Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1221 - Rechtsfrage: Er sagte: (Das Streuen von Süßigkeiten/Münzen [Nithār] ist verpönt, da es dem Plündern gleicht und es möglicherweise jemand nimmt, dem der Gastgeber es weniger gönnt als anderen) · ShamelaTranslate