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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 462

Übersetzung · DE

sagte er zu Hamna: „Menstruiere sechs oder sieben Tage im Wissen Allahs, dann wasche dich und bete vierundzwanzig Nächte oder dreiundzwanzig Nächte und deren Tage.“ Er ließ also ihre Menstruationszeit vor ihrer Reinheitsperiode kommen und befahl ihr dann, im Rest der Zeit zu beten und zu fasten. Zudem menstruiert die Frau, die zum ersten Mal menstruiert (Mubtada'a), ab Anfang des Monats, obwohl sie keine Gewohnheit hat; ebenso verhält es sich bei der vergesslichen Frau (Nasiya). Da Menstruationsblut ein natürliches Blut ist, während die Istihada (pathologische Blutung) ein vorübergehender Zustand ist, muss beim Auftreten von Blut dem Menstruationsblut Vorrang eingeräumt werden. Die zweite Ansicht ist, dass sie ihre Tage innerhalb des Monats durch Mutmaßung und Ijtihad abwartet. Dies ist die Ansicht von Abu Bakr und Ibn Abi Musa, da der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sie bezüglich des Ausmaßes mit seiner Aussage „sechs oder sieben Tage“ auf ihr eigenes Urteilsvermögen verwies. Dasselbe gilt für den Zeitpunkt. Zudem spielt die Mutmaßung eine Rolle bei der Menstruation, wie der Beweis zeigt, dass die Frau mit Unterscheidungsvermögen (Mumayyiza) auf die Beschaffenheit des Blutes zurückgreift; ebenso verhält es sich mit dessen Zeitpunkt. Wenn ihr jedoch die gesamte Zeit gleich erscheint und ihr nichts als wahrscheinlicher vorkommt, ist ihre Menstruationszeit fest ab dem Anfang des Monats anzusetzen, da es für etwas anderes keinen Beleg gibt.

Der zweite Abschnitt betrifft diejenige, die ihre Anzahl vergessen hat, nicht aber ihren Zeitpunkt. Dies ist etwa diejenige, die weiß, dass ihre Menstruation in den ersten zehn Tagen des Monats liegt, aber deren Anzahl nicht kennt. Bezüglich des Ausmaßes, das sie abwartet, ist sie wie die Mutahayyira (die Ratlose) und wartet nach der korrektesten der beiden Überlieferungen sechs oder sieben Tage ab, allerdings nur innerhalb der zehn Tage und nicht außerhalb. Soll sie diese ab Beginn der zehn Tage abwarten oder durch Mutmaßung? Hierzu gibt es zwei Ansichten. Wenn sie sagt: „Ich weiß, dass ich zu Beginn des Monats menstruierte, aber ich kenne das Ende nicht“, oder „Ich menstruierte am Ende des Monats, kenne aber den Anfang nicht“, oder „Ich weiß nicht, ob das der Anfang meiner Menstruation oder deren Ende war“, so lassen wir sie den Tag menstruieren, den sie kennt, und sie vervollständigt den Rest ihrer Menstruation in der ersten Fallkonstellation danach, in der zweiten davor und in der dritten durch Mutmaßung, oder ab dem, was auf den Anfang des Monats folgt, je nach den beiden unterschiedlichen Ansichten.

Der dritte Abschnitt betrifft diejenige, die ihren Zeitpunkt vergessen hat, nicht aber ihre Anzahl. Dies gliedert sich in zwei Arten: Erstens, dass sie überhaupt keinen Zeitpunkt kennt, etwa wenn sie weiß, dass ihre Menstruation fünf Tage dauert; sie wartet dann fünf Tage in jedem Monat ab, entweder ab dessen Beginn oder durch Mutmaßung, entsprechend den zwei unterschiedlichen Ansichten. Die zweite Art ist,

Anmerkungen

(18) Im Original: "li-anna". (19) In „m“: „al-taharri“. (20) Weggelassen in: m.

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