er soll eine seiner Sandalen ablegen und sie ihr zuwerfen. Abu Dawud hat mit seiner Überlieferungskette von einem der Gefährten des Propheten - Allah segne ihn und schenke ihm Heil - überliefert, dass Ali, als er Fatima heiratete, den Geschlechtsverkehr mit ihr vollziehen wollte, der Gesandte Allahs - Allah segne ihn und schenke ihm Heil - ihn jedoch daran hinderte, bis er ihr etwas gab. Er sagte: "O Gesandter Allahs, ich besitze nichts." Da sagte der Prophet - Allah segne ihn und schenke ihm Heil - zu ihm: "Gib ihr deinen Panzer [Dir']." Er gab ihr seinen Panzer und vollzog daraufhin den Geschlechtsverkehr mit ihr. Ibn Abbas überlieferte es ebenfalls und sagte: Als Ali Fatima heiratete, sagte der Gesandte Allahs - Allah segne ihn und schenke ihm Heil - zu ihm: "Gib ihr etwas." Er sagte: "Ich habe nichts bei mir." Er fragte: "Wo ist dein Hutami-Panzer?" Dies wurde von Abu Dawud und an-Nasa'i überliefert. Unsere Beweisführung stützt sich auf den Hadith von Uqba ibn Amir über denjenigen, den der Prophet - Allah segne ihn und schenke ihm Heil - verheiratete und der mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog, ohne ihr etwas gegeben zu haben. Aisha überlieferte, sie sagte: Der Gesandte Allahs - Allah segne ihn und schenke ihm Heil - befahl mir, eine Frau zu ihrem Ehemann zu bringen, bevor er ihr etwas gegeben hatte. Dies wurde von Ibn Maja überliefert. Zudem handelt es sich um eine Gegenleistung in einem entgeltlichen Vertrag; daher hängt die Zulässigkeit der Übergabe der Gegenleistung nicht vom Erhalt irgendetwas davon ab, wie beim Kaufpreis im Kaufvertrag oder beim Pachtzins im Pachtvertrag. Die Überlieferungen, die das Gegenteil nahelegen, sind auf Empfehlung [Istihbab] auszulegen, denn es ist empfohlen, ihr vor dem Geschlechtsverkehr etwas zu geben, in Übereinstimmung mit den Überlieferungen, dem Brauch der Menschen untereinander und damit die Frau, für die kein Brautpreis festgelegt wurde [Mufawwada], aus dem Status derjenigen herausfällt, die sich verschenkt [Mahuba].
(15) Ausgeführt von Sa'id ibn Mansur in: Kapitel dessen, was über den Mann berichtet wurde, der eine Frau heiratet und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzieht, bevor er etwas festlegt. Al-Sunan 1/199. (16) In: Kapitel über den Mann, der mit seiner Frau den Geschlechtsverkehr vollzieht, bevor er ihr etwas aushändigt, aus dem Buch der Ehe [Kitab al-Nikah]. Sunan Abi Dawud 1/490, 491. (17) Aus M ausgelassen. (18) So benannt, weil er Schwerter zertrümmert. (19) Ausgeführt von Abu Dawud in: Kapitel über den Mann, der mit seiner Frau den Geschlechtsverkehr vollzieht, bevor er ihr etwas aushändigt, aus dem Buch der Ehe. Sunan Abi Dawud 1/490. Und an-Nasa'i in: Kapitel über die Erlaubnis zur Privatsphäre [Tahillat al-Khulwa], aus dem Buch der Ehe. Al-Mujtaba 6/105. Ebenso ausgeführt von Imam Ahmad in: Al-Musnad 1/80. (20) In A, B und M: "mit ihr" [‘alayha]. (21) Die Ausführung wurde bereits auf Seite 98 erwähnt. (22) In: Kapitel über den Mann, der mit seiner Ehefrau den Geschlechtsverkehr vollzieht, bevor er ihr etwas gibt, aus dem Buch der Ehe. Sunan Ibn Maja 1/641. Ebenso ausgeführt von Abu Dawud in: Kapitel über den Mann, der mit seiner Frau den Geschlechtsverkehr vollzieht, bevor er ihr etwas aushändigt, aus dem Buch der Ehe. Sunan Abi Dawud 1/491. (23) In M: "der Ersatz" [al-'iwad].
