ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 100

Übersetzung · DE

Ahmad im "Musnad" (5). In einer Überlieferung von Jabir heißt es: "Wir schlossen zur Zeit des Gesandten Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, Ehen für eine Handvoll Speise." Dies überlieferte al-Athram (6). Zudem besagt das Wort Allahs, des Erhabenen und Mächtigen: {Und es ist euch erlaubt, was jenseits dessen ist, dass ihr (sie) mit eurem Vermögen begehrt} (7). Dies umfasst sowohl eine geringe als auch eine große Menge. Und weil es der Ersatz (8) für ihren Nutzen ist, ist das zulässig, worauf sie sich an Vermögen geeinigt haben, wie bei einem Preis oder einem Lohn. Ihr Hadith ist nicht authentisch; er wurde von Mubashir (9) ibn 'Ubayd, der schwach ist, von al-Hajjaj ibn Arta'a überliefert, welcher ein Mudallis (jemand, der Überlieferungsketten verschleiert) ist. Sie überlieferten ihn von Jabir, während wir von ihm das Gegenteil überliefert haben. Oder wir interpretieren ihn im Sinne einer bestimmten Frau oder im Sinne der Empfehlung (Istihbab). Ihr Analogieschluss (Qiyas) ist nicht haltbar; denn die Ehe ist die Freigabe des körperlichen Genusses im Allgemeinen, während das Abhacken (der Hand des Diebes) die Zerstörung eines Körperteils ohne dessen Nutzung ist. Dies ist eine Strafe (Uquba) und eine gesetzlich festgelegte Sanktion (Hadd), während jenes (die Morgengabe) ein Entgelt ist, weshalb der Vergleich mit anderen Entgelten vorzuziehen ist. Was die Obergrenze der Morgengabe betrifft, so gibt es dafür nach Konsens der Gelehrten keine Festlegung. Dies sagte Ibn 'Abd al-Barr. Allah, der Erhabene und Mächtige, sagte: {Und wenn ihr an die Stelle einer Gattin eine andere Gattin eintauschen wollt und ihr einer von ihnen einen Qintar gegeben habt, so nehmt nichts davon (wieder) weg} (11). Abu Hafs überlieferte mit seiner Überlieferungskette, dass 'Umar seiner Ehefrau Umm Kulthum bint 'Ali vierzigtausend (Dirham) als Morgengabe gab (12). Von 'Umar, Allah habe Wohlgefallen an ihm, wird berichtet, dass er sagte: "Ich ging hinaus mit der Absicht, das Übermaß bei der Morgengabe zu untersagen, da erinnerte ich mich an diesen Vers: {und ihr einer von ihnen einen Qintar gegeben habt} (13)." Abu Salih sagte: "Ein Qintar sind hundert Rattl." Abu Sa'id al-Khudri sagte: "Die Fülle eines Stierfells (14) an Gold." Von Mujahid wird überliefert: "Siebzigtausend Mithqal."

Anmerkungen

(5) Al-Musnad 3/355. (6) Ausgestrahlt von ad-Daraqutni, im Kapitel über die Morgengabe, aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Daraqutni 3/243. (7) Sure an-Nisa' 24. (8) In [Handschrift] b mit dem Zusatz: "auf". (9) In [Handschrift] m: "Maysara". Siehe die Biographie von Mubashir in: Tahdhib at-Tahdhib 10/32, 33. (10) In der Vorlage: "wuruwiya". (11) Sure an-Nisa' 20. (12) Ausgestrahlt von al-Bayhaqi, im Kapitel: Es gibt keine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung der Morgengabe, aus dem Buch der Morgengabe. as-Sunan al-Kubra 7/233. (13) Ausgestrahlt von al-Bayhaqi, im Kapitel: Es gibt keine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung der Morgengabe, aus dem Buch der Morgengabe. as-Sunan al-Kubra 7/233. Ebenso Sa'id ibn Mansur, im Kapitel: Was über die Morgengabe berichtet wurde. as-Sunan 1/166, 167. Und 'Abd ar-Razzaq, im Kapitel: Über die Überteuerung der Morgengabe, aus dem Buch der Ehe. al-Musannaf 6/180. (14) Mask Thawr: Dessen Haut.

ZurückBand 10 · Seite 100Weiter
Zurück10·100Weiter