Es ist keine Menstruation. Nach dieser Ansicht sind weder neun noch zehn Jahre ein Alter für die Menstruation. Der Qadi sagte: Daraus müsste man folgern, dass das erste Alter, in dem das Auftreten der Menstruation gültig ist, zwölf Jahre beträgt, da dies das Alter ist, in dem die Reife (Bulugh) des Knaben gültig wird. Die erste Ansicht ist jedoch korrekter.
108 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Frau mit dauerhafter Blutung (Mustahada), wenn sie für jedes Gebet die rituelle Vollwaschung (Ghusl) vollzieht, so ist dies das Strengste, was in Bezug auf sie gesagt wurde. Und wenn sie für jedes Gebet die Gebetswaschung (Wudu') vollzieht, so genügt ihr das.)
Die Gelehrten sind sich hinsichtlich der Mustahada uneinig. Einige von ihnen sagten: Sie muss für jedes Gebet den Ghusl vollziehen. Dies wurde von Ali, Ibn Umar, Ibn Abbas und Ibn al-Zubayr überliefert, und es ist eine der beiden Aussagen von al-Schafi'i bezüglich der Frau, die sich über den Zustand ihrer Blutung im Unklaren befindet (Mutahayyira). Dies beruht darauf, dass Aisha überlieferte, dass Umm Habiba eine dauerhafte Blutung bekam und den Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – fragte. Er befahl ihr, den Ghusl zu vollziehen, [und sie pflegte den Ghusl] (1) für jedes Gebet zu vollziehen; dies ist ein übereinstimmend anerkannter (muttafaq 'alayhi) Hadith (2). Abu Dawud überlieferte, dass eine Frau zur Zeit des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – unter Blutfluss litt und dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – ihr befahl, [den Ghusl] (3) bei jedem Gebet zu vollziehen (4). Einige andere sagten: Sie vollzieht täglich einmal den Ghusl. Dies wurde von Aisha, Ibn Umar, Anas und [Sa'id ibn al-Musayyib] (5) überliefert; sie sagten: Sie vollzieht den Ghusl von Dhuhr zu Dhuhr. Malik sagte: Ich vermute, dass der Hadith von Ibn al-Musayyib eigentlich lautet: „Von Tuhur zu Tuhur“ (Reinheitsperiode zu Reinheitsperiode), doch hat sich hier ein Irrtum (Wahm) (6) eingeschlichen; das heißt, der Buchstabe Ta' (ohne Punkt) wurde durch den Buchstaben Za' (mit Punkt) ersetzt. Wieder andere sagten: Sie verbindet jedes Paar von zusammengehörigen Gebeten mit einem einzigen Ghusl (7) und vollzieht den Ghusl für das Morgengebet (Subh), gemäß dem, was im Hadith der Hamna steht. Wir haben dies bereits erwähnt (8), ebenso befahl er dies Sahlah bint Suhayl (9). Einige sagten: Sie vollzieht den Ghusl einmal;
(1) Fehlt in der Handschrift M. (2) Erwähnt auf Seite 403. (3) In M: „durch den Ghusl“. (4) Erwähnt auf Seite 392. (5) In M steht fälschlicherweise: „und Sa'id und Ibn al-Musayyib“. (6) Al-Wahm: Mit Fatha bedeutet es Irrtum/Fehler. Mit Sukun auf dem Ha' bedeutet es das Vorauseilen des Herzens zu einer Sache bei gleichzeitigem Wollen einer anderen. (7) Fehlt im Original. (8) Auf Seite 403. (9) Erwähnt auf Seite 424.