Und zweitens: Die Krüge (Qilal) von Hadschar sind die größten Krüge und im Zeitalter des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – die bekanntesten. Al-Khattabi erwähnte dies und sagte: Es handelt sich um Gefäße bekannter Fertigung und festgelegten Maßes. Sie unterscheiden sich nicht, so wie sich auch die Sa'-Maße und die Gefäße nicht unterscheiden, denn eine rechtliche Grenze (Hadd) kann nicht auf Unbekanntem basieren. Abu Ubaid sagte: Es sind die Habab (12), und sie sind weit verbreitet und bekannt, daher sollte der Ausdruck „zwei Qulla“ auf sie bezogen werden; aufgrund ihrer Bekanntheit und ihrer Größe. Denn bei jedem Zählmaß, das als einheitlicher Wert festgelegt wurde, wird nur das Größte davon herangezogen, da es dem Wissen näher und in der Anzahl geringer ist. Deshalb wurde auch das Zakat-Nisab auf die Wusq (14) und nicht auf die A'su (15) und Amdad (16) festgesetzt.
Diese Rechtsfrage beweist ausdrücklich, dass das Wasser, welches das Maß von zwei Qulla erreicht hat und sich durch das Hineingefallene nicht verändert hat, nicht unrein wird. Ihr Umkehrschluss (Mafhum) besagt hingegen, dass dasjenige, das sich durch Unreinheit verändert hat, unrein geworden ist, selbst wenn es eine große Menge war, und dass alles, was unter zwei Qulla liegt, allein durch das Berühren mit der Unreinheit unrein wird, auch wenn keine Veränderung eingetreten ist.
Was die Unreinheit dessen betrifft, das sich durch Unreinheit verändert hat, so gibt es darüber keinen Dissens. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass geringes oder reichliches Wasser, wenn Unreinheit hineinfällt und den Geschmack, die Farbe oder den Geruch des Wassers verändert, unrein ist, solange dieser Zustand anhält. Es wurde von Abu Umama al-Bahili überliefert, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sagte: „Wasser ist rein (Tahur), es wird durch nichts verunreinigt, außer wenn der Geruch, der Geschmack oder die Farbe durch etwas anderes überdeckt werden.“ Dies überlieferte Ibn Madscha (17). Harb ibn Ismail sagte: Ahmad wurde über das Wasser befragt, wenn sich sein Geschmack oder sein Geruch veränderte (18). Er antwortete: Man darf damit weder die rituelle Waschung (Wudu') vollziehen noch davon trinken, und es gibt dazu keinen Hadith. Doch Allah, der Erhabene, hat das Aas (Maita) verboten; wenn das Aas in das Wasser gelangt und dessen Geschmack oder Geruch verändert, so ist das der Geschmack und der Geruch des Aases.
(11) In M: „Und weil“. (12) Al-Habb, mit Damma: Ein großer Krug. Ein arabisiertes persisches Wort, dessen Plural Habab (mit Kasra) oder Hababa ist, nach dem Muster von 'Anaba. (13) In M: „gemacht“. „Qulida“ bedeutet hier „zusammengefasst“ (wurde auf eine Einheit reduziert). Siehe al-Qamus. (14) Plural von Wusq; dies entspricht der Ladung eines Kamels oder sechzig Sa' nach dem Sa' des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden. (15) Das Sa': Ein Hohlmaß. Das Sa' des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –, das in Medina gebräuchlich war, entspricht vier Mudd. (16) Das Mudd: Ein Hohlmaß; es entspricht bei den Leuten des Hidschas einem Ratl und einem Drittel. (17) Im Abschnitt: Kapitel über die Wasserbecken, aus dem Buch der rituellen Reinheit und deren Sunan. Sunan Ibn Madscha 1/174. (18) In M: „und sein Geruch“.
والثانى، أنَّ قلالَ هَجَرَ أكبرُ ما يكونُ مِن القِلالِ، وأشْهرُها في عَصْرِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ذكَره الْخَطَّابِىُّ، قال: وهى مشهورةُ الصَّنْعةِ، معلومةُ المِقْدار. لا تَختلفُ كما لا تختلف الصِّيعانُ والْمَكايِيل، لأن (١١) الحَدَّ لا يقَعُ بالمجهول. وقال أبو عُبَيْد: هي الحِبابُ (١٢)، وهى مُسْتفيضةٌ معروفة، فينْبغِى أن يُحْمَلَ لفظُ القُلَّتَيْن عليها؛ لشُهْرتها وكِبَرها، فإنَّ كلَّ معدودٍ جُعِلَ مِقْدارًا واحدا لم يتناوَلْ إلَّا أكْبرَها، لأنها أَقربُ إلى العِلْمِ، وأقلُّ في العَدَدِ، ولذلك قُلِدَ (١٣) نِصابُ الزَّكاةِ بالأَوْسُقِ (١٤)، دون الآصُعِ (١٥) والأمْدَادِ (١٦).
وقد دَلَّتْ هذه المسألةُ بصَريحها على أنَّ ما بلغ القُلَّتَيْن فلم يتغَيَّرْ بما وقَع فيه لا يَنْجسُ، وبمَفْهُومِها على أَنَّ مَا تغيَّر بالنجاسةِ نَجُسَ وإن كَثُرَ، وأنَّ ما دون القُلَّتَيْن ينْجُس بمُجَرَّدِ مُلاقاةِ النجاسةِ، وإن لم يتغَيَّرْ.
فأما نجَاسةُ ما تغيَّرَ بالنَّجاسةِ فلا خلافَ فيه، قال ابنُ المُنْذِر: أجْمَعَ أهلُ العِلْمِ على أنَّ الماءَ القليلَ والكثيرَ، إذا وقعتْ فيه نجَاسةٌ فغيَّرتْ للماءِ طَعْمًا أو لَوْنًا أو رائحةً، أنه نَجِسٌ ما دام كذلك. وقد روى أبو أُمامةَ الباهِلىُّ، أن النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "الْمَاءُ طَهُورٌ لَا يُنَجِّسُهُ شَىْءٌ إِلَّا مَا غَلَبَ عَلَى رِيحِهِ وَطَعْمِهِ وَلَوْنِهِ" روَاه ابنُ ماجَه (١٧). وقال حَرْبُ بن إسماعيل: سُئِل أحمدُ عن الماءِ إذا تغيَّر طَعْمُه أو رِيحُه (١٨)، قال: لا يتوَضَّأُ به ولا يَشْرَب، وليس فيه حديثٌ، ولكنَّ اللهَ تعالى حَرَّم المَيْتَة، فإذا صارتِ الميتةُ فى الماءِ فتغيَّر طَعْمُه أو رِيحهُ، فذلك طعمُ الميتةِ ورِيحُها،
(١١) في م: "ولأن".(١٢) الحب، بالضم: الخابية. فارسى معرب، وجمعه حباب، بالكسر، وحببة، وزان عنبة.(١٣) في م: "جعل". وقُلِد بمعنى جُمِع. انظر القاموس.(١٤) جمع الوسق، وهو حمل بعير، أو ستون صاعا بصاع النبي -صلى اللَّه عليه وسلم-.(١٥) الصاع: مكيال، وصاع النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- الذي بالمدينة أربعة أمداد.(١٦) المد: كيل، وهو رطل وثلث عند أهل الحجاز.(١٧) في: باب الحياض، من كتاب الطهارة وسننها. سنن ابن ماجه ١/ ١٧٤.(١٨) في م: "وريحه".