwarzes Blut sieht und fünfzehn Tage lang rotes, dann ist das gesamte schwarze Blut Menstruation; denn es kommt als Menstruationsblut in Frage, und sie hat darin das Kennzeichen der Menstruation gesehen, weshalb es als Menstruation feststeht.

93 – Rechtsfrage: Er sagte: "Wenn ihr Blut nicht unterbrochen ist und sie Tage im Monat hat, die sie kennt, so hält sie sich an diesen vom Gebet fern und führt den Ganzkörperwaschgang (Ghusl) durch, wenn diese Tage vergangen sind."

Dies ist die zweite Kategorie: Es ist die Frau, die eine Gewohnheit (Ada) hat, aber kein Unterscheidungsvermögen (Tamyiz), weil ihr Blut nicht unterbrochen ist, d. h. es hat eine Eigenschaft, die nicht variiert und bei der sich kein Teil vom anderen unterscheidet, so wie wir es bei der Frau mit Unterscheidungsvermögen erwähnt haben. Ebenso verhält es sich, wenn das Blut zwar unterbrochen ist, aber das Blut, das als Menstruationsblut in Frage kommt, weniger als die Mindestdauer oder mehr als die Maximaldauer der Menstruation beträgt; für diese Frau gibt es kein Unterscheidungsvermögen. Wenn sie eine Gewohnheit hatte, bevor sie die dauerhafte Zwischenblutung (Istihada) bekam, setzt sie während der Tage ihrer Gewohnheit aus und führt nach deren Ablauf den Ganzkörperwaschgang (Ghusl) durch. Danach führt sie für die Zeit jedes Gebets die rituelle Gebetswaschung (Wudu) durch und betet. Dies ist die Auffassung von Abu Hanifa und al-Shafi'i. Malik sagte: "Die Gewohnheit ist nicht maßgeblich; maßgeblich ist allein das Unterscheidungsvermögen. Wenn sie nicht über Unterscheidungsvermögen verfügt, so wartet sie nach Ablauf ihrer Gewohnheitszeit noch drei Tage ab, sofern sie insgesamt nicht fünfzehn Tage überschreitet, [danach ist sie] (1) eine Frau mit Zwischenblutung (Mustahada)." Er berief sich auf den Hadith der Fatima, den wir bereits erwähnten. Wir hingegen stützen uns auf den Hadith der Umm Salama. Zudem ist im Hadith der Fatima überliefert, dass der Prophet (s) zu ihr sagte: "Unterlasse das Gebet für die Anzahl der Tage, an denen du zuvor deine Menstruation hattest, dann wasche dich und bete." Dies ist konsensbasiert (2). In einem anderen Wortlaut sagte er: "Wenn die Menstruation einsetzt, unterlasse das Gebet, und wenn die Anzahl ihrer Tage vergangen ist, dann wasche das Blut von dir ab und bete." Dies ist konsensbasiert (2). Umm Habiba (3) berichtete, dass sie den Propheten (s) nach dem Blut befragte, woraufhin [der Gesandte Allahs (s)] (4) zu ihr sagte: "Verweile für die Dauer, die dich deine Menstruation davon abhielt, dann wasche dich und bete." Dies wurde von Muslim überliefert (5). Auch berichtete 'Adi ibn Thabit von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet (s) über die Frau mit Zwischenblutung sagte: "Sie unterlässt das Gebet für die Tage ihrer gewohnten Zeit, dann wäscht sie sich, fastet, betet und führt zu jedem Gebet die Gebetswaschung durch." Dies wurde von Abu Dawud und al-Tirmidhi ausgegeben (7). Es gibt für ihn in diesem Hadith keinen Beweis für das Aufgeben der Gewohnheit im Falle derjenigen, die kein Unterscheidungsvermögen hat.

Anmerkungen

(15) Im Original: "wa-min" (und von). (1) In der Handschrift "m": "wa-hiya" (und sie ist). (2) Siehe das Vorangegangene in der Hadith-Kritik auf Seite 277. (3) D. h.: Tochter von Dschahsch. (4) Im Original "m" ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

تَجْلِسُه مِن (١٥) الخامِس مِن الدَّمِ الأسودِ؛ لأنَّه أشْبَهُ بِدَمِ الحَيْضِ.

