Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1203 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er ihr einen jungen Sklaven als Brautgabe gibt und dieser heranwächst, und er sich dann vor dem Vollzug von ihr scheiden lässt, kann sie ihm, wenn sie möchte, die Hälfte seines Wertes am Tag des Vertragsabschlusses geben, oder sie gibt ihm die Hälfte des Sklaven im jetzigen Zustand, es sei denn, er war als Jugendlicher für etwas geeignet, wofür er als Erwachsener nicht geeignet ist; dann steht ihm die Hälfte seines Wertes am Tag des Vertragsabschlusses zu, es sei denn, er möchte das annehmen, was sie ihm von der Hälfte des Sklaven angeboten hat.) · ShamelaTranslate