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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 20Abschnitt

Übersetzung · DE

bei den muslimischen Frauen, und die Scheidung trifft sie. Wenn dann die Übrigen den Islam annehmen, darf er sie heiraten, da seine Scheidung sie nicht getroffen hat.

Abschnitt: Wenn er den Islam annimmt, während er acht Ehefrauen hat, und vier von ihnen den Islam annehmen, hat er die Wahl unter ihnen und kann abwarten, bis die Übrigen den Islam annehmen. Wenn die Frauen, die den Islam angenommen haben, sterben und danach die verbleibenden Frauen den Islam annehmen, hat er die Wahl unter den Verstorbenen und die Wahl unter den Verbliebenen, sowie die Wahl zwischen einigen von diesen und einigen von jenen; denn die Wahl ist kein neuer Ehevertrag, sondern lediglich eine Bestätigung des ersten Ehevertrages für sie. Bei der Wahl ist der Zustand der Feststellung maßgeblich, und zum Zeitpunkt ihrer Feststellung waren sie am Leben. Wenn eine von ihnen den Islam annimmt und er sagt: „Ich habe sie gewählt“, so ist dies zulässig. Wenn er auf diese Weise vier ausgewählt hat, ist die Ehe der übrigen aufgelöst. Wenn er jedoch zu einer muslimischen Frau sagt: „Ich habe die Auflösung ihrer Ehe gewählt“, so ist dies nicht gültig; denn die Auflösung kann nur bei den Frauen vollzogen werden, die über die Zahl von vier hinausgehen, [und die Wahl bezieht sich auf die vier], und diese zählt zu den vier. Es sei denn, er beabsichtigt mit der „Auflösung“ die Scheidung, dann tritt diese ein, da dies eine indirekte Äußerung (Kinaya) ist, und seine Scheidung ihr gegenüber gilt als Wahl ihrer Person. Wenn er sagt: „Ich habe diese gewählt“, bevor sie den Islam angenommen hat, so ist dies nicht gültig; denn es ist nicht der Zeitpunkt für eine Wahl, da sie sich in einem Schwebezustand bis zur endgültigen Trennung befindet, weshalb es nicht zulässig ist, sie zu behalten. Wenn er ihre Ehe auflöst, so löst sie sich nicht auf, da, wenn die Wahl nicht zulässig war, auch die Auflösung nicht zulässig ist. Wenn er mit der Auflösung die Scheidung beabsichtigt oder sagt: „Du bist geschieden“, so ist dies ausgesetzt: Wenn sie den Islam annimmt und er keine weiteren Frauen über vier hinaus heiratet, oder wenn sie den Islam annimmt und er sie auswählt, so steht fest, dass die Scheidung sie getroffen hat, andernfalls nicht.

Abschnitt: Wenn er sagt: „Wann immer eine Frau den Islam annimmt, wähle ich sie“, so ist dies nicht gültig; denn die Wahl kann nicht an eine Bedingung geknüpft werden, und sie ist nicht gültig in Bezug auf eine nicht bestimmte Person. Wenn er sagt: „Wann immer eine Frau den Islam annimmt, wähle ich die Auflösung ihrer Ehe“, so ist dies ebenfalls nicht gültig; denn die Auflösung ist nicht an eine Bedingung zu knüpfen, und er besitzt über sie keine Verfügungsgewalt, solange die Zahl der muslimischen Frauen nicht vier übersteigt. Wenn er damit die Scheidung beabsichtigt, so ist es so, als hätte er gesagt: „Wann immer eine Frau den Islam annimmt, ist sie geschieden.“ Hierzu gibt es zwei Auffassungen: Erstens, es ist gültig; denn die Scheidung darf an eine Bedingung geknüpft werden und beinhaltet die Wahl für sie, somit gilt das Eintreten des Islams einer jeden Frau als Wahl für sie, und sie wird durch seine Scheidung geschieden. Zweitens, es ist nicht gültig; denn die Scheidung beinhaltet die Wahl, und die Wahl darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.

Anmerkungen

(40) Weggelassen in: B. (41) In M: „ma'nan“ (Bedeutung).

