im zweiten Monat. Er sagte: Sie setzt sich im dritten Monat gemäß dem schwarzen Blut hin, da sie vor diesem nicht weiß, dass sie eine Unterscheidungsfähige [Mumayyiza] ist. Wenn sie in einem Monat fünf Tage schwarzes Blut sieht, dann zu rotem Blut wird und dies anhält, und im zweiten Monat genauso, und im dritten Monat durchgehend rotes Blut sieht, und im vierten Monat fünf Tage rotes und dann schwarzes Blut sieht, das anhält, so setzt sie sich während der drei Monate gemäß der Gewissheit hin. Im vierten Monat hat sie keine Unterscheidung, daher kehrt sie darin zu sechs oder sieben Tagen zurück, gemäß der bekanntesten Überlieferung, es sei denn, wir sagen: Die Gewohnheit wird durch zweimaliges Auftreten bestätigt, dann setzt sie sich im dritten und vierten Monat jeweils fünf Tage hin. Al-Qadi sagte: Sie setzt sich in den vier Monaten nur gemäß der Gewissheit hin. Dies ist fernliegend aufgrund dessen, was wir bereits erwähnt haben. Wenn sie im vierten Monat fünf Tage schwarzes Blut gesehen hätte und der Rest durchgehend rotes wäre, würde dies dadurch zur Gewohnheit werden.
97 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und die gelbliche [Sufra] und die trübe [Kudra] Flüssigkeit an den Tagen der Menstruation sind Teil der Menstruation.)
Das bedeutet: Wenn sie während ihrer Gewohnheitstage eine gelbliche oder trübe Flüssigkeit sieht, so ist dies Menstruation; wenn sie diese jedoch nach ihren Menstruationstagen sieht, so wird sie nicht berücksichtigt. Dies legte Ahmad explizit fest. Dies ist auch die Ansicht von Yahya al-Ansari, Rabi'a, Malik, al-Thawri, al-Awza'i, Abd al-Rahman ibn Mahdi, al-Shafi'i und Ishaq. Abu Yusuf und Abu Thawr sagten: Sie ist keine Menstruation, es sei denn, ihr ging schwarzes Blut voraus; denn Umm 'Atiyya, die dem Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – die Treue schwor, sagte: "Wir zählten die gelbliche und die trübe Flüssigkeit nach der rituellen Reinigung nicht als etwas." Überliefert von Abu Dawud, welcher hinzufügte: "Nach der rituellen Reinheit [Tuhir]." Unser Gegenargument ist das Wort Allahs des Erhabenen: {Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist ein Unreinheit} [Al-Baqara: 222], und dies umfasst sowohl die gelbliche als auch die trübe Flüssigkeit. Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von 'A'isha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, dass die Frauen ihr kleine Kästchen [Daraja] schickten, in denen sich Baumwolle befand,
(1) Siehe: Kapitel über die Frau, die trübe und gelbliche Flüssigkeit nach der rituellen Reinheit sieht, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/73. Ebenso verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über die gelbliche und trübe Flüssigkeit außerhalb der Menstruationstage, aus dem Buch der Menstruation. Sahih al-Bukhari 1/89. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die gelbliche und trübe Flüssigkeit, aus dem Buch der Menstruation. Al-Mujtaba 1/153. Und Ibn Maja in: Kapitel über das, was über die menstruierende Frau überliefert wurde, die nach der rituellen Reinheit gelbliche und trübe Flüssigkeit sieht, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/212. Und al-Darimi in: Kapitel darüber, wie die rituellen Reinheit beschaffen ist, und Kapitel über die trübe Flüssigkeit, wenn sie nach der Menstruation auftritt, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Darimi 1/214, 215. (2) Sure al-Baqara 222. (3) Mit Kasra beim Dal und Fatha beim Ra: Plural von "Durj", einem kleinen Behältnis wie einem Kästchen, in das die Frau ihre leichten Gegenstände und Parfüms legt. Al-Nihaya 2/111.