und rechnet ihr die Zeit, die er bei ihr verweilt, nicht an; und wenn sie eine Witwe (Thayyib) ist, verweilt er drei Tage bei ihr, dann rotiert er, und auch diese Zeit rechnet er ihr nicht an.)
Wann immer ein Mann, der bereits Frauen hat, eine neue Ehefrau heiratet, unterbricht er den Rotationszyklus und verweilt sieben Tage bei ihr, wenn sie eine Jungfrau ist, ohne dass er dies für die anderen Ehefrauen ausgleichen muss; und wenn sie eine Witwe ist, verweilt er drei Tage bei ihr, ohne dies ausgleichen zu müssen, es sei denn, sie selbst wünscht, dass er sieben Tage bei ihr bleibt; in diesem Fall verweilt er diese Zeit bei ihr und leistet den vollen Ausgleich für die anderen Ehefrauen. Dies wurde von Anas überliefert. Und dies vertraten auch al-Sha'bi, an-Nakh'i, Malik, al-Shafi'i, Ishaq, Abu 'Ubayd und Ibn al-Mundhir. Von Sa'id ibn al-Musayyib, al-Hasan, Khilas ibn 'Amr und Nafi', dem Klienten von Ibn 'Umar, wurde überliefert: Für die Jungfrau sind es drei Tage und für die Witwe zwei Nächte. Ähnliches sagte al-Awza'i. Al-Hakam, Hammad und die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) sagten: Es gibt keinen Vorzug für die neue Ehefrau bei der Aufteilung; wenn er also eine gewisse Zeit bei ihr verweilt, gleicht er dies für die anderen aus, da er sie durch einen Zeitraum bevorzugt hat, weshalb ein Ausgleich verpflichtend ist, so als würde er bei der Witwe sieben Tage verweilen. Unser Beweis ist das, was Abu Qilaba von Anas überlieferte: Er sagte: "Es gehört zur Sunna, dass man, wenn man eine Jungfrau zusätzlich zu einer Witwe heiratet, sieben Tage bei ihr bleibt und dann die Aufteilung vornimmt; und wenn man eine Witwe heiratet, bleibt man drei Tage bei ihr und nimmt dann die Aufteilung vor." Abu Qilaba sagte: "Wenn ich wollte, würde ich sagen, dass Anas dies auf den Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – zurückgeführt hat." (Dies ist konsensual überliefert). Und von Umm Salama Salama wird überliefert, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – als er Umm Salama heiratete, drei Tage bei ihr blieb und sagte: "Du hast keinen Mangel bei deiner Familie, wenn du willst, bleibe ich sieben Tage bei dir, und wenn ich sieben Tage bei dir bleibe, bleibe ich sieben Tage bei meinen (anderen) Frauen."
(1) Weggefallen in B und M. (2) Ausgeführt von al-Bukhari in: Kapitel "Wenn man eine Jungfrau zusätzlich zu einer Witwe heiratet" und Kapitel "Wenn man eine Witwe zusätzlich zu einer Jungfrau heiratet", aus dem Buch der Ehe. Sahih al-Bukhari 7/43. Und Muslim in: Kapitel "Über das Maß, das der Jungfrau und der Witwe an Aufenthalt des Ehemannes bei ihr nach der Hochzeit zusteht", aus dem Buch des Stillens. Sahih Muslim 2/1084. Ebenso ausgeführt von Abu Dawud in: Kapitel "Über das Verweilen bei der Jungfrau", aus dem Buch der Ehe. Sunan Abi Dawud 1/490. Und al-Tirmidhi in: Kapitel "Was über die Aufteilung für Jungfrau und Witwe überliefert wurde", aus dem Buch der Ehe. 'Aridat al-Ahwadhi 5/77, 78. Und Ibn Majah in: Kapitel "Das Verweilen bei Jungfrau und Witwe", aus dem Buch der Ehe. Sunan Ibn Majah 1/617. Und al-Darimi in: Kapitel "Das Verweilen bei Witwe und Jungfrau nach der Vollzug der Ehe", aus dem Buch der Ehe. Sunan al-Darimi 2/144. Und Imam Malik in: Kapitel "Das Verweilen bei Jungfrau und Witwe", aus dem Buch der Ehe. al-Muwatta' 2/530.
