Er sagte: „Die Analbereiche (40) der Frauen sind euch untersagt“ (41). Und von Abū Hurayra ist vom Propheten (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil) überliefert, er sagte: „Wer zu einer menstruierenden Frau, zu einer Frau im Analbereich oder zu einem Wahrsager kommt und ihn in dem glaubt, was er sagt, der ist in Bezug auf das ungläubig geworden, was Muhammad herabgesandt wurde“ (43). All diese Überlieferungen hat al-Aṯram verzeichnet. Was die Offenbarung (den Vers) betrifft, so überlieferte Ǧābir, dass er sagte: „Die Juden pflegten zu sagen: Wenn ein Mann seine Frau im Geschlechtsteil von hinten begattet, wird das Kind schielend. Da sandte Gott her: {Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; so kommt zu eurem Saatfeld, wann ihr wollt}. Von vorne oder von hinten, jedoch so, dass er sie nur an der dafür vorgesehenen Stelle begattet.“ Dies ist übereinstimmend überliefert (44). In einer anderen Überlieferung heißt es: „Komm zu ihr von vorne oder von hinten, solange dies im Geschlechtsteil geschieht.“ Und der andere Vers bezieht sich auf eben dies.
= Ebenso verzeichnet von at-Tirmiḏī im Kapitel über das, was zum Verbot gekommen ist, zu Frauen im Analbereich zu kommen, aus den Kapiteln über das Stillen. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 5/112. Und von ad-Dārimī im Kapitel über denjenigen, der zu seiner Frau im Analbereich kommt, aus dem Buch der rituellen Reinigung, sowie im Kapitel über das Verbot, zu Frauen im hinteren Bereich zu kommen, aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Dārimī 1/261, 2/145. Und von Imam Aḥmad im Musnad 1/86, 5/213. Die zweite Überlieferung im gleichen Kapitel stammt von Abū Hurayra. Ebenso verzeichnet von at-Tirmiḏī im Kapitel über das, was zum Verbot gekommen ist, zu Frauen im Analbereich zu kommen, aus den Kapiteln über das Stillen. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 5/112. Überliefert von Ibn ʿAbbās. Ebenso von Imam Aḥmad im Musnad 2/344 von Abū Hurayra. (40) al-Maḥāšš: der Ort, an dem der Stuhlgang zusammenkommt. (41) Verzeichnet von ad-Dārimī als mawqūf auf Ibn Masʿūd, im Kapitel über denjenigen, der zu seiner Frau im Analbereich kommt, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan ad-Dārimī 1/260. Siehe auch Šarḥ Maʿānī al-Āṯār im Kapitel über das Begatten von Frauen im Analbereich aus dem Buch der Ehe 3/45, 46. (42) Im Original gibt es den Zusatz „Frau“. (43) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 1/417 angeführt. (44) Verzeichnet von al-Buḫārī im Kapitel: {Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch...}, Interpretation der Sure al-Baqara, aus dem Buch der Exegese. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 6/36. Und von Muslim im Kapitel über die Erlaubnis, die Ehefrau im Geschlechtsteil zu begatten... aus dem Buch der Ehe. Ṣaḥīḥ Muslim 2/1058. Ebenso verzeichnet von Abū Dāwūd im Kapitel über das umfassende Thema der Ehe aus dem Buch der Ehe. Sunan Abī Dāwūd 1/499. Und von ad-Dārimī im Kapitel über das Verbot, zu Frauen im hinteren Bereich zu kommen, aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Dārimī 2/145, 146. Die andere Überlieferung wurde von Abū Dāwūd im vorangegangenen Kapitel verzeichnet sowie von ad-Dārimī im Kapitel über denjenigen, der zu seiner Frau im Analbereich kommt, aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan ad-Dārimī 1/259, als mawqūf auf Muǧāhid.