als eine Mustahada [eine Frau mit chronischen Blutungen] im vierten Monat gilt. Von Ahmad wurde überliefert, was die Richtigkeit der Aussage der Gefährten stützt. So überlieferte Salih: Mein Vater sagte: Wenn die Blutung bei der Frau zum ersten Mal auftritt, soll sie sechs oder sieben Tage abwarten, und dies ist die längste Zeit, die Frauen nach dem Hadith von Hamna abwarten. Der offensichtliche Sinn dessen ist, dass sie dies zu Beginn ihrer Menstruation abwartet. Seine Aussage "die längste Zeit, die Frauen abwarten", bedeutet, dass die Mehrheit der Frauen so menstruiert. Harb überlieferte von ihm, er sagte: Ich fragte Abu Abd Allah und sagte: Wenn eine Frau zum ersten Mal menstruiert und die Blutung anhält, wie viele Tage soll sie warten? Er antwortete: Wenn ihresgleichen unter den Frauen menstruiert, kann sie, wenn sie will, sechs oder sieben Tage abwarten, bis ihr Menstruationszeitraum und -zeitpunkt deutlich werden. Wenn sie jedoch Vorsicht walten lassen will, soll sie beim ersten Mal einen einzigen Tag abwarten, bis ihr Zeitpunkt deutlich wird. An einer anderen Stelle sagte er: Sie sagten dies und sie sagten jenes, welche Ansicht auch immer sie wählt, ist zulässig. Al-Khallal überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ata über eine Jungfrau, die chronische Blutungen hat und deren Menstruationszyklus [Qur'] sie nicht kennt: Sie soll auf den Zyklus ihrer Mutter, ihrer Schwester, ihrer Tante väterlicherseits oder ihrer Tante mütterlicherseits schauen und das Gebet für die Anzahl jener Tage unterlassen, dann die Ganzwaschung vollziehen und beten. Hanbal sagte: Abu Abd Allah sagte: Dies ist gut. Er hielt dies für sehr gut. Dies deutet darauf hin, dass er sich dieser Meinung angeschlossen hat. Dies ist die Ansicht von Ata, al-Thawri und al-Awza'i. Von Ahmad wurde überliefert, dass sie die Höchstdauer der Menstruation abwartet. Jedoch ist die bekannte Überlieferung von ihm diejenige, die al-Khiraqi erwähnte. Malik, Abu Hanifa und al-Shafi'i sagten: Sie soll alle Tage abwarten, an denen sie Blut sieht, bis hin zur maximalen Dauer der Menstruation. Wenn die Blutung bei der maximalen Dauer oder darunter aufhört, so ist das Ganze Menstruation, denn wir haben geurteilt, dass der Beginn der Blutung Menstruation ist, obwohl die Möglichkeit besteht, dass es sich um eine chronische Blutung [Istihada] handelt. Ebenso verhält es sich mit dem Verlauf. Und weil wir geurteilt haben, dass es sich um Menstruation handelt, heben wir unser Urteil nicht aufgrund einer bloßen Möglichkeit auf, wie bei derjenigen, die eine Gewohnheit hat. Zudem ist das Menstruationsblut ein Blut der natürlichen Beschaffenheit, während die Istihada ein Blut ist, das aufgrund einer Krankheit auftritt, die eingetreten ist, oder weil eine Ader gerissen ist. Der Grundzustand hierbei ist Gesundheit und Unversehrtheit, und dass ihr Blut das Blut der natürlichen Beschaffenheit ist, nicht das der Krankheit. Wir entgegnen: Dass wir sie länger als die Mindestdauer der Menstruation abwarten lassen, beinhaltet ein Urteil über die Entlastung ihrer moralischen Verpflichtung von einem Gottesdienst, der ihr auferlegt ist; daher wird dies beim ersten Mal nicht geurteilt, so wie bei der Frau in der Wartezeit [Mu'tadda], bei der nicht durch die erste Menstruation auf die Entlastung ihrer Verpflichtung von der Wartezeit geurteilt wird. Auch ist nicht zwingend der Tag und die Nacht [vorgeschrieben],
(2) Im Original: "wa-zahir" (und offensichtlich). (3) In der Handschrift M: "yahidna" (sie menstruieren).
