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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 2101222 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn es unter den Anwesenden verteilt wird, so ist es nicht verwerflich, es zu nehmen)

Übersetzung · DE

1222 – Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn er es unter die Anwesenden verteilt, so ist nichts dagegen einzuwenden, es zu nehmen.“

So wurde es von Abū ʿAbd Allāh – Allāh erbarme sich seiner – überliefert, dass einige seiner Kinder das Auswendiglernen [des Korans] vollendeten, woraufhin er unter den Kindern Walnüsse verteilte. Wenn er jedoch unter den Anwesenden etwas verteilt, das gestreut wird, wie Mandeln, Zucker oder ähnliches, so besteht kein Streit darüber, dass dies gut und nicht verpönt ist. Es wurde von Abū Huraira überliefert, er sagte: „Der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – verteilte eines Tages Datteln unter seinen Gefährten. Er gab jedem Menschen sieben Datteln, und er gab mir sieben Datteln, von denen eine eine unreife Dattel [ḥašafa] war; es gab keine Dattel unter ihnen, die mir lieber gewesen wäre als diese, sie festigte [meinen Kiefer beim Kauen].“ Dies überlieferte al-Buḫārī. Ebenso, wenn er es vor sie legt und ihnen erlaubt, es auf eine Weise zu nehmen, bei der es nicht zum Rauben kommt, dann ist dies ebenfalls nicht verpönt. Al-Marrūḏī sagte: „Ich fragte Abū ʿAbd Allāh nach Walnüssen, die gestreut werden? Er verpönte dies und sagte: ‚Man gibt sie ihnen, sodass sie unter ihnen verteilt werden.‘“ Muḥammad ibn ʿAlī ibn Baḥr sagte: „Ich hörte Ḥusn, die Umm al-Walad von Aḥmad ibn Ḥanbal, sagen: ‚Als mein Sohn Ḥasan das Auswendiglernen vollendete, sagte mein Herr zu mir: Ḥusn, streue nichts über ihn.‘ Er kaufte Datteln und Walnüsse und schickte sie zum Lehrer. Sie sagte: ‚Ich bereitete ein Breigericht [ʿaṣīda] zu und speiste damit die Armen.‘ Er sagte: ‚Du hast wohlgetan, du hast wohlgetan.‘“ Abū ʿAbd Allāh verteilte unter den Kindern Walnüsse, jedem Kind fünf Stück.

Abschnitt: Wer etwas von dem Gestreuten in seinem Schoß hält, dem gehört es, und es ist nicht verpönt; denn es ist freigegebenes Gut, das in seinen Schoß gelangt ist, weshalb er es besitzt, so als ob ein Fisch aus dem Meer gesprungen wäre und in seinen Schoß gefallen wäre. Niemandem steht es zu, es ihm aus seinem Schoß zu nehmen, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten.

Anmerkungen

(1) Ḥadaqa: Das bedeutet, er hat das Auswendiglernen des Korans vollendet. Dies wurde bereits zu Beginn des Kapitels erwähnt. (2) Fehlt in B und M. (3) In B und M: „ilā mā ḍaġā“ (zu meinem Kiefer). (4) Im Kapitel darüber, was der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – und seine Gefährten aßen, aus dem Buch der Speisen. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 7/96. Ebenso überliefert von Imam Aḥmad im Musnad 2/324. (5) In A, B und M: „yuqsam“ (wird verteilt). (6) Ḥusn: Eine Sklavin, die Imam Aḥmad nach dem Tod seiner Ehefrau, der Mutter seines Sohnes ʿAbd Allāh, kaufte. Sie gebar ihm einige seiner Kinder und überlieferte einige Dinge von ihm. Ṭabaqāt al-Ḥanābila 1/429, 430. (7) In A, B und M: „tanṯurū“.

Arabisch (Quelle)

١٢٢٢ - مسألة؛ قال: (فَإِنْ قَسَمَ عَلَى الْحَاضِرِينَ، فَلَا بَأْسَ بِأَخْذِهِ)

كذا رُوِىَ عن أبى عبدِ اللَّه، رحِمَه اللَّهُ، أَنَّ بعضَ أولادِه حَذَقَ (١)، فقَسَمَ على الصِّبْيَانِ الجَوْزَ. أمَّا إذا قسَمَ على الحاضرِينَ ما يُنثَرُ مِثل اللَّوْزِ، والسُّكَّرِ، وغيرِه، فلا خلافَ فى (٢) أَنَّ ذلك حَسَنٌ، غيرُ مكروهٍ. وقد رُوِىَ عن أبى هُرَيْرَةَ، قال: قسم النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- يومًا بينَ أصحابِه تمرًا، فأعْطى كلَّ إنسانٍ سبْعَ تَمَرَاتٍ، فأعْطانِى سبعَ تَمَرَاتٍ إحداهُنَّ حَشَفَةٌ، لم يَكُنْ فِيهِنَّ (٢) تمرةٌ أعجبَ إلىَّ منها، شَدَّتْ [فى مَضَاغِى] (٣). رَوَاه البُخارِىُّ (٤). وكذلك إنْ وضعَه بينَ أيْديهم، وأذِنَ لهم فى أخْذِه على وَجْهٍ لا يقعُ تَنَاهُبٌ، فلا يُكْرَهُ أيضًا. قال المَرُّوذِىُّ: سألتُ أبا عبدِ اللَّه عن الجوْزِ يُنْثَرُ؟ فكَرِهَه، وقال: يُعْطَوْنَ فيُقْسَمُ (٥) عليهم. وقال محمّدُ بنُ علىِّ بنِ بحرٍ: سمعتُ حُسْنَ (٦) أمَّ وَلَدِ أحمد بنِ حَنْبَلٍ، تقول: لما حَذَقَ ابنِى حسَن، قال لى مَوْلاىَ: حُسْنُ، لا تَنْثُرِى (٧) عليه. فاشترى تمرًا وجَوْزًا، فأرسلَه إلى المُعَلِّم، قالتْ: وعمِلْتُ أنا عَصِيدَةً، وأطْعَمْتُ الفقراءَ، فقال: أحْسَنْتِ أحسنتِ. وفرَّق أبو عبدِ اللَّهِ على الصِّبْيانِ الجوْزَ، لكلِّ واحدٍ خمسةٌ خمسةٌ.

فصل: ومَن حصَل فى حِجْرِه شىءٌ مِن النِّثَارِ، فهوَ له، غيرُ مَكْرُوهٍ؛ لأنَّه مُباحٌ حصَل فى حِجْرِه فمَلَكه، كما لو وثَبتْ سمكةٌ مِن البَحْرِ فوقَعتْ فى حِجْرِه، وليسَ لأحدٍ أن يأخُذَه مِن حِجْرِهِ؛ لما ذكرْنَاه.

Anmerkungen

(١) حذق: أى أتم حفظ القرآن. وسبق فى أول الباب.(٢) سقط من: ب، م.(٣) فى ب، م: "إلى ما ضغى".(٤) فى: باب ما كان النبى -صلى اللَّه عليه وسلم- وأصحابه يأكلون، من كتاب الأطعمة. صحيح البخارى ٧/ ٩٦.كما أخرجه الإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٣٢٤.(٥) فى أ، ب، م: "يقسم".(٦) حُسْن: جارية اشتراها الإمام أحمد، بعد موت زوجته أم ابنه عبد اللَّه، فولدت منه بعض أبنائه، وروت عنه أشياء. طبقات الحنابلة ١/ ٤٢٩، ٤٣٠.(٧) فى أ، ب، م: "تنثروا".

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