…genießt, so genießt du sie, während sie krumm ist.“ Übereinstimmend überliefert (7). Er sagte: „Die Besten von euch sind die Besten gegenüber ihren Frauen.“ Überliefert von Ibn Māǧah (8). Das Recht des Ehemannes auf die Frau ist größer als ihr Recht auf ihn; aufgrund der Aussage Allāhs des Erhabenen: „Und die Männer haben einen Vorrang vor ihnen“ (9). Der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – sagte: „Wäre ich jemandem befohlen zu befehlen, sich vor jemandem niederzuwerfen, so hätte ich den Frauen befohlen, sich vor ihren Ehemännern niederzuwerfen, wegen des Rechts, das Allāh ihnen ihnen gegenüber eingeräumt hat.“ Überliefert von Abū Dāwūd (10). Er sagte: „Wenn eine Frau die Nacht verbringt, während sie das Bett ihres Ehemannes meidet (11), dann verfluchen sie die Engel, bis sie zurückkehrt.“ Übereinstimmend überliefert (12). Er sagte zu einer Frau: „Hast du einen Ehemann?“ Sie antwortete: „Ja.“ Er sagte: „Dann ist er dein Paradies und dein Feuer“ (13). Er sagte: „Es ist einer Frau nicht erlaubt, zu fasten, während ihr Ehemann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis, und sie darf niemanden in sein Haus lassen, außer mit seiner Erlaubnis. Und was sie ohne seine Erlaubnis an Ausgaben tätigt, davon wird ihm die Hälfte zurückgegeben.“ Überliefert von al-Buḫārī (14).
(7) Ausgeführt von al-Buḫārī, im: Kapitel über die Aussage Allāhs des Erhabenen: ‚Und als dein Herr zu den Engeln sagte: „Ich werde auf der Erde einen Nachfolger einsetzen“‘, aus dem Buch der Propheten, und im: Kapitel über die Empfehlung in Bezug auf die Frauen, aus dem Buch der Ehe. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 4/161, 7/34. Und Muslim, im: Kapitel über die Empfehlung in Bezug auf die Frauen, aus dem Buch des Stillens. Ṣaḥīḥ Muslim 2/1090, 1091. Ebenso ausgeführt von ad-Dārimī, im: Kapitel über die Nachsicht des Mannes gegenüber seiner Ehefrau, aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Dārimī 2/148. Und Imām Aḥmad, im: Musnad 2/428, 449, 497, 530. (8) Im: Kapitel über den guten Umgang mit den Frauen, aus dem Buch der Ehe. Sunan Ibn Māǧah 1/636. Ebenso ausgeführt von at-Tirmiḏī, im: Kapitel über das, was bezüglich des Rechts der Frau auf ihren Ehemann überliefert wurde, aus den Kapiteln des Stillens. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 5/110. Und Imām Aḥmad, im: Musnad 2/250, 472. (9) Sūrat al-Baqara 228. (10) Im: Kapitel über das Recht des Ehemannes auf die Ehefrau, aus dem Buch der Ehe. Sunan Abī Dāwūd 1/494. (11) In B und M: „hāǧirah“ (fliehend). Dies ist der Wortlaut von Muslim. (12) Ausgeführt von al-Buḫārī, im: Kapitel darüber, wenn die Frau die Nacht verbringt, während sie das Bett ihres Ehemannes meidet, aus dem Buch der Ehe. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 7/39. Und Muslim, im: Kapitel über das Verbot für sie, das Bett ihres Ehemannes zu meiden, aus dem Buch der Ehe. Ṣaḥīḥ Muslim 2/1059, 1060. Ebenso ausgeführt von ad-Dārimī, im: Kapitel über das Recht des Ehemannes auf die Ehefrau, aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Dārimī 2/150. Und Imām Aḥmad, im: Musnad 2/255, 348, 386, 468, 519, 538. (13) Ausgeführt von Imām Aḥmad, im: Musnad 6/419. (14) Im: Kapitel darüber, dass die Frau niemanden in das Haus ihres Ehemannes einlässt, außer mit seiner Erlaubnis, aus dem Buch der Ehe. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 7/39.