dann ist dies Menstruationsblut, das sich verlagert hat. Al-Fadl ibn Ziyad (3) überlieferte: Sie verlagert sich erst beim dritten Mal darauf, also soll sie das Gebet und das Fasten unterlassen. In einem anderen Wortlaut von ihm heißt es: Ich fragte Abu Abd Allah nach einer Frau, deren Tage ihres Zyklus bekannt sind, und manchmal übersteigt dies in vielen Monaten die Tage ihres Zyklus; soll sie das Gebet unterlassen oder soll sie beten? Er sagte: Vielmehr soll sie beten und nicht auf das achten, was über ihren Zyklus hinausgeht, es sei denn, es handelt sich um ein sich verlagerndes Menstruationsblut (4) oder etwas Ähnliches. Ich sagte: Soll sie also beten, bis es sie dreimal (5) trifft, und dann nach drei (6) Malen das Gebet unterlassen? Er sagte: Ja, nach drei Malen. In dieser Überlieferung liegt eine Klarstellung, dass sie den Überschuss erst beim vierten Mal als Teil ihrer Menstruation zählt und dass sie während der drei Male betet und fastet. In seiner ersten Überlieferung ist es möglich, dass sie es (7) bereits beim dritten Mal als Teil ihrer Menstruation anrechnet, aufgrund seines Ausspruchs: Sie verlagert sich erst beim dritten Mal darauf. Es ist auch möglich, dass er nach dem dritten Mal meinte. In der Überlieferung von Hanbal gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens, dass sie sich beim zweiten Mal darauf verlagert und es als Teil ihrer Menstruation anrechnet. Zweitens, dass sie sich erst beim dritten Mal darauf verlagert. Die meisten Überlieferungen von ihm betrachten die Wiederholung von dreimal als Maßstab für das, was von der Gewohnheit abweicht, egal ob sie das Blut vor ihrer Gewohnheit sieht oder danach, während die Gewohnheit bestehen bleibt, oder ob das Blut innerhalb der Gewohnheit unterbrochen wird oder nur teilweise auftritt. Sie soll also an anderen als ihren gewohnten Tagen nicht pausieren, bis es sich zwei- oder dreimal wiederholt hat. Wenn es sich wiederholt, wissen wir, dass es eine sich verlagernde Menstruation ist. Dann wendet sie sich ihr zu, das heißt, sie unterlässt das Gebet und das Fasten an diesen Tagen, es wird zu ihrer Gewohnheit und sie lässt das Erste aus, also die erste Gewohnheit; denn sie hat sich davon verlagert, und die Gewohnheit ist größer als jene geworden oder eine andere. Dann ist sie verpflichtet, das Fasten (8) nachzuholen, das sie an den Pflichtfasttagen während dieser drei Male vollzogen hat, an denen wir ihr das Fasten befohlen haben; denn wir haben erkannt, dass sie während der Menstruation gefastet hat, und das Fasten während der Menstruation ist nicht gültig. Was das Gebet betrifft, so muss sie es nicht nachholen, da die Menstruierende das Gebet nicht nachholt. Abu Abd Allah sagte:
(3) Abu al-Abbas al-Fadl ibn Ziyad al-Qattan al-Baghdadi war einer der führenden Gelehrten bei Imam Ahmad. Der Imam kannte seinen Rang und ehrte ihn, und es gibt viele exzellente Rechtsfragen, die er von ihm überliefert hat. Tabaqat al-Hanabila 1/251-253. (4) In M: "tantaqilu ilayhi" (sie verlagert sich darauf). (5) In M: "mirar" (Male). (6) In M: "al-thalath" (die drei). (7) Im Original: "wa-tahsibuhu" (und sie rechnet es an). Kurz danach folgt das, was mit der Überlieferung in M übereinstimmt. (8) In M: "samathu" (sie hat es gefastet).