eine Flöte eines Hirten, steckte seine Finger in seine Ohren, wich vom Weg ab und hörte nicht auf zu fragen: „O Nāfiʿ, hörst du noch etwas?“, bis ich sagte: „Nein.“ Da nahm er seine Finger aus seinen Ohren, kehrte auf den Weg zurück und sagte: „So habe ich gesehen, wie es der Gesandte Allāhs – Friede und Segen seien auf ihm – tat.“ Überliefert von Abū Dāwūd und al-Khallāl. Dies gilt, weil er das Verwerfliche sieht und hört, ohne dass eine Notwendigkeit dazu besteht, weshalb es ihm untersagt ist, so als wäre er in der Lage, es zu beseitigen. Dies unterscheidet sich von demjenigen, dem es gestattet ist, bei einem Verwerflichen oder Musikspiel zu verweilen, da dies einen Zustand der Notwendigkeit darstellt; denn das Verlassen des Hauses würde Schaden verursachen.
Abschnitt: Wenn er Muster, Abbildungen von Bäumen und Ähnlichem sieht, so ist dies kein Problem, denn das sind bloße Ornamente, die einem Zeichen (ʿAlam) auf einem Gewand gleichen. Wenn sich darauf Abbildungen von Lebewesen befinden, an einer Stelle, auf die man tritt oder auf die man sich lehnt, wie etwa auf Teppichen oder Kissen, so ist dies ebenfalls zulässig. Wenn sie sich an Vorhängen, Wänden oder Dingen befinden, auf die man nicht tritt, und er in der Lage ist, diese zu entfernen oder ihre Köpfe abzutrennen, so soll er dies tun und sich setzen. Wenn dies nicht möglich ist, so soll er umkehren und sich nicht setzen. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Ibn ʿAbd al-Barr sagte: „Dies ist die ausgewogenste der Rechtsschulen.“ Er führte dies auf Saʿd ibn Abī Waqqāṣ, Sālim, ʿUrwa, Ibn Sīrīn, ʿAṭāʾ, ʿIkrima ibn Khālid, ʿIkrima (den Klienten von Ibn ʿAbbās) und Saʿīd ibn Jubair zurück. Es ist die Lehre von al-Shāfiʿī. Abū Huraira missbilligte Abbildungen, sowohl die aufgestellten als auch die ausgelegten. Ebenso Mālik, wobei er sie aus einer Haltung der Vorsicht (Tanzīh) heraus missbilligte, sie jedoch nicht als verboten ansah. Vielleicht stützen sie sich auf die allgemeine Aussage des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm –: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Bild befindet.“ (Übereinstimmend überliefert). Es wird von Ibn...
(13) Im Original: „an“. (14) Im Kapitel: „Die Missbilligung von Gesang und Flötenspiel“, aus dem Buch „Adab“, Sunan Abī Dāwūd 2/579. (15) Im Original ausgelassen. (16) Im Original und A: „Gewand“ (Thawb). (17) Im Original: „Tanzīhan“ (aus Vorsicht/Reinheit). (18) Überliefert von al-Bukhārī im Kapitel: „Wenn eine Fliege in das Getränk eines von euch fällt“, aus dem Buch „Der Beginn der Schöpfung“, und im Kapitel: „Das Wort Gottes des Erhabenen: {Und Gott hat Abraham als Freund auserkoren}“, aus dem Buch „Die Propheten“, und im Kapitel: „Es erzählte mir...“, aus dem Buch „Die Feldzüge“, und im Kapitel: „Kehrt man um, wenn man etwas Verwerfliches bei einer Einladung sieht?“, aus dem Buch „Die Ehe“, und im Kapitel: „Wer das Sitzen auf Bildern missbilligte“, aus dem Buch „Kleidung“. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 4/158, 169, 170, 5/105, 7/33, 7/216. Und von Muslim im Kapitel: „Das Verbot des Abbildens von Lebewesen“, aus dem Buch „Kleidung“. Ṣaḥīḥ Muslim 3/1665, 1666.
