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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 212Abschnitt

Übersetzung · DE

Stuhlgang und ihm Speise gebracht wurde. Ein Mann sagte: „O Gesandter Allāhs, soll ich dir Waschwasser bringen?“ Er antwortete: „Willst du etwa das Gebet verrichten?“ Überliefert von Ibn Māǧah. Von Ǧābir wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allāhs – Friede und Segen seien auf ihm – kam aus dem Gebirgspfad [šiʿb al-ǧabal], nachdem er seine Notdurft verrichtet hatte. Vor uns befanden sich Datteln auf einem Schild oder einer Lederscheibe [ḥaǧafa]. Wir luden ihn ein, und er aß mit uns, ohne Wasser zu berühren.“ Überliefert von Abū Dāwūd. Es wurde von ihm überliefert, dass er ein Stück von der Schulter eines Schafes abschnitt, das er in der Hand hielt, als er zum Gebet gerufen wurde. Er ließ es aus der Hand fallen, stand auf, betete und vollzog keinen Wuḍūʾ. Überliefert von al-Buḫārī. Es ist nichts dagegen einzuwenden, Fleisch mit einem Messer zu schneiden; dies begründet sich durch diesen Hadith. Muhannā sagte: „Ich fragte Aḥmad über einen Hadith, der vom Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – überliefert wird: ‚Schneidet das Fleisch nicht mit dem Messer, denn das ist das Tun der Nicht-Araber [al-aʿāǧim]. Zerrt es mit den Zähnen [nahš], denn das ist bekömmlicher und angenehmer.‘ Er sagte: ‚Er ist nicht authentisch.‘ Und er argumentierte mit dem Hadith, den wir zuvor erwähnten.“

Abschnitt: Es ist empfehlenswert, beim Essen den Namen Allāhs zu nennen [Tasmiya] und mit der rechten Hand von dem zu essen, was einem am nächsten ist, aufgrund dessen, was ʿUmar ibn Abī Salama überlieferte: „Ich war ein Waise unter der Obhut des Gesandten Allāhs – Friede und Segen seien auf ihm –, und meine Hand fuhr in der Schale hin und her. Da sagte der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – zu mir: ‚O Junge, nenne den Namen Allāhs, iss mit deiner rechten Hand und iss von dem, was...“

Anmerkungen

(20) In B und M: Zusatz „lā“ (nein). (21) Im Kapitel über den Wuḍūʾ vor dem Essen, aus dem Buch der Speisen. Sunan Ibn Māǧah 2/1085. (22) Al-ḥaǧafa bedeutet dasselbe wie al-turs (Schild). (23) Im Kapitel über unerwartetes Essen, aus dem Buch der Speisen. Sunan Abū Dāwūd 2/311. Ebenso von Imām Aḥmad in al-Musnad 3/397 überliefert. (24) Im Kapitel über denjenigen, der nach dem Verzehr von Schaffleisch nicht den Wuḍūʾ vollzog... aus dem Buch der rituellen Waschung; im Kapitel: Wenn ein Imam zum Gebet gerufen wird und er noch etwas in der Hand hält, das er isst, aus dem Buch des Adhān; im Kapitel darüber, was über das Messer erwähnt wird, aus dem Buch des Dschihad; im Kapitel über das Schneiden von Fleisch mit dem Messer; im Kapitel über das gebratene Lamm, die Schulter und die Flanke; im Kapitel darüber, dass man sich nicht vom Abendessen abwenden soll, wenn es bereitsteht, aus dem Buch der Speisen. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 1/63, 172, 4/51, 7/96, 98, 107. Ebenso von Muslim überliefert im Kapitel über die Aufhebung der Pflicht zum Wuḍūʾ nach dem Verzehr von Speisen, die mit Feuer in Berührung kamen, aus dem Buch der Menstruationsregeln. Ṣaḥīḥ Muslim 1/273. Sowie von al-Tirmidhī im Kapitel über die Erlaubnis des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm –, Fleisch mit dem Messer zu schneiden, aus den Kapiteln über Speisen. ʿĀriḍat al-aḥwaḏī 8/31. Sowie al-Dārimī im Kapitel über die Erlaubnis, den Wuḍūʾ zu unterlassen, aus dem Buch der rituellen Waschung. Sunan al-Dārimī 1/185. Und Imām Aḥmad in al-Musnad 1/365, 4/139, 179, 5/288. (25) Überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel über denjenigen, der Fleisch isst, aus dem Buch der Speisen. Sunan Abū Dāwūd 2/314. Er sagte: „Er ist nicht stark.“

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