… wie die Frau mit dauerhafter Blutung (Mustahada), gemäß dem, was von Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert wurde, dass sie sagte: „Wenn sie fünfzig Jahre erreicht, verlässt sie die Grenze des Menstruationsalters.“ Es wurde von ihr auch überliefert, dass sie sagte: „Eine Frau wird in ihrem Schoß kein Kind mehr nach fünfzig Jahren tragen.“ Von ihm [Ahmad] wurde überliefert (1), dass die Frauen der Nicht-Araber mit fünfzig Jahren die Hoffnung auf die Menstruation aufgeben, die Frauen der Banu Hashim und andere Araberinnen jedoch bis zu sechzig Jahren. Dies ist die Ansicht der Leute von Medina, gemäß dem, was al-Zubayr ibn Bakkar (2) im „Kitab al-Nasab“ von einigen von ihnen überlieferte, dass er sagte: „Keine Frau gebiert mit fünfzig Jahren außer einer Araberin, und keine gebiert mit sechzig außer einer Quraischitin.“ Er sagte: „Hind, die Tochter von Abu 'Ubayda ibn 'Abd Allah ibn Zam'a, gebar Musa ibn 'Abd Allah ibn Husayn ibn Hasan ibn 'Ali ibn Abi Talib, als sie sechzig Jahre alt war.“ Ahmad sagte über eine arabische Frau, die nach fünfzig Jahren Blut sah: „Wenn es zwei- oder dreimal wiederkehrt, ist es Menstruationsblut.“ Dies liegt daran, dass der Maßstab hierbei die tatsächliche Existenz ist, und es kam vor, dass vertrauenswürdige Frauen von sich selbst berichteten, dass sie nach fünfzig Jahren die Menstruation hatten; daher muss man davon ausgehen, dass es sich um Menstruation handelt, genauso wie vor fünfzig Jahren. Dies gilt für den Fall, dass die Frau Blut in ihrer gewohnten Zeit auf eine Weise sieht, wie sie es zuvor gesehen hat. Die tatsächliche Existenz ist hier ein Beweis für die Menstruation, so wie sie es vor fünfzig Jahren auch war, also muss es als Menstruation eingestuft werden. Die Verpflichtung zu Gebet und Fasten währenddessen ist jedoch eine Vorsichtsmaßnahme, da darüber Uneinigkeit besteht. Das Korrekte ist, dass es keinen Unterschied zwischen arabischen Frauen und anderen gibt, denn sie unterscheiden sich nicht in den übrigen Urteilen zur Menstruation, und daher auch hierin nicht. Was von Aisha überliefert wurde, ist kein Beweis, denn das Vorkommen der Menstruation ist eine tatsächliche Angelegenheit, deren Maßstab das tatsächliche Vorkommen ist, und Aisha hatte kein Wissen über ein solches Vorkommen. Zudem ist das Gegenteil dessen, was sie sagte, bereits eingetreten; denn die Mutter von Musa ibn 'Abd Allah ibn Hasan hat ihn nach fünfzig Jahren geboren, und die Menstruation kam nach fünfzig Jahren vor, so wie sie ist, daher ist es unmöglich, dies zu leugnen. Wenn man sagt: „Dieses Blut ist keine Menstruation, obwohl es dessen Eigenschaften, Zeit und Gewohnheit entspricht, ohne einen eindeutigen Text (Nass)“, so ist dies eine willkürliche Behauptung, die nicht akzeptiert wird. Nach dem sechzigsten Lebensjahr jedoch ist die Unklarheit beseitigt, und es ist gewiss, dass es keine Menstruation ist, da es [dann] nicht vorkommt. Es ist bekannt, dass es für die Frau einen Zustand gibt, an dem sie das Alter der Hoffnungslosigkeit (Ya's) erreicht, gemäß dem Wort Gottes, des Erhabenen: {Und diejenigen eurer Frauen, die die Hoffnung auf die Menstruation aufgegeben haben} (3). Ahmad sagte...
(1) Das heißt: von Imam Ahmad. (2) Abu 'Abd Allah al-Zubayr ibn Bakkar ibn 'Abd Allah al-Zubayri, der Gelehrte für Genealogie (Nasaba) und Bewahrer (Hafiz), Richter von Mekka und sein Gelehrter; er starb im Jahr 256 n. H. Siyar A'lam al-Nubala 12/311-315. (3) Sure al-Talaq, 4.
