Die Gewissheit schwindet nicht durch einen Zweifel. Wenn die Unterbrechung andauert, wird deutlich, dass sie [die Unterbrechung] die rituelle Reinheit aufhob, und somit wurden die rituelle Waschung und das Gebet dadurch ungültig.
102 - Rechtsfrage; er sagte: (Die längste Dauer des Wochenflusses [Nifas] beträgt vierzig Tage.)
Dies ist die Auffassung der meisten Gelehrten. Abu Isa [al-Tirmidhi] sagte: Die Gelehrten unter den Gefährten des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und denjenigen, die nach ihnen kamen, sind sich einig, dass die Frau im Wochenbett das Gebet für vierzig Tage aussetzt, es sei denn, sie sieht die Reinheit [das Ende des Blutflusses] vorher, dann nimmt sie die Ganzwaschung [Ghusl] vor und betet. Abu Ubaid sagte: Dies ist die Ansicht der Allgemeinheit, und dies wurde von Umar, Ibn Abbas, Uthman ibn Abi al-As, A'idh ibn Amr, Anas und Umm Salama (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert. Dies vertraten auch al-Thawri, Ishaq und die Anhänger der Lehrmeinung [Ashab al-Ra'y]. Malik und al-Schafi'i sagten: Die längste Dauer beträgt sechzig Tage. Ibn Aqil überlieferte von Ahmad eine Überlieferung, die ihrer Auffassung entspricht, da von al-Awza'i überliefert wurde, dass er sagte: Wir haben bei uns eine Frau, die den Wochenfluss für zwei Monate sieht. Ähnliches wurde von Ata überliefert, dass er dies vorfand. Der Maßstab hierfür ist das tatsächliche Vorkommen. Al-Schafi'i sagte: Der Regelfall sind vierzig Tage. Unser Argument ist das, was Abu Sahl Kathir ibn Ziyad von Mussa al-Azdi von Umm Salama überlieferte; sie sagte: Die Frau im Wochenbett pflegte zu Lebzeiten des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) vierzig Tage und vierzig Nächte zu pausieren. Dies wurde von Abu Dawud und al-Tirmidhi überliefert, welcher sagte: [Dieser Hadith] ist nicht
(1) Fehlte im Original. Die Überlieferung von al-Tirmidhi findet sich im Kapitel: Was darüber überliefert wurde, wie lange die Frau im Wochenbett pausiert, aus den Kapiteln über die rituelle Reinheit. Aridat al-Ahwadhi 1/299. (2) Abu Abd Allah Uthman ibn Abi al-As ibn Bishr al-Thaqafi; er kam mit der Gesandtschaft von Thaqif zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und nahm den Islam an. Der Gesandte (Allahs Segen und Friede auf ihm) setzte ihn als Statthalter von Ta'if ein, und er lebte bis zum Kalifat von Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein). Usd al-Ghaba 3/579, 580. (3) Abu Hubaira A'idh ibn Amr ibn Hilal al-Muzani; er gehörte zu denen, die den Treueeid von al-Ridwan leisteten, und starb während der Statthalterschaft von Abd Allah ibn Ziyad in den Tagen von Yazid ibn Mu'awiya. Usd al-Ghaba 3/147, 148. (4) Fehlte im Original. (5) In M: "ghalibuhu" [sein Regelfall]. (6) Ausgeführt von Abu Dawud im Kapitel: Was über die Zeitdauer der Wöchnerin überliefert wurde, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/74. Und von al-Tirmidhi im Kapitel: Was über die Zeitdauer der Wöchnerin überliefert wurde, aus den Kapiteln über die rituelle Reinheit. Aridat al-Ahwadhi 1/228. Ebenso ausgeführt von Ibn Majah im Kapitel: Wie lange pausiert die Wöchnerin, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Majah 1/213. Und von al-Darimi im Kapitel: Über die menstruierende Frau, die in ihrer Kleidung betet, wenn sie rein ist, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Darimi 1/229. Und von Imam Ahmad im Musnad 6/300, 304, 309. (7) Fehlte im Original. In den Sunan al-Tirmidhi steht: "Dies ist ein Hadith Gharib [einzeln überliefert]."