Die Rechtsschule des Imams, des göttlich geleiteten Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal ash-Shaibani, hat großes Ansehen, reichliche Zuwendung und weite Verbreitung auf der Arabischen Halbinsel erfahren. Ihre Anwendung ist im Königreich Saudi-Arabien zur gängigen Praxis geworden, und die Bücher der Hanbaliten sind die maßgeblichen Werke für den Unterricht in den Moscheen, Instituten und Universitäten. Die Anwendung der Scharia im Königreich Saudi-Arabien seit seiner Gründung bis zum heutigen Tag hat zu einer verstärkten Sorgfalt im Umgang mit den Büchern dieser Rechtsschule und ihrer Pflege geführt.
Das Buch „Al-Mughni“, mit dem Muwaffaq ad-Din Ibn Qudama das „Mukhtasar al-Khiraqi“ kommentiert hat, steht an der Spitze dieser Werke und ist eine Enzyklopädie der vergleichenden Rechtswissenschaft (Fiqh). Sein Verfasser begnügte sich nicht damit, das Kurzwerk zu erklären, dessen Kapitel zu untergliedern, seine Abschnitte zu erwähnen, seine Fragen präzise darzulegen und die Beweisführungen hierfür anzuführen. Vielmehr erwähnte er, nahezu umfassend, die Ansichten der Rechtsgelehrten und deren Beweisführungen, verglich diese miteinander, führte Beweise für die Lehrmeinung seines Imams an und gewährte jedem Ijtihad sein Recht, indem er dessen Argumentation darlegte und dessen Beweis verdeutlichte. Seine Zugehörigkeit zur Rechtsschule des erhabenen Imams Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal verleitete ihn keineswegs dazu, diese in jedem Punkt, den die Gelehrten seiner Rechtsschule vertraten, einseitig zu verteidigen; vielmehr behandelte er all dies mit dem Weitblick eines Rechtsgelehrten und dem Scharfsinn eines Mujtahid.
Aufgrund des Bedarfs der Studierenden, Forscher, Gelehrten und Richter an diesem Werk und weil seine früheren Ausgaben – trotz der Bemühungen ihrer Herausgeber, möge Gott ihren Lohn vervielfachen – die notwendigen Mittel zur wissenschaftlichen Bearbeitung (Tahqiq) vermissen ließen (1), haben wir uns dem Buch gewidmet und seine Handschriften in der Weise studiert, wie es unsere oben genannte Beschreibung offenbart.
(1) Die erste Ausgabe, die von Muhammad Rashid Rida herausgegeben und von Abu at-Tahir durchgesehen wurde, enthält keinerlei editorische Bearbeitung (Dabt) und weist nur einige wenige Anmerkungen auf. Wir haben von einigen dieser Anmerkungen profitiert und das, was wir daraus gewannen, dem jeweiligen Autor zugeschrieben. Sie basiert auf einem Exemplar in der Ägyptischen Nationalbibliothek (Dar al-Kutub), wobei der Abschreiber jedoch einige Formulierungen änderte. Es ist erstaunlich, dass wir diese Änderung mit der Tinte seiner eigenen Handschrift auf dem in der Bibliothek bewahrten Manuskript selbst feststellen konnten. Die Ausgabe, die von der Maktabat al-Qahira herausgegeben wurde, enthält ein Vorwort von Mahmud Abd al-Wahhab Faid. Die Teile von eins bis sechs sowie der achte Teil wurden von Dr. Taha Muhammad az-Zaini bearbeitet, der nicht auf die Manuskripte des Buches zurückgriff und sich mit etwas editorischer Bearbeitung und wenigen Anmerkungen begnügte. Den siebten und neunten Teil bearbeiteten Mahmud Abd al-Wahhab Faid und Abd al-Qadir Ahmad Ata; diese enthalten die Quellenangaben zu einigen Hadithen in summarischer Form sowie an wenigen Stellen Verweise auf die Manuskripte der Dar al-Kutub (Nr. 18 und 39). Den zehnten Teil bearbeitete Mahmud Abd al-Wahhab Faid. Am Anfang dieses Teils findet sich eine Entschuldigung des Verlegers dafür, dass er es versäumt hatte zu erwähnen, dass der Bearbeiter des zehnten Teils auch an der Bearbeitung des sechsten Teils mitgewirkt hatte und dass seine Arbeiten im siebten, achten und neunten Teil mit dem Buchstaben (F) gekennzeichnet werden sollten. Ebenso findet sich am Ende die Aussage des Bearbeiters, dass er an der Bearbeitung der letzten fünf Teile mitgewirkt habe und er sich gewünscht hätte, dass sein Kollege mehr Zeit investiert, seine Kommentare bewahrt und mehr Sorgfalt auf die Druckkorrektur verwendet hätte.