المُسْتَحَاضَةِ؛ لما رُوِىَ عن عائشةَ، رَضِىَ اللهُ عنها، أنَّها قالتْ: إذا بَلَغَتْ خَمْسِينَ سَنَةً خَرَجَتْ مِنْ حَدِّ الحَيْضِ. ورُوِىَ عنها أنَّها قالتْ: لَنْ تَرَى المَرْأَةُ في بَطْنِها ولدًا بعدَ الخَمْسِين. ورُوِىَ عنه (١)، أنَّ نِسَاءَ الأعَاجِمِ يَئِسْنَ مِن المَحِيضِ في خَمْسِين، ونِسَاءَ بَنِى هَاشِمٍ وغيرِهم مِن العَرَبِ إلى سِتِّينَ سَنَةً. وهو قولُ أهْلِ المدينةِ؛ لما رَوَى الزُّبَيْرُ بنُ بَكَّارٍ (٢)، في "كتابِ النَّسَبِ" عن بعضِهم، أنه قال: لَا تَلِدُ لِخَمْسِينَ سَنَةً إلَّا العَرَبِيَّةُ، ولا تَلِدُ لِسِتِّينَ إلَّا قُرَشِيَّةٌ. وقال: إنَّ هندًا بنتَ أبى عُبَيْدَةَ بن عبدِ اللهِ بن زَمْعَةَ ولدتْ موسى بنَ عبدِ اللهِ بنِ حسين بنِ حسن بنِ عليِّ بن أبي طالِبٍ ولها سِتُّونَ سَنَةً. وقال أحمدُ، في امْرَأَةٍ مِن العَرَبِ رأتِ الدَّمَ بعدَ الخَمْسِين: إنْ عَاوَدَها مَرَّتَيْنِ أو ثلاثَةً فهو حَيْضٌ. وذلك لأنَّ المَرْجِعَ في هذا إلى الوُجُودِ، وقد وُجِدَ حَيْضٌ مِنْ نِسَاءٍ ثِقَاتٍ أخْبَرْنَ به عن أَنْفُسِهِنَّ بعدَ الخَمْسِين، فوجبَ اعْتِقَادُ كَوْنِه حَيْضًا، كما قبلَ الخَمْسِين. ولأنَّ الكلامَ فيما إذا وُجِدَ مِن المَرْأَةِ دَمٌ في زَمَنِ عادَتِها على وَجْهٍ كانتْ تَرَاهُ قبلَ ذلك، فالوُجُودُ ههنا دَلِيلُ الحَيْضِ، كما كان قبلَ الخَمْسِين دَلِيلًا، فوجبَ جَعْلُه حَيْضًا، وأمَّا إيجابُ الصَّلَاةِ والصَّوْمِ فيه فلِلْاحْتِيَاطِ، لِوُقُوعِ الخِلَافِ فيه. والصَّحِيحُ أنَّه لا فَرْقَ بينَ نِسَاءِ العَرَبِ وغيرِهنَّ؛ لأنَّهُنَّ لا يَخْتَلِفْنَ في سَائِرِ أحْكَامِ الحَيْضِ، فكذلك في هذا، وما ذُكِرَ عن عائشة لا حُجَّةَ فيه؛ لأنَّ وُجُودَ الحَيْضِ أمْرٌ حَقِيقيٌّ، المَرْجِعُ فيه إلى الوُجُودِ، والوُجُودُ لا عِلْمَ لها به. ثم قد وُجِدَ بِخِلافِ ما قَالَتْه؛ فإنَّ موسى بنَ عبدِ اللهِ بنِ حسنٍ قد وَلَدَتْهُ أمُّهُ بعدَ الخَمْسِين، ووُجِدَ الحَيْضُ فِيما بَعْدَ الخَمْسِين على وَجْهِه، فلا يُمْكِنُ إنْكَارُه. فإنْ قِيل: هذا الدَّمُ ليس بِحَيْضٍ، مع كَوْنِهِ على صِفَتِه، وفِي وَقْتِهِ وعَادَتِه، بِغَيْرِ نَصٍّ. فهذا تَحَكُّمٌ لا يُقْبَلُ. فأمَّا بعدَ السِّتِّينَ فقد زالَ الإِشْكَالُ، وتُيُقِّنَ أنَّه ليس بِحَيْضٍ؛ لأنَّهُ لم يُوجَدْ، وقد عُلِمَ أنَّ لِلْمَرْأَةِ حَالًا تَنْتَهِى فيه إلى الإِياسِ؛ لِقَوْلِ اللهِ تعالى: {وَاللَّائِي يَئِسْنَ مِنَ الْمَحِيضِ مِنْ نِسَائِكُمْ} (٣). قال
(١) أي: عن الإمام أحمد.(٢) أبو عبد اللَّه الزبير بن بكار بن عبد اللَّه الزبيرى، الحافظ النسّابة، قاضى مكة وعالمها، توفى سنة ست وخمسين ومائتين. سير أعلام النبلاء ١٢/ ٣١١ - ٣١٥.(٣) سورة الطلاق ٤.