Kapitel: Seine Aussage „sechs oder sieben Tage“ bedeutet nach dem äußeren Wortlaut, dass er sie auf ihr eigenes Urteilsvermögen (Ijtihad) und ihre Meinung zurückverwiesen hat, bezüglich dessen, was sie für am wahrscheinlichsten hält, ihrem Gewohnheitszustand oder der Gewohnheit ihrer Frauen am nächsten zu kommen, oder was dem Zustand der Menstruation am ähnlichsten ist. Der Qadi erwähnte dies an einigen Stellen, erwähnte jedoch an einer anderen Stelle, dass er ihr die Wahl zwischen sechs und sieben ließ, nicht auf dem Wege des Ijtihad, so wie er jemanden, der mit einer menstruierenden Frau verkehrt, die Wahl zwischen der Sühne mit einem Dinar oder einem halben Dinar ließ, mit dem Beweis, dass der Buchstabe „aw“ (oder) der Wahl dient. Die erste Ansicht ist, so Allah will, korrekter; denn wenn wir sie als eine Wählende betrachten würden, würde dies dazu führen, dass sie am siebten Tag wählen könnte, ob das Gebet für sie verpflichtend ist oder ob es für sie verboten ist, und sie hat in dieser Hinsicht keinerlei Wahlfreiheit. Die Sühne hingegen ist eine freiwillige Handlung, bei der eine Wahl zwischen der Ausgabe eines Dinars oder eines halben Dinars möglich ist, wobei das Verpflichtende in beiden Fällen ein halber Dinar ist; denn bei einer Pflicht besteht keine Wahl zwischen ihrer Ausführung und ihrem Unterlassen. Zu ihrem Argument, dass „aw“ der Wahl dient, sagen wir: Es kann auch dem Ijtihad dienen, wie Allah, der Erhabene, sagt: {„...dann lasst sie entweder danach aus Gnade frei oder gegen Lösegeld“}. „Imma“ (entweder) ist in seiner Setzung wie „aw“ (oder), und der Imam hat bei Gefangenen keine andere Wahl, als das zu tun, was sein Ijtihad als das Angemessenste erweist.
Kapitel: Die vergessliche Frau (Nasiya) ist entweder in Bezug auf ihren Monat unwissend oder wissend. Wenn sie unwissend über ihren Monat ist, verweisen wir sie auf den Mondmonat und lassen sie in jedem Monat eine Menstruation vollziehen, aufgrund des Hadith von Hamna und weil dies der Regelfall ist; darauf wird sie zurückverwiesen, wie sie auf die sechs und sieben Tage zurückverwiesen wurde. Ist sie sich ihres Monats bewusst, lassen wir sie in jedem ihrer Monate eine Menstruation vollziehen, denn dies ist ihre Gewohnheit; sie wird darauf zurückverwiesen, so wie die Frau mit einer festen Gewohnheit auf ihre Gewohnheit hinsichtlich der Anzahl der Tage zurückverwiesen wird. Es sei denn, ihr Monat ist kürzer als zwanzig Tage, dann lassen wir sie nicht mehr als das, was nach Abzug von dreizehn oder fünfzehn Tagen verbleibt, menstruieren; denn würde sie länger als das menstruieren, würde ihre Reinheitsperiode unter die Mindestdauer der Reinheit fallen, und dazu gibt es keinen Weg. Soll sie die Tage ihrer Menstruation ab dem Anfang jedes Monats abwarten oder durch Mutmaßung und Ijtihad? Dazu gibt es zwei Ansichten: Eine davon ist, dass sie sie ab dem Anfang jedes Monats abwartet, sofern es möglich ist; denn der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm)
(15) In „m“: „wa-ra’yuhu“ (und seine Meinung). (16) In „m“: „laha“ (für sie). (17) Sure Muhammad 4.
