Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1210 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er nach dem Ehevertrag mit ihr in Zurückgezogenheit war und er sagt: 'Ich hatte keinen Beischlaf mit ihr', und sie ihm zustimmt, so wird ihre Aussage nicht beachtet. Für sie gilt in allen Belangen das Urteil des vollzogenen Beischlafs, außer im Falle der Rückkehr zu einem Ehemann, der sie dreimal geschieden hat, oder im Falle von Ehebruch, denn sie werden ausgepeitscht und nicht gesteinigt) · ShamelaTranslate