Unterbrechung ausreicht, um die rituelle Waschung und das Gebet zu vollziehen, wird ihre rituelle Reinheit durch die Rückkehr des Blutes ungültig; denn durch diese Unterbrechung wurde sie rechtlich als eine Reine eingestuft, sodass die Rückkehr des Blutes wie das Eintreten eines neuen Ereignisses [Hadath] wirkt. Wenn die Unterbrechung jedoch nicht für solches ausreicht, beeinträchtigt die Rückkehr des Blutes nichts, da sie eine Mustahada ist und für diese Unterbrechung kein rechtliches Urteil gilt. Dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i. Wir haben bereits aus den Äußerungen von Ahmad (möge Allah ihm barmherzig sein) angeführt, was darauf hindeutet, dass diese Unterbrechung keine Berücksichtigung findet; vielmehr ist ihre rituelle Reinheit gültig und ihr Gebet damit rechtsgültig, solange sie Mustahada ist oder einen dieser Entschuldigungsgründe vorweist, sofern sie sich entsprechend schützt und reinigt. Dies gilt, solange ihr Entschuldigungsgrund nicht entfällt, ihre Krankheit nicht heilt, die Zeit des Gebets nicht endet oder sie kein anderes Ereignis [Hadath] außer ihrem spezifischen [aufgrund der Istihada] verursacht.
Abschnitt: Wenn sie eine Gewohnheit dahingehend hat, dass der Blutfluss für einen Zeitraum unterbrochen ist, der nicht für die rituelle Waschung und das Gebet ausreicht, und sie die rituelle Waschung vollzieht, das Blut dann aber aufhört, so wird ihr Urteil nicht dahingehend gefällt, dass ihre Waschung oder ihr Gebet (falls sie sich darin befand) ungültig wären; denn diese Unterbrechung ist für das beabsichtigte Ziel nicht ausreichend. Wenn die Unterbrechung andauert und sie genesen ist, und sie nach der Waschung einen Blutfluss hatte, dann sind die Waschung (17) und das Gebet ungültig; denn wir haben festgestellt, dass sie durch diese Unterbrechung rechtlich als eine Reine galt. Wenn der Blutfluss (18) für einen Zeitraum aufhört, der für die rituelle Waschung und das Gebet ausreicht, so ist das Urteil in ihrem Fall gleich dem Urteil für diejenige, die keine Gewohnheit einer solchen Unterbrechung hat, wie dies bereits dargelegt wurde. Wenn sie jedoch eine Gewohnheit hat, dass das Blut für einen Zeitraum aufhört, der für die rituelle Waschung und das Gebet ausreicht, so soll sie während des Blutflusses nicht beten und auf das Aufhören des Blutflusses warten, es sei denn, sie fürchtet, dass die Zeit [für das Gebet] verstreicht, dann soll sie die Waschung vollziehen und beten. Wenn sie am Ende der Zeit mit dieser rituellen Reinheit in das Gebet eintritt und der Blutfluss dann aufhört, so wird ihre rituelle Reinheit ungültig; denn sie war in der Lage, das Gebet mit einer nicht-notwendigen [und damit normalen] rituellen Reinheit zu verrichten, daher ist ihr Gebet ohne diese nicht gültig, wie bei einer Nicht-Mustahada. Wenn der Zeitraum des Aufhörens variiert, also manchmal ausreicht und manchmal nicht, so ist sie wie diejenige, die zuvor genannt wurde, es sei denn, sie weiß, dass die Unterbrechung zu dieser Zeit nicht ausreicht. Es ist möglich, dass, wenn sie das Gebet beginnt und der Blutfluss dann aufhört, ihr Gebet nicht ungültig wird; denn sie hat es mit einer rituellen Reinheit begonnen, die gewiss war, und das Aufhören des Blutflusses könnte entweder ausreichend lang sein, wodurch es ungültig würde, oder es könnte zu kurz sein, wodurch [es nicht ungültig würde, und nicht] (19)
(17) In M: "taharatuh". (18) In M: "ittasala". (19) Fehlte im Original.