فصل: قولُه: "سِتًّا أوْ سَبْعًا" الظَّاهِرُ أنَّهُ رَدَّهَا إلى اجْتِهَادِها (١٥) ورَأْيها، فيما يَغْلِبُ على ظَنِّها أنَّه أقْرَبُ إلى عادَتِها أو عادَةِ نِسَائِها، أو ما يكونُ أشْبَهَ بكَوْنِه حَيْضًا. ذَكَرَهُ القاضي في بعضِ المَوَاضِعِ، وذَكَرَ في مَوْضِعٍ آخَرَ أنَّه خَيَّرهَا بَيْنَ سِتٍّ وسَبْعٍ، لا على طَرِيقِ الاجْتِهَادِ، كما خَيَّرَ وَاطِىءَ الحائِضِ بينَ التَّكْفِيرِ بِدِينَارٍ أوْ نِصْفِ دِينَارٍ، بدَلِيلِ أنَّ حَرْفَ "أو" لِلتَّخْيِيرِ. والأوَّلُ إنْ شاء اللهُ أصَّحُّ؛ لأنَّا لو جَعَلْنَاها مُخَيَّرَةً أفْضَى إلى تَخْيِيرِها في اليومِ السَّابِع بينَ أنْ تكونَ الصَّلَاةُ عليها وَاجِبَةً وبينَ كَوْنِهَا مُحَرَّمَةً، وليس إليها (١٦) فِي ذَلِكَ خِيَرَةٌ بحالٍ. أَمَّا التَّكْفِيرُ فَفِعْلٌ اخْتِيَارِىٌّ، يُمْكِنُ التَّخْييرُ فيه بينَ إخْرَاجِ دِينَارٍ أو نِصْفِ دِينَارٍ، والوَاجِبُ نصفُ دينارٍ في الحَالَيْن؛ لأنَّ الوَاجِبَ لا يتَخَيَّرُ بينَ فِعْلِه وتَرْكِه. وقَوْلُهُم: إنَّ "أْو" لِلتَّخْيِيرِ. قُلْنا: وقد يكونُ لِلاجْتِهَاد، كقولِ اللَّه تعالى: {فَإِمَّا مَنًّا بَعْدُ وَإِمَّا فِدَاءً} (١٧). و"إمَّا" كـ "أو" في وَضْعِها، وليس لِلإِمامِ في الأسْرَى إلَّا فِعْلُ ما يُؤَدِّيه إليه اجْتِهادُه أنَّه الأصْلَحُ.
فصل: ولا تَخْلُو النَّاسِيَةُ مِن أنْ تكونَ جاهِلَةً بِشهرِها، أو عَالِمَةً به، فإنْ كانتْ جاهِلَةً بِشهرِها، رَدَدْنَاها إلى الشهر الهِلَالِىِّ، فحَيَّضْنَاها في كُلِّ شهرٍ حَيْضَة؛ لِحَدِيثِ حَمْنَةَ، ولأنَّه الغَالبُ، فتُرَدُّ إليه، كرَدِّها إلى السِّتِّ والسَّبْعِ. وإنْ كانتْ عَالِمةً بشهرِها، حَيَّضَنَاهَا في كُلِّ شهرٍ مِن شُهُورِها حَيْضَةً؛ لأنَّ ذلك عادَتُها، فتُرَدُّ إليها، كما تُرَدُّ المُعْتَادَةُ إلى عادَتِها في عَدَدِ الأيَّامِ، إلَّا أنَّها متى كانَ شهرُها أقَلَّ مِنْ عشرِينَ يومًا، لم نُحَيِّضْها منه أكْثَرَ مِن الفَاضِلِ عن ثلاثةَ عشرَ يومًا، أو خمسةَ عشرَ يومًا؛ لأنَّها لو حَاضَتْ أكْثَرَ مِن ذلك، لَنَقَصَ طُهْرُها عن أقَلِّ الطُّهْرِ، ولا سَبِيلَ إليه. وهل تَجْلِسُ أيَّامَ حَيْضِها مِنْ أوَّلِ كُلِّ شهرٍ، أو بالتَّحَرِّى والاجْتِهَادِ؟ فيه وَجْهان: أحدُهما، تَجْلِسُه مِنْ أوَّلِ كُلِّ شهرٍ إذا كان يَحْتَمِلُ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-
(١٥) في م: "ورأيه".(١٦) في م: "لها".(١٧) سورة محمد ٤.