يَخْلَعُ إِحْدَى نَعْلَيْه، ويُلْقِيها إليها (١٥). وقد رَوَى أبو داودَ (١٦)، بإسنادِه عن رَجُلٍ من أصْحابِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أَنَّ عَلِيًّا لما تَزَوَّجَ فاطمةَ، أراد أن يَدْخُلَ بها، فمَنَعه رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- حتى يُعْطِيهَا شيئا، فقال: يا (١٧) رسولَ اللَّه، ليس لى شىءٌ. فقال له النبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أَعْطِها دِرْعَكَ". فأعْطاها دِرْعَه، ثم دَخَلَ بها. وروَاه ابنُ عباسٍ أيضًا، قال: لما تزوَّجَ علىٌّ فاطمةَ، قال له رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أعْطِهَا شَيْئًا". قال: ما عِنْدِى. قال: "أيْنَ دِرْعُكَ الحُطَمِيَّةُ (١٨)؟ ". رَوَاه أبو داودَ، والنَّسائىُّ (١٩). ولَنا، حَدِيثُ عُقْبةَ بن عامرٍ، فى الذى زَوجَه النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ودَخَلَ بها (٢٠) ولم يُعْطِها شيئًا (٢١). ورَوَتْ عائشةُ، قالتْ: أمرنى رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- أن أُدْخِلَ امرأةً على زَوْجِها، قبلَ أن يُعْطيهَا شيئًا. روَاه ابنُ ماجَه (٢٢). ولأنه عِوَضٌ فى عَقْدِ مُعاوَضةٍ، فلم يَقفْ جَوازُ تَسْلِيمِ المُعَوَّضِ (٢٣) على قَبْضِ شىءٍ منه، كالثمنِ فى البَيْعِ، والأُجْرَةِ فى الإِجارَةِ. وأمَّا الأخْبارُ فمَحْمُولةٌ على الاسْتِحْبابِ، فإنَّه يُسْتَحَبُّ أن يُعْطِيهَا قبلَ الدُّخولِ شيئًا، مُوافَقةً للأخْبارِ، ولعادَةِ الناس فيما بينهم، ولِتَخْرُجَ المُفَوّضةُ عن شِبْهِ المَوْهُوبةِ،
(١٥) أخرجه سعيد بن منصور، فى: باب ما جاء فى الرجل يتزوج المرأة فيدخل بها قبل أن يفرض شيئا. السنن ١/ ١٩٩.(١٦) فى: باب فى الرجل يدخل بامرأته قبل أن ينقدها شيئا، من كتاب النكاح. سنن أبى داود ١/ ٤٩٠، ٤٩١.(١٧) سقط من: م.(١٨) سميت بذلك لأنها تحطم السيوف.(١٩) أخرجه أبو داود، فى: باب فى الرجل يدخل بامرأته قبل أن ينقدها شيئا، من كتاب النكاح. سنن أبى داود ١/ ٤٩٠. والنسائى، فى: باب تحلة الخلوة، من كتاب النكاح. المجتبى ٦/ ١٠٥.كما أخرجه الإمام أحمد، فى: المسند ١/ ٨٠.(٢٠) فى أ، ب، م: "عليها".(٢١) تقدم تخريجه فى صفحة ٩٨.(٢٢) فى: باب الرجل يدخل بأهله قبل أن يعطيها شيئا، من كتاب النكاح. سنن ابن ماجه ١/ ٦٤١.كما أخرجه أبو داود، فى: باب الرجل يدخل بامرأته قبل أن ينقدها شيئا، من كتاب النكاح. سنن أبى داود ١/ ٤٩١.(٢٣) فى م: "العوض".