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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 86Abschnitt

Übersetzung · DE

Und von ihm (Ahmad) wird überliefert: Es ist verabscheuungswürdig, aufgrund der Aussage von al-'Abbas: „Ich erkläre es für einen, der den Ghusl vollzieht, nicht für erlaubt, doch für einen Muhrim ist es erlaubt (hill) und zulässig (bil).“ Und weil er damit ein Hindernis für das Gebet entfernt, gleicht es der Entfernung von Unreinheit (Najasa) damit.

Die erste Ansicht ist jedoch vorzuziehen. Die Aussage von al-'Abbas ist nicht als explizites Verbot (Tahrim) zu verstehen, daher gilt dies für andere Fälle erst recht. Seine Erhabenheit rechtfertigt nicht die Verabscheuungswürdigkeit seiner Verwendung, so wie es beim Wasser der Fall ist, in das der Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – seine Hand legte oder aus dem er den Ghusl vollzog.

Abschnitt: Das Schmelzwasser aus Schnee und Hagel ist reinigend (Tahur), da es Wasser ist, das vom Himmel herabgekommen ist. Im Bittgebet des Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – heißt es: „O Allah, reinige mich mit Wasser, Schnee und Hagel.“ (Dies ist übereinstimmend überliefert).

Wenn man jedoch den Schnee nimmt und ihn nur über die Körperteile streicht, erlangt man keine rituelle Reinheit, denn die Pflicht ist das Waschen (Ghasl), und das Mindestmaß dessen ist, dass das Wasser über das Körperteil fließt. Es sei denn, es ist leicht (fein), sodass es schmilzt und sein Wasser über die Körperteile fließt; dann erzielt es das Waschen und genügt somit.

Anmerkungen

(31) In der Handschrift (M): „li-l-muhrim“ (für den Muhrim). (32) Al-Bil: Das Erlaubte. Siehe: An-Nihaya fi Gharib al-Hadith wa al-Athar 1/154. (33) Im Original: „min isti'malihi“ (von dessen Verwendung). (34) Fehlt im Original. (35) Überliefert von al-Bukhari, im Kapitel: Was man nach dem Takbir sagt, aus dem Buch des Gebetsrufs (Adhan), sowie in: Kapitel über das Zufluchtsuchen vor Sünde und Schulden, Kapitel über das Zufluchtsuchen vor dem gebrechlichen Alter, Kapitel über das Zufluchtsuchen vor der Versuchung durch Armut, aus dem Buch der Bittgebete (Da'awat). Sahih al-Bukhari 1/189, 8/98, 100. Und von Muslim, im Kapitel: Was man sagt, wenn man das Haupt aus der Beugung (Ruku') hebt, aus dem Buch des Gebets (Salah), und im Kapitel: Was zwischen dem Eröffnungs-Takbir und der Rezitation gesagt wird, aus dem Buch der Moscheen und Gebetsstätten, und im Kapitel: Das Zufluchtsuchen vor dem Übel der Versuchungen und anderem, aus dem Buch der Gedenken (Dhikr). Sahih Muslim 1/346, 347, 419, 4/2078, 2079. Und von Abu Dawud, im Kapitel: Die Pause beim Eröffnen, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/180. Und von at-Tirmidhi, in einem Kapitel der Bittgebete. 'Aridat al-Ahwadhi 13/29. Und von an-Nasa'i, im Kapitel: Die rituelle Waschung (Wudu) mit Schnee- und Hagelwasser, aus dem Buch der Reinheit (Tahara), und aus dem Buch des Wassers, und im Kapitel: Der Ghusl mit Schnee und Hagel, und im Kapitel: Der Ghusl mit kaltem Wasser, aus dem Buch des Ghusl und Tayammum, und im Kapitel: Das Bittgebet zwischen dem Takbir und der Rezitation, aus dem Buch der Eröffnung, und im Kapitel: Das Zufluchtsuchen vor dem Übel der Versuchung des Grabes, und im Kapitel: Das Zufluchtsuchen vor dem Übel der Versuchung durch Reichtum, aus dem Buch der Zufluchtsuche (Isti'adha). Al-Mujtaba 1/45, 46, 143, 144, 163, 2/100, 8/230, 234. Und von Ibn Maja, im Kapitel: Eröffnung des Gebets, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets, und im Kapitel: Wovor der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – Zuflucht suchte, aus dem Buch der Bittgebete. Sunan Ibn Maja 1/265, 2/1262. Und von ad-Darimi, im Kapitel: Die beiden Pausen, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Darimi 1/283. Und von Imam Ahmad, im Musnad 2/231, 494, 4/354, 381, 6/57, 207.

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