زَمَّارَةَ راعٍ، فوضعَ أُصْبُعَيْهِ فى أُذْنَيْهِ، ثمَّ عدَلَ عن الطَّريقِ، فلم يزَلْ لِقول: يا نافعُ، أتسمعُ؟ حتى قلتُ: لا. فأخرجَ أُصْبُعَيْهِ من (١٣) أُذُنَيْهِ، ثم رجعَ إلى الطريقِ، ثم قال: هكذا رأيتُ رسولَ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- صنَعَ. رَواه أبو داودَ (١٤)، والخَلَّالُ. ولأنَّه يُشاهِدُ المُنْكَرَ ويسمعُه، مِن غيرِ حاجةٍ إلى ذلك، فمُنِعَ منه، كما لو قدَر على إزالتِه. ويُفارِقُ مَن له جاز مقيمٌ على المنكرِ والزَّمْرِ، حيث يُباحُ له المُقَامُ، فإِنَّ تلك حالُ حاجةٍ؛ لما فى الخُروجِ مِن المنزلِ مِن الضَّررِ.
فصل: فإنْ رَأى نُقُوشًا، وصُوَرَ شَجَرٍ، ونحوَها، فلا بأسَ بذلك؛ لأنَّ تلك نقوشٌ، فهى (١٥) كالعَلَمِ فى الثَّوبِ (١٦). وإِنْ كانت فيه صُوَرُ حَيَوانٍ، فى موضع يُوطَأُ أو يُتَّكَأُ عليها، كالتى فى البُسُطِ، والوَسائدِ، جازَ أيضًا. وإِنْ كانت على السُّتُورِ والحيطانِ، وما لا يُوطأُ، وأمكنَه حَطُّها، أو قطْعُ رُءوسِها، فعَلَ وجلَسَ، وإِنْ لم يُمْكِنْ ذلك، انصرفَ ولم يجلسْ؛ وعلى هذا أكثرُ أهلِ العلْمِ، قال ابنُ عبدِ البَرِّ: هذا أعْدَلُ المذاهبِ. وحكاه عن سعدِ بنِ أبى وَقَّاصٍ، وسالمٍ، وعُروةَ، وابنِ سِيرينَ، وعَطاءٍ، وعِكْرِمَةَ بنِ خالدٍ، وعِكْرِمَةَ مولى ابنِ عباسٍ، وسعيدِ بنِ جُبَيْرٍ. وهو مذهبُ الشَّافعىِّ، وكان أبو هُرَيْرةَ يكرهُ التَّصَاويرَ، ما نُصِبَ منها وما بُسطَ. وكذلك مالكٌ، إلَّا أنَّه كان يكرهُها تَنَزُّهًا (١٧)، ولا يراها مُحرَّمةً. ولعلَّهُم يذهبونَ إلى عُمومِ قولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إِنَّ الْمَلائِكَةَ لَا تَدْخُلُ بَيْتًا فِيهِ صُورَةٌ". مُتَّفَقٌ عليه (١٨). ورُوِىَ عن ابنِ
(١٣) فى الأصل: "عن".(١٤) فى: باب كراهية الغناء والزمر، من كتاب الأدب. سنن أبى داود ٢/ ٥٧٩.(١٥) سقط من: الأصل.(١٦) فى الأصل، أ: "ثوب".(١٧) فى الأصل: "تنزيها".(١٨) أخرجه البخارى، فى: باب إذا وقع الذباب فى شراب أحدكم، من كتاب بدء الخلق، وفى: باب قول اللَّه تعالى: {وَاتَّخَذَ اللَّهُ إِبْرَاهِيمَ خَلِيلًا}، من كتاب الأنبياء، وفى: باب حدثنى. . .، من كتاب المغازى، وفى: باب هل يرجع إذا رأى منكرا فى الدعوة، من كتاب النكاح، وفى: باب من كره القعود على الصورة، من كتاب اللباس، صحيح البخارى ٤/ ١٥٨، ١٦٩، ١٧٠، ٥/ ١٠٥، ٧/ ٣٣، ٧/ ٢١٦. ومسلم، فى: باب تحريم تصوير صورة الحيوان، من كتاب اللباس. صحيح مسلم ٣/ ١٦٦٥، ١٦٦٦. =