…denn es ist ihm nicht möglich, beiden ihr Recht zukommen zu lassen, und diejenige, deren Recht er nicht erfüllt, erleidet Schaden und empfindet Einsamkeit. Sollte er dies dennoch tun und die eine vor der anderen zu sich nehmen, so beginnt er mit ihr, erfüllt ihr ihr Recht, kehrt dann zurück und erfüllt der zweiten ihr Recht, und beginnt danach mit der Aufteilung (Qasm). Wenn die zweite während der Dauer des Anspruchs aus dem Heiratsvertrag zur Braut gemacht wird, so vollendet er diese Dauer für die erste und holt dann das Recht der zweiten nach. Wenn beide gleichzeitig zu ihm geführt werden, zieht er zwischen ihnen das Los und gewinnt diejenige, auf die das Los fiel, als diejenige, die er zuerst bedient, danach erfüllt er der anderen ihr Recht.
Abschnitt: Wenn er zwei Ehefrauen hat und bei der einen eine Nacht verbringt, dann aber eine dritte heiratet, bevor die Nacht der zweiten ansteht, so bevorzugt er die neue Braut mit den Nächten; denn ihr Recht ist dringlicher, da es durch den Vertrag bestätigt wurde, während das Recht der zweiten durch sein Handeln bestätigt wurde. Wenn er also das Recht der neuen Ehefrau erfüllt hat, beginnt er mit der zweiten, erfüllt ihr ihre Nacht, verbringt dann die Nacht bei der neuen Ehefrau und beginnt danach mit der Aufteilung. Der Qadi erwähnte, dass er, wenn er der zweiten ihre Nacht erfüllt hat, die halbe Nacht bei der neuen Ehefrau verbringt und dann die Aufteilung beginnt; denn die Nacht, die er der zweiten erfüllt, besteht zur Hälfte aus ihrem Recht und zur Hälfte aus dem Recht der anderen, weshalb der neuen Ehefrau im Ausgleich dafür eine halbe Nacht zusteht, entsprechend dem, was jeder ihrer beiden Rivalinnen (darra-tain) zuteilwurde. Nach dieser Auffassung müsste er sich eine halbe Nacht lang allein aufhalten, was eine Bedrängnis (haraj) darstellt; denn womöglich findet er keinen Ort, an dem er allein sein kann, oder er ist nicht in der Lage, mitten in der Nacht dorthin zu gelangen oder von dort zurückzukehren. In dem, was wir von der Bevorzugung der neuen Ehefrau nach der zweiten erwähnt haben, liegt die Erfüllung ihres Rechts ohne diese Bedrängnis, weshalb es vorzuziehen ist, so Gott will.
Abschnitt: Das Urteil über die sieben oder drei Nächte, die er bei der Braut verbringt, entspricht dem Urteil über die übrige Aufteilung, insofern deren Grundlage die Nacht ist. Er darf tagsüber ausgehen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder die Rechte der Menschen zu erfüllen. Und wenn es ihm unmöglich ist, die Nacht bei ihr zu verbringen, sei es aufgrund von Arbeit, Gefangenschaft oder weil er dies ohne einen Entschuldigungsgrund unterlassen hat, so holt er dies für sie nach. Er darf jedoch ausgehen…
(11) Im Original: "bi-haqqiha" (mit ihrem Recht). (12) Im Original ausgelassen. (13) Im Original: "darratiha" (ihrer Rivalin). (14) Im Original: "li-haqqiha" (für ihr Recht). (15) In [A]: "wa-l-layla" (und die Nacht). (16) Im Original: "bi-ghayr" (ohne).
لأنَّه لا يُمْكنُه أن يُوَفِّيَهما حَقَّهما، وتَسْتَضِرُّ التى لا يُوَفِّيها حقَّها (١١) وتَسْتَوحِشُ. فإن فَعَلَ، فأُدْخلتْ إحداهُما قبلَ الأُخْرَى، بَدَأ بِها، فوفَّاها حقَّها، ثم عاد فوَفَّى الثَّانيةَ، ثم ابْتدأ القَسْمَ. وإن زُفَّتِ الثَّانيةُ فى أثْناءِ مُدَّةِ حَقِّ (١٢) العَقْدِ، أتمَّه للأُولى، ثم قضَى حقَّ الثَّانيةَ. وإن أُدْخِلتَا عليه جميعًا فى مكانٍ واحدٍ، أقْرَعَ بينهما، وقدَّمَ مَن خرجتْ لها القُرْعةُ منهما، ثم وَفَّى الأُخْرَى بعدَها.
فصل: وإذا كانت عندَه امْرأتانِ، فباتَ عندَ إحداهُما ليلةً، ثم تزوَّجَ ثالثةً قبلَ ليلةِ الثَّانيةِ، قَدَّمَ المزفوفةَ بليالِيها؛ لأنَّ حقَّها آكَدُ؛ لأنَّه ثبتَ بالعَقْدِ، وحقُّ الثَّانيةِ ثبتَ بفِعْلِه، فإذا قضَى حقَّ الجديدةِ، بدأَ بالثَّانيةِ، فوفَّاها لِيلَتَها، ثم يَبيتُ عندَ الجديدةِ، ثم يبْتدِئُ القَسْمَ. وذكر القاضى أنَّه إذا وَفَّى الثَّانيةَ ليلتَها، باتَ عندَ الجديدةِ نصفَ ليلةٍ، ثم يبْتدئُ القَسْمَ؛ لأنَّ اللَّيلةَ التى يُوَفِّيها للثَّانيةِ نصفُها مِن حقِّها ونصفُها مِن حقِّ الأُخْرَى، فيثْبُتُ للجديدةِ فى مُقابلَةِ ذلك نِصْفُ ليلةٍ بإزاءِ ما حصَلَ لكلِّ واحدةٍ مِن ضَرَّتَيْها (١٣)، وعلى هذا القولِ يَحتاجُ أن ينْفَردَ بنفسِه فى نِصْفِ ليلةٍ، وفيه حَرَجٌ؛ فإنَّه ربَّما لا يجدُ مكانًا ينْفَرِدُ فيه، أو لا يقْدِرُ على الخُروجِ إليه فى نِصْفِ اللَّيلةِ، أو المجىءِ منه، وفيما ذكرْناه من البدايَةِ بها بعدَ الثَّانيةِ وفاءٌ بحقِّها (١٤) بدونِ هذا الحَرَجِ، فيكونُ أوْلَى، إن شاءَ اللَّهُ.
فصل: وحُكْمُ السَّبعةِ والثَّلاثةِ (١٥) التى يقيمُها عندَ المَزْفُوفةِ حكمُ سَائرِ القَسْمِ، فى أنَّ عِمَادَه اللَّيلُ، وله الخروجُ نهارًا لمعاشِه، وقَضاءِ حُقوقِ النَّاسِ. وإن تعذَّر عليه المُقامُ عندَها ليلًا؛ لشُغْلٍ، أو حَبْسٍ، أو تَرَكَ ذلك لغيرِ (١٦) عُذْرٍ، قَضاهُ لها، وله الخروجُ
(١١) فى الأصل: "بحقها".(١٢) سقط من: الأصل.(١٣) فى الأصل: "ضرتها".(١٤) فى الأصل: "لحقها".(١٥) فى أ: "والليلة".(١٦) فى الأصل: "بغير".