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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 490

Übersetzung · DE

Abu Abd Allah sagte: Es gefällt mir nicht, dass ihr Ehemann sie an den Tagen besucht, an denen sie betet; denn wir können nicht sicher sein, ob es sich um Menstruationsblut handelt. Sie betet und fastet nur zur Vorsicht bezüglich der gottesdienstlichen Handlungen, und das Unterlassen des Beischlafs geschieht ebenfalls aus Vorsicht. Daher ist es geboten, so wie das Gebet geboten ist. Wenn der Überschuss jedoch die maximale Dauer der Menstruation überschreitet, handelt es sich um Istihada (pathologische Zwischenblutung), und sie soll in keinem Fall an anderen Tagen als ihren gewohnten Tagen pausieren. Ein Beispiel hierfür ist eine Frau, deren Gewohnheit drei Tage zu Beginn jedes Monats ist, sie jedoch fünf Tage zu Beginn des Monats sieht, oder sie sieht zwei Tage vom Ende des vorherigen Monats und die drei gewohnten Tage, oder sie ist die drei Tage lang rein und sieht danach oder davor drei Tage oder mehr oder weniger als diese, oder sie ist am ersten Tag rein und sieht drei Tage danach oder mehr, oder sie ist zwei Tage rein und sieht zwei Tage danach oder mehr, oder sie sieht das Blut zwei Tage am Ende des Monats und einen Tag zu Beginn, und Ähnliches. In all diesen Fällen soll sie, abgesehen von den ersten Tagen des Monats, nicht pausieren, bis sich dies wiederholt hat, gemäß der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Friede seien auf ihm: "Pausiere so lange, wie deine Menstruation dich zurückhielt." Und weil sie eine Gewohnheit hat, wird auf diese zurückgegriffen, wie bei der Frau mit Istihada. Abu Hanifa sagte: Was sie vor der Gewohnheit sieht, ist keine Menstruation, bis es sich zweimal wiederholt hat, und was sie danach sieht, ist Menstruation. Al-Shafi'i sagte: Alles davon ist Menstruation, solange es die maximale Dauer der Menstruation nicht überschreitet. Dies ist meiner Ansicht nach stärker; denn Aischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, pflegte es, dass ihr die Frauen die Schälchen mit gelblichem und trübem Ausfluss brachten, worauf sie sagte: "Eilt nicht, bis ihr das weiße Sekret seht." Dies bedeutet: Eilt nicht mit der rituellen Ganzwaschung (Ghusl), bis das Blut aufhört, der gelbliche und trübe Ausfluss verschwunden ist und nichts mehr aus der Körperöffnung austritt, sodass, wenn ein Baumwollbausch eingeführt wird, er weiß herauskommt. Wenn man den Überschuss nicht als Menstruation zählen würde, wäre sie nach Ablauf der Gewohnheit zum Ghusl verpflichtet, selbst wenn das Blut noch fließt; denn der Gesetzgeber hat Bestimmungen an die Menstruation geknüpft, sie aber nicht zeitlich begrenzt. Daraus erkennt man, dass er die Menschen diesbezüglich auf ihren eigenen Brauch verwiesen hat, und der Brauch unter den Frauen ist, dass die Frau, wann immer sie Blut sieht, das als Menstruationsblut in Frage kommt, es für Menstruationsblut hält, selbst wenn ihr Brauch die Berücksichtigung der Gewohnheit in der erwähnten Weise wäre.

Anmerkungen

(9) In M ein Zusatz: "danach", was nach seiner Aussage "davor oder danach" keinen Platz hat. (10) In M ein Zusatz: "davon". (11) Dies wurde bereits auf Seite 388 behandelt. (12) Dies wurde bereits auf Seite 391 behandelt.

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