Daher sind ihr Anfang und ihr Ende vom zweiten [Kind] an zu berechnen, wie bei der Dauer der 'Idda (Wartezeit). Nach dieser Ansicht ist das Blut, das sie vor der Geburt des zweiten Kindes sieht, kein Wochenfluss. Die Anhänger al-Shafi'is haben dazu drei Ansichten, entsprechend den drei Aussagen. Der Qadi erwähnte, dass es bezüglich beider eine einzige Überlieferung gibt, und dass die Meinungsverschiedenheit nur das Blut zwischen den beiden Geburten betrifft: Ist es Wochenfluss oder nicht? Dies ist nach seinem äußeren Anschein eine Ablehnung der Überlieferung dessen, der überlieferte, dass das Ende des Wochenflusses vom ersten [Kind] ist.
Abschnitt: Das Urteil für eine Wöchnerin ist das Urteil der Menstruierenden in allem, was ihr verboten ist und was von ihr entfällt; wir kennen hierin keine Meinungsverschiedenheit. Ebenso verhält es sich mit dem Verbot des Geschlechtsverkehrs mit ihr, der Erlaubnis zum Vorspiel und zum Genuss dessen, was unterhalb der Scham liegt. Es besteht eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Sühneleistung bei Geschlechtsverkehr mit ihr. Dies liegt daran, dass das Blut des Wochenflusses das Blut der Menstruation ist; sein Austreten wurde lediglich während der Dauer der Schwangerschaft verhindert, weil es zur Ernährung der Frucht diente. Wenn die Frucht dann geboren ist und die Ader, die der Weg des Blutes war, abgeschnitten ist, tritt es aus der Scham aus, und so bestätigt sich sein Urteil, so als ob es von einer Menstruierenden ausgetreten wäre. Der Wochenfluss unterscheidet sich von der Menstruation dadurch, dass die 'Idda nicht durch ihn eintritt, weil diese bereits vor ihm durch die Geburt der Frucht endet, und er deutet nicht auf die Geschlechtsreife hin, da diese bereits durch die Schwangerschaft vor ihm eingetreten ist.
104 - Frage: Er sagte: "Wer feste Tage hatte und diese über das Maß hinausgingen, das sie kannte, achtet nicht auf den Überschuss, es sei denn, sie sieht ihn drei Mal. Dann weiß sie, dass sich ihre Menstruation verlagert hat, sie wendet sich dem zu und lässt (1) das Erste aus. Wenn sie während dieser drei Male (2) gefastet hat, holt sie es nach, falls es sich um verpflichtendes Fasten handelte. Wenn sie das Blut vor ihren Tagen sieht, die sie kannte, so achtet sie nicht darauf, bis es sie drei Mal wiederholt."
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine Frau eine gefestigte Gewohnheit bezüglich der Menstruation hat und sie das Blut außerhalb ihrer Gewohnheit sieht, so rechnet sie das, was über die Gewohnheit hinausgeht, nicht als Menstruation, bis es sich nach einer der beiden Überlieferungen dreimal oder nach der anderen zweimal wiederholt. Hanbal überlieferte von Ahmad bezüglich einer Frau, die bestimmte Tage hatte, dass sie das Blut vor ihren Tagen vorfand; sie achtet nicht darauf, sie fastet und betet. Wenn es sie beim zweiten Mal wiederholt, so ist es wie...
(1) In M: "fatatruku" (und sie lässt aus). (2) In M: "mirar" (Male).
فكان ابْتِدَاؤُها وانْتِهَاؤُها مِن الثَّانِى، كمُدَّةِ العِدَّةِ. فعلى هذا ما تَرَاهُ مِن الدَّمِ قبلَ وِلَادَةِ الثَّانى لا يكونُ نِفَاسًا. ولأصْحَابِ الشَّافِعِىِّ ثلاثةُ أوْجُهٍ، كالأقْوَالِ الثلاثةِ. وذكر القاضي، أنَّهُ منهما، رِوَايَةً وَاحِدةً، وإنّمَا الخِلافُ في الدَّمِ الذي بينَ الوِلَادَتَيْن، هل هو نِفَاسٌ، أم لا؟ وهذا ظَاهِرُه إنْكَارٌ لِرِوَايَةِ مَنْ رَوَى أنَّ آخِرَ النِّفَاسِ مِن الأوَّلِ.
