Malik, al-Shafi'i und al-Layth sagten: Das Blut, das sie sieht, ist Menstruation, sofern dies möglich ist. Dies wurde auch von al-Zuhri, Qatada und Ishaq überliefert, da es sich um Blut handelt, das mit einer Gewohnheit zusammentrifft; daher ist es Menstruation wie bei einer Frau, die nicht schwanger ist. Unser Argument ist die Aussage des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): „Eine Schwangere darf nicht begattet werden, bis sie entbunden hat, und eine Frau, die nicht schwanger ist, bis sie durch eine Menstruation ihre Reinheit bewiesen hat (Istibra').“ Er machte also das Vorhandensein der Menstruation zu einem Zeichen für die Freiheit der Gebärmutter, was darauf hindeutet, dass sie nicht mit ihr zusammenfällt. Unser Imam stützte sich auf den Hadith von Salim, von seinem Vater, dass dieser seine Frau scheidete, während sie ihre Periode hatte. Da fragte 'Umar den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), welcher antwortete: „Befiehl ihm, sie zurückzunehmen, dann soll er sie in einem Zustand der Reinheit oder der Schwangerschaft scheiden.“ Er machte die Schwangerschaft also zu einem Zeichen für die Abwesenheit der Menstruation, ebenso wie er die Reinheit zu einem Zeichen dafür machte. Zudem ist dies eine Zeit, in der die Menstruation bei ihr im Regelfall nicht auftritt; daher ist das Blut, das sie in dieser Zeit sieht, keine Menstruation, wie bei einer Frau, die aufgrund ihres Alters keine Menstruation mehr zu erwarten hat (Ayisa). Ahmad sagte: „Frauen erkennen die Schwangerschaft durch das Ausbleiben der Blutung.“ Die Aussage von 'Aisha ist auf die schwangere Frau zu beziehen, die kurz vor der Entbindung steht, um ihre beiden Aussagen in Einklang zu bringen, denn wenn eine Schwangere kurz vor ihrer Entbindung Blut sieht, ist dies das Blut der Entbindung (Nifas), und sie unterlässt für diese Zeit das Gebet. Ebenso sagte dies Ishaq. Und al-Hasan sagte: Wenn sie das Blut sieht, während das Kind kommt...
(2) Al-Ha'il: Diejenige, die nicht schwanger ist. (3) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel über den Geschlechtsverkehr mit Sklavinnen aus dem Buch der Ehe, Sunan Abi Dawud 1/497; al-Darimi im Kapitel über die Freistellung (Istibra') der Sklavin aus dem Buch der Scheidung, Sunan al-Darimi 2/171; Imam Ahmad im Musnad 3/28, 62, 87. Siehe auch: 'Aridat al-Ahwadhi 7/59. (4) In M: "liyutalliqaha" (damit er sie scheidet). (5) Überliefert von al-Bukhari im ersten Kapitel zur Exegese der Sure al-Talaq im Buch der Exegese sowie in: Kapitel zur Aussage Allahs des Erhabenen {O Prophet! Wenn ihr die Frauen scheidet, dann scheidet sie zu ihrer Wartezeit...}, Kapitel darüber, wenn die Menstruierende geschieden wird, ob dies als Scheidung zählt, Kapitel darüber, wer scheidet, und ob ein Mann seiner Frau direkt ins Gesicht scheidet, Kapitel über die Ehegatten, die ein Anrecht auf Rücknahme während der Wartezeit haben, Kapitel über die Rücknahme der Menstruierenden, und im Kapitel darüber, ob ein Richter urteilen oder eine Fatwa erteilen darf, während er zornig ist, aus dem Buch der Urteile (Al-Ahkam), Sahih al-Bukhari 6/193, 7/52, 54, 75, 76, 9/82. Ebenso von Muslim im Kapitel über das Verbot der Scheidung einer Menstruierenden ohne ihr Einverständnis etc., aus dem Buch der Scheidung, Sahih Muslim 2/1093, 1095. Ebenso von Abu Dawud im Kapitel über die sunnitische Scheidung, aus dem Buch der Scheidung, Sunan Abi Dawud 1/500. Ebenso von al-Tirmidhi im Kapitel über die sunnitische Scheidung, aus den Kapiteln über die Scheidung, 'Aridat al-Ahwadhi 5/123, 124. Ebenso von al-Nasa'i im Kapitel über die Zeit der Scheidung gemäß der Wartezeit, die Allah der Erhabene befohlen hat, im Kapitel darüber, was zu tun ist, wenn eine Scheidung ausgesprochen wird, während sie ihre Periode hat, und im Kapitel über die Scheidung, die nicht gemäß der Wartezeit erfolgt, aus dem Buch al-Mujtaba 6/112, 114, 115. Ebenso von Ibn Majah im Kapitel über die sunnitische Scheidung und im Kapitel darüber, wie eine Schwangere geschieden wird, aus dem Buch der Scheidung, Sunan Ibn Majah 1/651, 652. Ebenso von al-Darimi im Kapitel über die Sunna bei der Scheidung, aus dem Buch der Scheidung, Sunan al-Darimi 2/160. Ebenso von Imam Malik im Kapitel über die Perioden, die Wartezeit der Scheidung und die Scheidung einer Menstruierenden, aus dem Buch der Scheidung, al-Muwatta 2/576. Ebenso von Imam Ahmad im Musnad 2/26, 43, 51, 54, 58, 59, 61, 81, 124, 130.