مُسْتَحَاضَةً في الشَّهْرِ الرَّابِعِ. وقد نُقِلَ عن أحمدَ ما يَدُلُّ على صِحَّةِ قولِ الأصْحَابِ؛ فرَوَى صَالِح، قال: قال أبى: أوَّلُ ما يَبْدَأُ الدَّمُ بالمَرْأَةِ تَقْعُدُ سِتَّةَ أَيَّامٍ أو سَبْعَةَ أَيَّامٍ، وهو أكْثَرُ ما تَجْلِسُهُ النِّسَاءُ على حَدِيثِ حَمْنَةَ. فَظَاهِرُ (٢) هذا أَنَّها تَجْلِسُ ذلك في أوَّلِ حَيْضِها. وقولُه: أكْثَرُ مَا تَجْلِسُهُ النِّسَاءُ. يَعْنِى أنَّ الغَالِبَ مِن النِّسَاءِ هكذا يَحِضْنَ. ورَوَى حَرْبٌ عنه قال: سألتُ أبا عبدِ اللهِ قلتُ: امْرَأةٌ أوَّلَ ما حَاضتْ اسْتَمَرَّ بها الدَّمُ، كم يَوْمًا تَجْلِسُ؟ قال: إنْ كان مِثْلُهَا مِن النِّسَاءِ مَن يَحِيضُ (٣)، فإنْ شاءتْ جلستْ سِتًّا أو سَبْعًا، حتى يَتَبَيَّنَ لها حَيْضٌ وَوَقْتٌ، وإنْ أرَادَت الاحْتِياطَ، جلستْ يومًا واحِدًا، أوَّلَ مَرَّةٍ حتى تَتَبَيَّنَ وَقْتَها. وقال في مَوْضِعٍ آخَرَ: قالوا هذا، وقالوا هذا، فأيُّها أخَذَتْ فهو جَائِزٌ. ورَوَى الخَلَّالُ، بإسْنَادِهِ، عن عَطَاءٍ، في البِكْرِ تُسْتَحَاضُ، ولا تَعْلَمُ لها قُرْءًا، قال: لِتَنْظُرْ قُرْءَ أُمِّها أو أُخْتِها أو عَمَّتِها أو خَالَتِها، فَلْتَتَرُكِ الصَّلَاةَ عِدَّةَ تلك الأيَّامِ، وتَغْتَسِلُ وتُصَلِّى. قال حَنْبَلٌ: قال أبو عبد اللَّه: هذا حَسَنٌ. واسْتَحْسَنَهُ جِدًّا. وهذا يَدُلُّ على أنَّه أَخَذَ به، وهَذَا قَوْلُ عَطَاءٍ، والثَّوْرِىِّ، والأوْزَاعِىِّ. ورُوِىَ عن أحمدَ: أَنَّها تَجْلِسُ أكْثَرَ الحَيْضِ. إلَّا أنَّ المشهورَ في الرِّوَايَةِ عنه مِثْلُ ما ذَكَرَ الْخِرَقِىُّ؛ وقال مالكٌ وأبو حنيفة، والشَّافِعِىُّ: تَجْلِسُ جميعَ الأيَّامِ التي تَرَى الدَّمَ فيها إلى أكْثَرِ الحَيْضِ، فإن انْقَطَعَ لأَكْثَرِهِ فما دُونَ، فالجميعُ حَيْضٌ؛ لأنَّا حَكَمْنا بأنَّ ابْتِدَاءَ الدَّمِ حَيْضٌ مع جَوَازِ أنْ يكونَ اسْتِحَاضَةً، فكذلك أثْناؤُه، ولأنَّنا حَكَمْنا بِكَوْنِه حَيْضًا، فلا نَنْقُضُ ما حَكَمْنا به بالتَّجْوِيزِ، كما في المُعْتادَة، ولأنَّ دَمَ الحَيْضِ دَمُ جِبِلَّةٍ، والاسْتِحَاضَةُ دَمٌ عَارِضٌ لِمَرَضٍ عَرَضَ؛ وعِرْقٍ انْقَطَعَ، والأصْلُ فيها الصِّحَّةُ والسَّلَامةُ، وأنَّ دَمَها دَمُ الجِبِلَّةِ دُونَ العِلَّةِ. ولَنا، أنَّ في إجْلَاسِها أكْثَرَ مِنْ أقلِّ الحَيْضِ حُكْمًا بِبَرَاءَةِ ذِمَّتِها مِن عِبادةٍ وَاجَبةٍ عليها؛ فلم يُحْكَمْ به أوَّلَ مَرَّةٍ، كالمُعْتَدَّةِ لا يُحْكَمُ بِبَرَاءَةِ ذِمَّتِها مِن العِدَّةِ بأوَّلِ حَيْضَةٍ، ولا يَلْزَمُ اليَوْمُ والليلَةُ،
(٢) في الأصل: "وظاهر".(٣) في م: "يحضن".