aufgehängt war, belegt durch den Hadith von ʿĀʾiša.
Abschnitt: Wenn man den Kopf der Abbildung entfernt, entfällt die Verpöntheit (Karāha). Ibn ʿAbbās sagte: „Die Abbildung ist der Kopf; wenn der Kopf abgeschnitten ist, so ist es keine Abbildung mehr.“ Dies wurde auch von ʿIkrima überliefert. Es wurde von Abū Huraira berichtet, dass der Gesandte Allāhs – Friede und Segen seien auf ihm – sagte: „Gabriel kam zu mir und sagte: ‚Ich wollte dich letzte Nacht besuchen, doch was mich daran hinderte, einzutreten, war, dass an der Tür Statuen standen, dass sich im Haus ein Vorhang mit Abbildungen befand und dass sich im Haus ein Hund befand. Befiehl also, dass das Haupt der Statue, die sich an der [Tür des Hauses] befindet, abgeschnitten wird, sodass sie die Form eines Baumes annimmt; beiehl, dass aus dem Vorhang zwei Kissen gemacht werden, auf die man tritt; und befiehl, dass der Hund hinausgebracht wird.‘ Da tat der Gesandte Allāhs – Friede und Segen seien auf ihm – dies.“ Wenn man von der Abbildung etwas entfernt, ohne das das Lebewesen nach dessen Entfernung nicht weiterbesteht, wie etwa die Brust oder den Bauch, oder wenn man ihr einen vom Körper getrennten Kopf gibt, so fällt dies nicht unter das Verbot, da die Abbildung nach deren Entfernung nicht fortbesteht; es ist daher wie das Abschneiden des Kopfes. Wenn jedoch der Teil, der entfernt wurde, dazu führt, dass das Lebewesen danach weiterhin besteht, wie etwa bei einem Auge, einer Hand oder einem Bein, so bleibt es eine Abbildung, die unter das Verbot fällt. Ebenso verhält es sich, wenn von Anfang an beim Anfertigen der Abbildung nur ein Körper ohne Kopf oder ein Kopf ohne Körper dargestellt wurde, oder wenn ihm ein Kopf gegeben wurde, während der restliche Körper die Form eines Nicht-Lebewesens hat; dies fällt nicht unter das Verbot, da es sich hierbei nicht um die Abbildung eines Lebewesens handelt.
= Ebenso überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über Bilder“, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abī Dāwūd 2/192. Von al-Tirmidhī im Kapitel: „Was darüber überliefert wurde, dass die Engel kein Haus betreten, in dem sich ein Bild oder ein Hund befindet“, aus dem Buch der Kleidung. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 7/252. Von Imām Mālik im Kapitel: „Was über Bilder und Statuen überliefert wurde“, aus dem Buch der Bitte um Erlaubnis. al-Muwaṭṭaʾ 2/966. (25) Überliefert von al-Bayhaqī im Kapitel: „Die Erlaubnis bezüglich der Abbildungen, auf die man tritt...“, aus dem Buch des Brautgeschenks. al-Sunan al-Kubrā 7/270. (26) In B, M: „al-Bāb“ (die Tür). (27) In B, M: „al-Šajar“ (der Baum). (28) Überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über Bilder“, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abī Dāwūd 2/393. Von al-Tirmidhī im Kapitel: „Was darüber überliefert wurde, dass die Engel kein Haus betreten, in dem sich ein Bild oder ein Hund befindet“, aus dem Buch des Adab. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 10/249, 250. Von Imām Aḥmad im al-Musnad 2/305. (29) In B, M: „al-Taṣwīra“.