Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1237 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie zu ihm sagte: 'Gewähre mir die Khul'-Scheidung für das, was ich an Dirham in meiner Hand halte', und er dies tat, sie aber nichts in ihrer Hand hielt, so ist sie zur Zahlung von drei Dirham verpflichtet) · ShamelaTranslate