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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 275Abschnitt

Übersetzung · DE

Wir haben (2) in diesem Kapitel nichts, was authentischer wäre als der Hadith von Ibn 'Abbas, dass es eine Auflösung (Fasch) ist. Ibn 'Abbas argumentierte mit dem Wort des Erhabenen: „Die Scheidung ist zweimal“ (3). Dann sagte Er: „Es ist für beide keine Sünde, wenn sie sich durch etwas loskauft“ (3), und dann sagte Er: „Wenn er sie (ein drittes Mal) scheidet, dann ist sie ihm danach nicht mehr erlaubt, bis sie einen anderen Ehemann heiratet“ (4). Er erwähnte also zwei Scheidungen, den Chul' und eine weitere Scheidung danach. Wäre der Chul' eine Scheidung, so wären es insgesamt vier. Zudem ist er eine Trennung, die frei von einer expliziten Scheidungserklärung oder deren Absicht ist, daher ist sie eine Auflösung (Fasch), wie alle anderen Auflösungen. Die Begründung der zweiten (Ansicht) ist, dass sie eine Entschädigung für die Trennung dargebracht hat, und die Trennung, die der Ehemann vollziehen kann, ist die Scheidung (Talaq) und nicht die Auflösung (Fasch), daher muss sie eine Scheidung sein. Zudem hat er eine indirekte Form der Scheidung verwendet, mit der Absicht, sich von ihr zu trennen, also war es eine Scheidung, wie in anderen Fällen als dem Chul'. Der Nutzen dieser zwei Überlieferungen besteht darin: Wenn wir sagen, es ist eine Scheidung, und er sie einmal per Chul' entlässt, so wird dies als eine Scheidung gezählt, wodurch sich die Anzahl ihrer Scheidungen (6) verringert (5). Wenn er sie dreimal per Chul' entlässt, ist sie dreimal geschieden und darf nicht zu ihm zurückkehren, bis sie einen anderen Ehemann geheiratet hat. Wenn wir jedoch sagen, es ist eine Auflösung, so wird sie ihm nicht verboten, selbst wenn er sie hundertmal per Chul' entlässt. Dieser Meinungsunterschied gilt für den Fall, dass er sie ohne den Wortlaut der Scheidung per Chul' entlässt und diese auch nicht beabsichtigt. Wenn sie ihm die Entschädigung für ihre Trennung anbietet, ist dies zweifelsfrei eine Scheidung. Wenn es ohne den expliziten Wortlaut der Scheidung geschieht, wie etwa bei indirekten Formulierungen der Scheidung, oder dem Begriff des Chul', der Mufada'a (Loskauf) oder ähnlichem, und er damit die Scheidung beabsichtigt, dann ist es ebenfalls eine Scheidung, da es eine indirekte Formulierung ist, bei der die Scheidung beabsichtigt wurde, genau wie wenn dies ohne Entschädigung geschehen wäre. Wenn er jedoch keine Scheidung damit beabsichtigt, so ist dies der Fall, in dem die beiden Überlieferungen bestehen. Und Gott weiß es am besten.

Abschnitt: Die Formulierungen des Chul' unterteilen sich in explizite (Sarih) und indirekte (Kinaya). Die expliziten Formulierungen sind drei Begriffe: „Ich habe den Chul' mit dir vollzogen (Chala'tuki)“, da dies durch den Brauch ('Urf) bestätigt ist. „Der Loskauf (Mufada'a)“, da dies im Koran erwähnt wurde, durch das Wort des Erhabenen:

Anmerkungen

(2) Ausgefallen in B, M. (3) Sure Al-Baqara 229. (4) Sure Al-Baqara 230. (5) In B, M: "verringert sich". (6) In A, B, M: "seine Scheidung".

Arabisch (Quelle)

ليس لنا (٢) فى الباب شىءٌ أصحَّ من حديثِ ابن عبَّاسٍ أنَّه فَسْخٌ. واحْتَجَّ ابنُ عبَّاسٍ بقوله تعالى: {الطَّلَاقُ مَرَّتَانِ} (٣). ثم قال: {فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا فِيمَا افْتَدَتْ بِهِ} (٣)، ثم قال: {فَإِنْ طَلَّقَهَا فَلَا تَحِلُّ لَهُ مِنْ بَعْدُ حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ} (٤). فذكَر تطْليقتَيْنِ والخُلعَ وتَطْليقةً بعدَها، فلو كان الخُلْعُ طَلاقًا لَكان أربعًا، ولأنَّها فُرقةٌ خَلَتْ عن صَريحِ الطَّلاقِ ونِيَّتِه، فكانت فَسْخًا، كسائرِ الفُسُوخِ. ووَجْهُ الثَّانيةِ أنَّها بَذَلتْ العِوَضَ للفُرقةِ، والفُرْقةُ التى يَمْلِكُ الزَّوجُ إيقاعَها هى الطَّلاقُ دونَ الفسخِ، فوجبَ أن يكونَ طلاقًا، ولأنَّه أتى بكِنَايةِ الطَّلاقِ، قاصدًا فِرَاقَها، فكان طلاقًا، كغيرِ الخُلْعِ. وفائدةُ الرِّاويتيْنِ، أنَّا إذا قُلْنا: هو طَلْقةً. فخالَعَها مَرَّةً، حُسِبَتْ طَلْقةً، فنَقَصَ (٥) بها عددُ طَلاقِها (٦). وإن خالعَها ثلاثًا، طَلُقَتْ ثلاثًا، فلا تَحِلُّ له مِن بعدُ حتى تَنْكِحَ زوجًا غيرَه. وإن قُلْنا: هو فسخٌ. لم تَحرُمْ عليه، وإن خالعَها مائةَ مرَّةٍ. وهذا الخلافُ فيما إذا خالعَها بغيرِ لَفْظِ الطَّلاقِ، ولم يَنْوِه. فأمَّا إن بذَلتْ له العِوَضَ على فراقِها، فهو طَلاقٌ، لا اخْتلافَ فيه، وإن وقعَ بغيرِ لَفْظِ الطَّلاقِ، مثل كناياتِ الطَّلاقِ، أو لفظِ الخُلْعِ والمُفاداةِ، ونحوِهما، ونَوَى به الطَّلاقَ، فهو طلاق أيضًا؛ لأنَّه كِناية نَوَى الطَّلاقَ، فكانت طلاقًا، كما لو كان بغيرِ عِوَضٍ، فإن لم يَنْوِ بِهِ الطَّلاقَ، فهو الذى فيه الرِّوايتانِ. واللَّهُ أعلمُ.

فصل: وألفاظُ الخُلْعِ تَنقسمُ إلى صريحٍ وكِنايةٍ؛ فالصَّريحُ ثلاثةُ ألفاظٍ؛ خالعتُكِ؛ لأنَّه ثبتَ له العُرفُ. والمُفاداةُ؛ لأنَّه وَرَدَ به القرَآنُ، بقوله سبحانه:

Anmerkungen

(٢) سقط من ب، م.(٣) سورة البقرة ٢٢٩.(٤) سورة البقرة ٢٣٠.(٥) فى ب، م: "فينقص".(٦) فى أ، ب، م: "طلاقه".

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