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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 75

Übersetzung · DE

und er intensivierte dies, wenn auf Reisen kein Wasser vorhanden war, aufgrund dessen, was Ibn Mas'ud überlieferte, dass er in der Nacht der Dschinn beim Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - war. Er wollte das Morgengebet verrichten und fragte: „Hast du Wasser für die Waschung (Wudu)?“ Er antwortete: „Nein, ich habe nur einen Wasserbehälter (Idawa) mit Nabidh.“ Da sagte er: „Eine gute Dattel und reines Wasser (26).“

Unsere Beweisführung stützt sich auf die Aussage Allahs, des Erhabenen: „...wenn ihr dann kein Wasser findet, so vollzieht Tayammum“ (27). Dies ist ein expliziter Text (Nass) für den Übergang zum Boden (Erde) bei Nichtvorhandensein von Wasser. Der Prophet - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - sagte: „Der saubere Boden (28) ist die Waschung des Muslims, selbst wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet.“ Überliefert von Abu Dawud (29). Zudem ist die Waschung damit in der Heimat oder bei Vorhandensein (30) von Wasser nicht zulässig; daher gleicht es Essig oder Fleischbrühe. Ihr Hadith ist nicht gesichert; sein Überlieferer Abu Zayd ist bei den Hadith-Gelehrten unbekannt (Madschhul), es ist von ihm kein anderer Hadith bekannt, noch ist er für die Gefährten-schaft zu 'Abd Allah bekannt. Dies sagten al-Tirmidhi (31) und Ibn al-Mundhir (32). Es wurde sogar von Ibn Mas'ud überliefert, dass er gefragt wurde: „Warst du in der Nacht der Dschinn beim Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede seien auf ihm?“, worauf er antwortete: „Niemand von uns war bei ihm.“ Überliefert von Abu Dawud (33). Muslim überlieferte mit seinem Isnad von Ibn Mas'ud, dass er sagte: „Ich war in der Nacht der Dschinn nicht beim Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - und ich wünschte, ich wäre bei ihm gewesen (34).“

Anmerkungen

(26) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel „Die rituelle Waschung mit Nabidh“ aus dem Buch der Waschung, Sunan Abi Dawud 1/20; von al-Tirmidhi im Kapitel „Die Waschung mit Nabidh“ aus den Kapiteln der Reinigung, 'Aridat al-Ahwadhi 1/127; von Ibn Madscha im Kapitel „Die Waschung mit Nabidh“ aus dem Buch der Waschung, Sunan Ibn Madscha 1/135, 136; und von Imam Ahmad im al-Musnad 1/398, 402, 449, 450, 457, 458. (27) Sure al-Ma'ida 6. (28) Im Original steht: „Der saubere Boden (al-Turab al-Sa'id)“. (29) Im Kapitel „Der Dschunub vollzieht Tayammum“ aus dem Buch der Reinigung, Sunan Abi Dawud 1/80. Ebenso überliefert von al-Nasa'i im Kapitel „Die Gebete mit einem Tayammum“ aus dem Buch der Reinigung 1/139. (30) In der Handschrift (M): „mit“. (31) Im Kapitel „Die Waschung mit Nabidh“ aus den Kapiteln der Reinigung, 'Aridat al-Ahwadhi 1/128. (32) Abu Bakr Muhammad ibn Ibrahim ibn al-Mundhir al-Naysaburi al-Schafi'i, wohnhaft in Mekka, einer der herausragenden Gelehrten dieser Umma. Er starb im Jahr 309 oder 310 n. H., so sagte es Abu Ishaq al-Shirazi. Al-Dhahabi erwähnte, dass Muhammad ibn Yahya ibn 'Ammar ihn im Jahr 316 n. H. traf. Tabaqat al-Schafi'iyya al-Kubra 3/102-108. (33) Im Kapitel „Die Waschung mit Nabidh“ aus dem Buch der Waschung, Sunan Abi Dawud 1/20. Ebenso überliefert von al-Tirmidhi in der „Exegese der Sure al-Ahqaf“ aus den Kapiteln der Exegese, 'Aridat al-Ahwadhi 12/141. (34) Überliefert von Muslim im Kapitel „Lautes Rezitieren im Morgengebet und das Rezitieren für die Dschinn“ aus dem Buch des Gebets, Sahih Muslim 1/332, 333.

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