Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1205 - Rechtsfall: Er sagte: (Wenn er bestreitet, ihr eine Morgengabe zu schulden, so gilt das Wort der Frau sowohl vor als auch nach dem Vollzug der Ehe bis zur Höhe einer ihr angemessenen Morgengabe, es sei denn, er bringt Beweise für seine Entlastung vor) · ShamelaTranslate