Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 108 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die an Mustahada leidende Frau für jedes Gebet den Ghusl vollzieht, so ist dies die strengste Ansicht, die dazu geäußert wurde; und wenn sie für jedes Gebet den Wudu vollzieht, so ist dies für sie ausreichend) · ShamelaTranslate