Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 101 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wer unter Harninkontinenz oder stetigem Austritt von Madhy leidet, das nicht aufhört, gleicht der mustahāda; er muss für jedes Gebet nach der Reinigung seiner Geschlechtsorgane die Gebetswaschung [Wudūʾ] vollziehen) · ShamelaTranslate