انْقِطَاعِهِ تَتَّسِعُ للِطَّهَارَةِ والصَّلَاةِ، بَطَلَتْ طَهَارَتُها بِعَوْدِ الدَّمِ؛ لأنَّها بهذا الانْقِطَاع صارَتْ في حُكْمِ الطَّاهِرَاتِ، فصارَ عَوْدُ الدَّمِ كسَبْقِ الحَدَثِ. وإنْ كان انْقِطَاعًا لا يَتَّسِعُ لذلك، لم يُؤَثِّرْ عَوْدُهُ؛ لأنَّها مُسْتَحَاضَةٌ، ولا حُكْمَ لهذا الانْقِطَاع. وهذا مذهبُ الشَّافِعِىِّ. وقَدْ ذَكَرْنا مِنْ كلامِ أحمدَ رحمَه اللهُ ما يَدُل على أنَّه لا عِبْرَةَ بهذا الانْقِطَاع، بل متى كانتْ مُسْتَحَاضَةً أو بها عُذْرٌ مِنْ هذه الأعْذَارِ، فتَحَرَّزَتْ وتَطَهَّرَتْ، فَطَهَارَتُها صَحِيحَةٌ، وصلَاتُها بها ماضِيَةٌ، ما لم يَزُلْ عُذْرُها، وتَبْرَأْ مِنْ مَرَضِها، أو يَخْرُجْ وَقْتُ الصَّلَاةِ، أو تُحْدِثْ حَدَثًا سوى حَدَثِها.
فصل: فإنْ كانتْ لها عَادَةٌ بانْقِطَاعِ الدَّمِ زَمَنًا لا يَتَّسِعُ لِلطَّهَارَةِ والصَّلَاةِ، فتوَضَّأتْ، ثم انْقَطَعَ دَمُها، لم يُحْكَمْ بِبُطْلَانِ طهارَتِها، ولا صَلَاتِها، إنْ كانتْ فيها؛ لأنَّ هذا الانْقِطَاعَ لا يُفِيدُ المَقْصُودَ. وإن اتَّصَلَ الانْقِطاعُ وبَرَأتْ، وكان قد جَرَى منها دَمٌ بعدَ الوُضُوءِ، بَطَلَتْ الطَّهارةُ (١٧) وَالصَّلَاةُ؛ لأنَّا تَبَيَّنَّا أنَّها صارَتْ في حُكْمِ الطَّاهِرَاتِ بذلك الانْقِطَاعِ. وإنِ انْقَطعَ (١٨) زَمَنًا يَتَّسِعُ لِلطَّهَارَةِ والصَّلَاةِ، فالحُكْمُ فيها كَالحُكْمِ في التي لم يَجْرِ لها عادَةٌ بِانْقِطَاعِه على مَا ذُكِرَ فيه. وإنْ كانتْ لها عادَةٌ بِانْقِطَاعِهِ زَمَنًا يَتَّسِعُ لِلطَّهَارَةِ والصَّلَاةِ، لم تُصَلِّ حال جَرَيَانِ الدَّمِ، وتَنْتَظِرُ إمْسَاكَهُ، إلَّا أنْ تَخْشَى خُرُوجَ الوَقْتِ، فتَتَوَضَّأُ وتُصَلِّى. فإنْ شَرَعَتْ في الصَّلَاةِ في آخِرِ الوَقْتِ بهذه الطَّهَارَةِ، فأمْسَكَ الدَّمُ عنها، بَطَلَتْ طَهارَتُها؛ لأنَّها أمْكَنَتْها الصَّلَاةُ بِطَهارَةٍ غيرِ ضَرُورِيَّةٍ، فلم تَصِحَّ صَلَاتُها بِغيرِها، كغيرِ المُسْتَحَاضَةِ. وإنْ كان زَمَنُ إمْسَاكِهِ يَخْتَلِفُ، فتَارَةً يَتَّسِعُ وتَارَةً لا يَتَّسِعُ، فهى كالتى قَبْلَها، إلَّا أنْ تَعْلَمَ أنَّ انْقِطَاعَهُ في هذا الوَقْتِ لا يَتَّسِعُ. ويَحْتَمِلُ أنَّها إذا شَرَعَتْ في الصَّلَاةِ، ثم انْقَطَعَ الدَّمُ، لا تَبْطُلُ صَلَاتُها؛ لأنَّها شَرَعَتْ فيها بطَهَارَةٍ يَقِينيَّةٍ، وانْقِطَاعُ الدَّمِ يَحْتَمِلُ أنْ يكونَ مُتَّسِعًا، فَتَبْطُلُ، ويَحْتَمِلُ أنْ يكونَ ضَيِّقًا، فلا [تَبْطُلُ، ولا] (١٩)
(١٧) في م: "طهارتها".(١٨) في م: "اتصل".(١٩) سقط من: الأصل.