Leder (47), und es ist üblich, dass diese das Wasser verändern. Es wurde jedoch von ihnen nicht überliefert, dass sie den Tayammum vollzogen hätten, während eine dieser Wässer vorhanden war. Zudem handelt es sich um reines Wasser, dem sich eine reine Substanz beigemischt hat, ohne dem Wasser seinen Namen, seine Dünnflüssigkeit oder seine Fließfähigkeit zu entziehen; daher gleicht es Wasser, das durch Öl verändert wurde.
Die Argumentation der Ersteren lautet: Es ist Wasser, das durch die Beimischung einer Substanz verändert wurde, die nicht reinigend (tahur) ist und von der man sich hätte fernhalten können, weshalb die rituelle Waschung damit nicht zulässig ist, wie beim Wasser von gekochten Ackerbohnen; zudem hat es seinen absoluten Zustand verloren, weshalb es dem Gekochten gleicht.
Wenn dies feststeht, so haben unsere Anhänger keinen Unterschied gemacht zwischen dem, was ins Wasser gestreut wird und mit ihm vermischt wird, wie Safran, Färberdistel, Waschwurzel (Ushnan) und dergleichen, und zwischen Körnern wie Ackerbohnen und Kichererbsen, Früchten wie Datteln und Rosinen, Blättern und Ähnlichem.
Die Anhänger al-Shafi'is sagten: Was gestreut wurde, ist untersagt, wenn es das Wasser verändert; was darüber hinausgeht, ist nicht untersagt, es sei denn, es löst sich im Wasser auf. Wenn es das Wasser verändert, ohne sich aufzulösen, wird ihm seine reinigende Eigenschaft nicht entzogen, da es sich um eine Veränderung durch bloße Nachbarschaft handelt; dies gleicht der Veränderung durch Kampfer.
Unsere Anhänger stimmten ihnen hinsichtlich Holz und Zweigen zu, widersprachen ihnen jedoch bei allem anderen, was wir erwähnt haben, da die Veränderung des Wassers dadurch nur aufgrund des Ablösens von Teilen davon in (48) das Wasser und deren Auflösung darin zustande kam. Daher muss es untersagt sein, wie wenn man darin etwas kochen würde, und weil es sich um Wasser handelt, das durch die Beimischung einer reinen Substanz verändert wurde, von der man sich hätte fernhalten können, was dem gleichkommt, wenn man etwas darin aufkochen würde.
Die dritte Art der hinzugefügten (Substanzen): Dasjenige, womit die rituelle Waschung nach einer einzigen Überlieferung zulässig ist. Dies umfasst vier Gruppen:
Erstens: Das, was seinem Ort und seiner Lagerstätte zugeschrieben wird, wie Flusswasser, Brunnenwasser und Ähnliches. Davon lässt sich kein Wasser abtrennen, und dies ist eine Zuschreibung an etwas, das sich nicht vermischt. Hierüber besteht unter den Gelehrten kein Dissens.
Zweitens: Das, von dem man sich nicht fernhalten kann, wie Algen, Wasserpflanzen (Khazz) und alles andere, was im Wasser wächst. Ebenso Baumblätter, die ins Wasser fallen oder vom Wind hineingeweht werden, sowie Zweige, Stroh und Ähnliches, das von Sturzbächen mitgerissen und ins Wasser geschwemmt wird, und das, was sich am Grund des Wassers befindet, wie Schwefel
(47) Mit Fatha auf beiden Vokalen (adam) sowie mit Damma auf beiden Vokalen (udum). (48) In der Handschrift (m): "ila".
الأَدَمُ (٤٧)، والغالبُ أنَّها تُغيِّرُ الماءَ، فلم يُنْقَلْ عنهم تَيَمُّمٌ مع وُجودِ شيءٍ من تلك الْمِيَاه، ولأنَّه طَهُورٌ خالَطَه طاهِرٌ لم يَسْلُبْه اسْمَ الماء، ولا رِقَّتَه، ولا جَرَيانَه، فأشْبَهَ الْمُتَغَيِّرَ بالدّهْنِ.
ووَجْهُ الأولَى: أنه ماءٌ تغيَّر بمُخالَطة ما ليس بطَهُورٍ يُمْكِنُ الاحْتِرازُ منه، فلم يَجُزِ الوُضوءُ به، كماء الباقِلَّا الْمَغْلِىّ، ولأنه زال عن إطْلاقِه، فأشْبَه الْمَغْلِىَّ.
إذا ثبَت هذا فإنَّ أصحابَنا لم يُفَرِّقُوا بين الْمَذْرُورِ في الماءِ ممَّا يُخْلَط بالماء كالزَّعْفَران والعُصْفُر والأُشْنَان ونحوه، وبين الحُبُوب من الباقِلَّا والحِمَّص، والثَّمر كالتَّمْرِ والزَّبِيب والوَرَقِ وأشْباهِ ذلك.
وقال أصحابُ الشافعىِّ: ما كان مَذْرُورًا مُنِع إذا غيَّر الماءَ، وما عَداهُ لا يُمْنَع إلَّا أن يَنْحَلَّ في الماء، وإن غَيَّره مِن غيرِ انْحلالٍ لم يُسْلَبْ طَهُورِيَّتَه؛ لأنَّه تغيّر مُجاورة، أشْبَهَ تَغْيِيرَ الكافُور.
ووافَقَهم أصحابُنا في الخَشَب والعِيدَان، وخالَفُوهم في سائر ما ذكرْنا؛ لأن تَغَيُّرَ الماءِ به إنَّما كان لِانْفِصَالِ أجْزاءَ منه في (٤٨) الماءِ وانْحِلَالِها فيه، فوجَب أن يُمْنَع كما لو طُبِخ فيه، ولأنَّه ماءٌ تغيَّر بمُخالَطة طاهرٍ يُمْكِنُ صَوْنُه عنه، أشْبَهَ ما لو أُغْلِىَ فيه.
الضرب الثالث من المُضاف؛ ما يجوز الوُضوءُ به رِوَايةً واحدة، وهو أربعة أنواع:
أحدها ما أُضِيفَ إلى مَحَلِّهِ ومَقَرِّهِ، كماء النهر والبئر وأَشْباهِهما؛ فهذا لا ينْفَكُّ منه ماءٌ وهى إضافةٌ إلى غيرِ مُخالِط. وهذا لا خلافَ فيه بين أهلِ العلم.
الثانى ما لا يُمْكِنُ التَّحَرُّزُ منه، كالطَّحْلُب والخَزِّ وسائرِ ما ينْبُت في الماء، وكذلك وَرَق الشَّجَر الذي يسقُط في الماء، أو تحمله الرِّيحُ فتُلْقِيه فيه، وما تجْذِبُه السُّيولُ من العِيدَان والتِّبْن ونحوه، فتُلْقِيه في الماء، وما هو في قَرارِ الماء كالكِبْرِيت
(٤٧) بفتحتين وبضمتين.(٤٨) في م: "إلى".