Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1230 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er Anzeichen für ihren möglichen Ungehorsam [nushūz] bemerkt, soll er sie ermahnen; wenn sie Ungehorsam zeigt, soll er sie im Ehebett meiden; wenn sie davon ablässt, [ist es gut], andernfalls darf er sie so schlagen, dass es keine Verletzung verursacht [kein heftiger Schlag].) · ShamelaTranslate