وَلَا يَحْتَسِبُ عَلَيْهَا بمَا أَقَامَ عِنْدَهَا، وَإِنْ كَانَتْ ثَيِّبًا، أَقَامَ عِنْدَهَا ثَلَاثًا، ثُمَّ دَارَ، وَلَا يَحْتَسِبُ عَلَيْهَا أَيْضًا بِمَا أَقَامَ عِنْدَهَا)
متى تزوَّجَ صاحبُ النِّسْوةِ امرأةً جديدةً، قطَعَ الدَّوْرَ، وأقامَ عندَها سبعًا إن كانت بكرًا، ولا يَقْضِيها للباقياتِ، وإن كانت ثَيِّبًا أقامَ عندَها ثلاثًا، ولا يَقضيها، إلَّا أن تشاءَ هى أن يُقِيمَ عندها سَبْعًا، فإنَّه يُقيمُها عندَها، ويَقْضِى الجميعَ للباقياتِ. رُوِىَ ذلك عن أنسٍ. وبه قال الشَّعْبىُّ، والنَّخَعِىُّ، ومالكٌ، والشَّافعىُّ، وإسحاقُ، وأبو عُبَيدٍ، وابنُ المُنْذِرِ. ورُوِىَ عن سعيدِ بنِ المُسَيَّبِ، والحسنِ، وخِلَاسِ بنِ عمرٍو، ونافعٍ مولى ابنِ عمرَ: للبكرِ ثلاثٌ وللثَّيِّبِ ليلتانِ. ونحوَه قال الأوْزَاعىُّ. وقال الحَكَمُ، وحَمَّادٌ، وأصْحابُ الرَّأْىِ: لا فضلَ للجديدةِ فى القَسْمِ، فإن أقام عندَها شيئًا قَضاهُ للباقياتِ؛ لأنَّه فضَّلَها بمُدَّةٍ، فوجبَ قَضاؤُها، كما لو أقام عند الثَّيِّبِ سَبْعًا. ولَنا، ما رَوَى أبو قِلَابةَ، عن أنسٍ، قال: مِنَ السُّنَّةِ إذا تزوَّجَ البِكْرَ على الثِّيِّبِ، أقام عندها سبعًا وقَسَمَ (١)، وإذا تزوَّجَ الثَّيِّبَ، أقام عندَها ثلاثًا، ثم قَسَمَ. قال أبو قِلَابةَ: لو شئتُ لقلتُ: إنَّ أنسًا رفعَه إلى النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-. مُتَّفَقٌ عليه (٢). وعن أُمِّ سَلَمَةَ، أنَّ رسولَ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- لمَّا تزوَّجَ أُمّ سلمة، أقام عندَها ثلاثًا، وقال: "لَيْسَ بِكِ عَلَى أَهْلِكِ هَوَانٌ، إِنْ شِئْتِ
(١) سقط من: ب، م.(٢) أخرجه البخارى، فى: باب إذا تزوج البكر على الثيب، وباب إذا تزوج الثيب على البكر، من كتاب النكاح. صحيح البخارى ٧/ ٤٣. ومسلم، فى: باب قدر ما تستحقه البكر والثيب من إقامة الزوج عندها عقب الزفاف، من كتاب الرضاع. صحيح مسلم ٢/ ١٠٨٤.كما أخرجه أبو داود، فى: باب فى المقام عند البكر، من كتاب النكاح. سنن أبى داود ١/ ٤٩٠. والترمذى، فى: باب ما جاء فى القسمة للبكر والثيب، من كتاب النكاح. عارضة الأحوذى ٥/ ٧٧، ٧٨. وابن ماجه، فى: باب الإقامة على البكر والثيب، من كتاب النكاح. سنن ابن ماجه ١/ ٦١٧. والدارمى، فى: باب الإقامة عند الثيب والبكر إذا بنى بها، من كتاب النكاح. سنن الدارمى ٢/ ١٤٤. والإمام مالك، فى: باب المقام عند البكر والأيم، من كتاب النكاح. الموطأ ٢/ ٥٣٠.