Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1204 - Rechtsfall: Er sagte: (Wenn sie sich nach dem Vertrag über die Höhe der Morgengabe [Sadaq] uneinig sind und kein Beweis über die Summe vorliegt, so gilt das Wort der Frau bis zur Höhe einer ihr angemessenen Morgengabe [Mahr al-Mithl]) · ShamelaTranslate