فصل: وحُكْمُ النُّفَساءِ حُكْمُ الحائِضِ في جميعِ ما يحرمُ عليها، ويَسْقُطُ عنها، لا نَعْلَمُ في هذا خِلافًا، وكذلك تَحْرِيمُ وَطْئِها وحِلُّ مُبَاشَرَتِها، والاسْتِمْتَاعُ بما دون الفَرْجِ منها، والخِلافُ في الكَفَّارَةِ بِوَطْئِها؛ وذلِك لأنَّ دَمَ النِّفَاسِ هو دَمُ الحَيْضِ، إنَّما امْتَنَعَ خُرُوجُهُ مُدَّةَ الحَمْلِ لِكَونِه يَنْصَرِفُ إلى غِذَاءِ الحَمْلِ، فإذا وُضِعَ الحَمْلُ، وانْقَطَعَ العِرْقُ الذي كان مَجْرَى الدَّمِ، خَرَجَ مِن الفَرْجِ، فيَثْبُتُ حُكْمُه، كما لو خرج مِن الحَائِضِ. ويُفَارِقُ النِّفَاسُ الحَيْضَ في أنَّ العِدَّةَ لا تَحْصُلُ به؛ لأنَّها تَنْقَضِى بِوَضْعِ الحَمْلِ قَبْلَه، ولا يَدُلُّ على البُلُوغِ؛ لحُصُولِهِ بالحَمْلِ قَبْلَه.
١٠٤ - مسألة؛ قال: (ومَنْ كَانتْ لَهَا أيَّامٌ فَزَادَتْ عَلَى مَا كَانتْ تعْرِفُ، لَمْ تَلْتَفِت إلَى الزِّيَادَةِ، إلَّا أنْ تَرَاهُ ثَلَاثَ مَرَّاتٍ، فتَعْلَمُ حِينَئِذٍ أنَّ حَيْضَها قَدِ انتَقَلَ، فَتَصِيرُ إلَيْه وتَتْرُكُ (١) الأَوَّلَ. وإنْ كانَتْ صَامَتْ فِي هَذِهِ الثَّلَاثِ مَرَّاتٍ (٢)، أَعَادَتْهُ، إذَا كانَ صَوْمًا وَاجِبًا، وإذَا رَأتِ الدَّمَ قَبْلَ أيَّامِهَا الَّتِى كانَتْ تعْرِفُ، فَلَا تَلْتَفِت إلَيْهِ، حَتَّى يُعَاوِدَهَا ثَلَاثَ مَرَّاتٍ)
وجملةُ ذلك أنَّ المَرْأَةَ إذا كانتْ لها عَادَةٌ مُسْتَقِرَّةٌ في الحَيْضِ، فرَأَتِ الدَّمَ في غيرِ عَادَتِها، لم تَعْتَدّ بما خَرَجَ مِن العادةِ حَيْضًا، حتى يَتَكَرَّرَ ثَلَاثًا، في إحْدَى الرِّوَايَتَيْن، أوْ مَرَّتَيْنِ، في الأُخْرَى. نَقَلَ حَنْبَلٌ عن أحمدَ في امْرَأَةٍ لها أيَّامٌ مَعْلُومَةٌ، فتَقَدَّمَتِ الحَيْضَةُ قبلَ أيَّامِها، لم تَلْتَفِتْ إليها، تَصُومُ وتُصَلِّى، فإنْ عَاوَدَها في الثَّانِية، مِثْلُ
(١) في م: "فتترك".(٢) في م: "مرار".