Arabisch (Quelle)

المُسْلماتِ، ووَقَعَ الطَّلاقُ بهِنَّ، فإذا أسْلَمَ البواقِى، فله أَنَّ يتزوَّجَ بهِنَّ؛ لأنَّه لم يَقَعْ طَلاقُه بهِنَّ.

فصل: وإذا أسْلَمَ وتَحْتَه ثَمانِ نِسْوَةٍ، فأسْلَمَ أرْبَعٌ منهنَّ، فله اخْتيارُهنَّ، وله الوقوفُ إلى أَنَّ يُسْلِمَ البَواقِى. فإن مات اللَّاتِى أسْلَمْنَ، ثم أسلمَ الباقياتُ، فله اختيارُ المَيِّتَاتِ، وله اختيارُ الباقياتِ، وله اختيارُ بعض هؤلاءِ وبعض هؤلاءِ؛ لأنَّ الاختيارَ ليس بعَقْدٍ، وإنَّما هو تَصْحِيحٌ للعَقْدِ الأوَّلِ فيهنَّ، والاعتبارُ فى الاختيارِ بحالِ ثُبُوتِه، وحالَ ثُبُوته كُنَّ أحْياءَ. وإن اسْلمتْ واحدةٌ منهن، نجقال: اخْتَرْتُها. جاز، فإذا اختارَ أرْبعًا على هذا الوَجْهِ، انْفَسَخَ نِكاحُ الْبواقِى. وإن قال للمُسْلِمةِ: اخْتَرْتُ فَسْخَ نِكاحِها. لم يَصِحَّ؛ لأنَّ الفَسْخَ إنَّما يكونُ فيما زادَ على الأرْبَعِ، [والاختيارُ للأرْبَعِ] (٤٠)، وهذه من جُمْلةِ الأرْبَعِ، إلَّا أن يُرِيدَ بالفَسْخِ الطَّلاقَ، فيَقَعُ؛ لأنَّه كِنايةٌ، ويكونُ طَلَاقُه لها اخْتيارًا لها. وإن قال: اخترتُ فلانة. قبلَ أَنَّ تُسْلِمَ، لم يَصِحُّ؛ لأنَّه ليس بوَقْتٍ للاخْتيارِ؛ لأنَّها جارِيةٌ إلى بَيْنُونةٍ، فلا يَصِحُّ إمْساكُها. وإن فَسَخَ نِكاحَها، لم يَنْفَسِخْ؛ لأنَّه لمَّا لم يَجُزْ الاخْتيارُ، لم يجزِ الفَسْخُ. وإن نَوَى بالفَسْخِ الطَّلاقَ، أو قال: أنْتِ طالقٌ. فهو مَوْقُوفٌ، فإن أسْلَمَتْ ولم يُسْلِمْ زِيادَةٌ على أرْبَعٍ، أو أسْلَم زِيادَةٌ فاختارَها، تَبَيَّنَّا وُقُوعَ الطَّلاقِ بها، وإلَّا فلا.

فصل: وإن قال: كُلَّما أسْلَمَتْ واحدةٌ اخْتَرْتُها. لم يَصِحَّ؛ لأنَّ الاختيارَ لا يصحُّ تَعْلِيقُه على شَرْطٍ، ولا يَصِحُّ فى غيرِ مُعَيَّنٍ (٤١). وإن قال: كلَّما أسْلَمتْ واحدةٌ اخترتُ فَسْخَ نِكاحِها. لم يَصِحَّ أيضًا؛ لأنَّ الفَسْخَ لا يتعلق بالشَّرْطِ، ولا يَمْلِكُه فى واحدةٍ حتى يَزِيدَ عددُ المُسْلماتِ على الأرْبعِ، وإن أراد به الطَّلاقَ، فهو كما لو قال: كلَّما أسْلَمتْ واحدةٌ فهى طالِقٌ. وفى ذلك وَجْهان؛ أحدهما، يَصِحُّ؛ لأنَّ الطَّلاقَ يصحُّ تعليقُه

Anmerkungen

(٤٠) سقط من: ب.(٤١) فى م: " معنى".

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