dass ihm Schaden daraus erwächst, und die Teile des Buches dürfen nicht verliehen werden, sondern immer nur ein Band nach dem anderen, und es darf nur in seiner Stadt verliehen werden... und es darf beim Entleiher nicht länger als drei [so im Original] Monate belassen werden. Es wurde festgelegt, dass die Aufsicht darüber zeitlebens ihm obliegt, und nach ihm... dem obersten Richter Radi ad-Din Abu Dschafar... ibn Sad ad-Din ibn Sad Allah al-Harrani al-Hanbali und dem rechtschaffenen Scheich, dem Vorbild Izz ad-Din Saif ibn Mansur az-Zura'i, solange sie beide leben, wobei jeder von ihnen die Aufsicht darüber an denjenigen übertragen darf, den er möchte... Die Aufsicht darüber lag beim Aufseher der Bibliothek, in welcher der Standort dieser Bücher ist, und dies ist die Bibliothek der Hanbaliten-Schule im beschützten Damaskus – möge Gott der Erhabene gnädig sein... Gott lässt den Lohn der Rechtschaffenen nicht verloren gehen. Wer es also abändert, nachdem er davon gehört hat, so liegt seine Sünde nur auf denjenigen, die es abändern; Gott ist allhörend und allwissend. Geschrieben am siebten Tag des Monats Schawwal im Jahr einundvierzig [und sechshundert].“ Danach folgt eine Aufstellung der darin enthaltenen Kapitel, welche mit dem Kapitel über das Gebet des Reisenden beginnt und mit dem Kapitel über die Erwähnung der Zeitbestimmungen aus dem Buch über die Pilgerfahrt (Haddsch) endet. Am Ende des Exemplars steht: „Durch die Hand des Bedürftigen nach der Barmherzigkeit Gottes, des Erhabenen, Muhammad ibn Uthman ibn Muhammad al-Hanbali – möge Gott ihm, seinen Eltern und allen Muslimen vergeben, Amen – in der Hanbaliten-Schule, und dies am elften Tag des Monats Rabi' al-Awwal... [im Jahr] siebenhundertfünfunddreißig.“ Danach steht: „Gegenlesen abgeschlossen anhand eines korrekten Exemplars, das mit dem Original des Verfassers, möge Gott der Erhabene ihm gnädig sein, abgeglichen wurde.“ Dann: „Waqf für die Bibliothek der Hanbaliten-Schule im beschützten Damaskus.“ Das Exemplar ist in geläufiger Schrift verfasst, umfasst 264 Blätter und hat einen Schriftspiegel von 25 Zeilen.
3 – Der dritte Teil eines anderen Exemplars; auf dessen erster Seite steht nach dem Titel die Auflistung der Kapitel: Das Buch über die Zakat bis zum Kapitel über das, was der im Weihezustand Befindliche (Muhrim) meiden muss und was ihm erlaubt ist, aus dem Buch über die Pilgerfahrt. Auf der rechten Seite der Seite steht: „Gott sei Dank, dieses Buch wurde von Muhammad ibn Qawam al-Hanafi als Waqf gestiftet, für ihn selbst und danach für die Studierenden der noblen Wissenschaft im beschützten Damaskus, und er legte fest, dass sein Standort in der Schule des Scheichs Abu Umar in as-Salihiyya sein soll, datiert auf den dritten Tag des Monats Dschumada al-Achira im Jahr achthundertzweiundfünfzig. Gottes Barmherzigkeit erreicht denjenigen, der darin liest und für den Stifter sowie dessen Eltern um Vergebung und Barmherzigkeit und für alle Muslime betet.“ Auf der linken Seite der Seite steht: „Dieser Band ging über...“