فصل: إذا رَأَتْ في كُلِّ شهرٍ خمسةَ عشرَ يومًا دَمًا أسودَ، وخمسةَ عشرَ أحمرَ، فالأسودُ كُلُّهُ حَيْضٌ؛ لأنَّه يَصْلُحُ أن يكونَ حَيْضًا، وقد رَأَتْ فيه أمارَةَ الحَيْضِ، فيَثْبُتُ كَوْنُه حَيْضًا.

٩٣ - مسألة؛ قال: (فإنْ لَمْ يَكُنْ دَمُها مُنْفَصِلًا، وكانَتْ لَهَا أَيَّامٌ مِنَ الشَّهْرِ تعْرِفُهَا، أَمْسَكَتْ عَنِ الصَّلَاةِ فِيهَا، واغْتَسَلَتْ إذَا جَاوَزَتْهَا)

هذا القِسْمُ الثَّانِى: وهى مَنْ لها عادةٌ ولا تَمْيِيزَ لها؛ لِكَوْن دَمِهَا غيرَ مُنْفَصِلٍ، أي على صِفَةٍ لا تَخْتَلِفُ ولا يَتَمَيَّزُ بَعْضُهُ مِنْ بَعْضٍ، على مَا ذَكَرْنَاهُ فِي المُمَيِّزَةِ، وكذلك إنْ كان مُنْفَصِلًا إلَّا أنَّ الدَّمَ الذي يَصْلُح لِلْحَيْضِ دُونَ أقَلِّ الحَيْضِ أو فوقَ أكْثَرِه، فهذه لا تَمْيِيزَ لها. فإذا كانتْ لها عادةٌ قَبْلَ أنْ تُسْتَحَاضَ، جَلَسَتْ أيَّامَ عادَتِها، واغْتَسَلَتْ عِنْدَ انْقِضَائِها، ثم تَتَوَضَّأُ بعدَ ذلك لِوَقْتِ كُلِّ صَلَاةٍ، وتُصَلِّى. وبهذا قال أبو حنيفة، والشَّافِعِىُّ. وقال مَالِك: لا اعْتِبارَ بالعادَةِ، إنَّما الاعْتِبارُ بالتَّمْيِيزِ، فإنْ لم تَكُنْ مُمَيِّزة اسْتَطْهَرَتْ بعدَ زَمَانِ عادَتِها بثلاثةِ أيَّام، إنْ لم تُجاوِزْ خمسةَ عشرَ يومًا، [ثم هي] (١) بعدَ ذلك مُسْتَحَاضَةٌ. واحْتجَّ بحَدِيثِ فَاطِمَةَ الذي ذَكَرْنَاهُ. ولَنا، حَدِيثُ أُمِّ سَلَمَة، وقد رُوِىَ في حدِيثِ فَاطِمَةَ أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال لها: "دَعِى الصَّلَاةَ قَدْرَ الأَيَّامِ الَّتِى كُنْتِ تَحِيضِينَ فِيهَا، ثُمَّ اغْتَسِلِى، وصَلِّى". مُتَّفَقٌ عليه (٢)، وفى لَفْظٍ، قال: "فإذَا أقْبَلَت الحَيضَةُ فَاتْرُكِى الصَّلَاةَ، فإذَا ذَهَبَ قَدْرُها فَاغْسِلِى عَنْكِ الدَّمَ، وصَلِّى". مُتَّفَقٌ عليه (٢). ورَوَتْ أمُّ حَبِيبَةَ (٣)، أنَّها سَألتِ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عن الدَّمِ؟ فقال لها [رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-] (٤): "امْكُثِى قَدْرَ مَا كانَتْ

Anmerkungen

(١٥) في الأصل: "ومن".(١) في م: "وهى".(٢) انظر ما مضى في تخريج الحديث صفحة ٢٧٧.(٣) أي: بنت جحش.(٤) سقط من: م.

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