Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1215 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er ihr Schafe als Morgengabe gibt und diese sich vermehren, er sie dann aber vor dem Beischlaf scheidet, gehört der Nachwuchs ihr, und er erhält die Hälfte der Muttertiere zurück, es sei denn, die Geburt hat deren Wert gemindert; in diesem Fall hat er die Wahl, entweder die Hälfte ihres Wertes zum Zeitpunkt der Eheschließung zu fordern oder die Hälfte der Tiere in ihrem geminderten Zustand zu nehmen.) · ShamelaTranslate