Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1170 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wenn ein Sklave zum Islam konvertiert und mit zwei Ehefrauen verheiratet ist, mit denen er die Ehe vollzogen hat, und sie während der Wartefrist [ʿidda] konvertieren, so sind sie weiterhin seine Ehefrauen; wenn es mehr sind, wählt er zwei von ihnen aus) · ShamelaTranslate