Abschnitt: Wenn er sagt: „Wenn du mir eintausend Dirham gibst, bist du geschieden“, und sie gibt ihm eintausend oder mehr, so ist sie geschieden, da die Eigenschaft eingetreten ist. Gibt sie ihm weniger als das, so ist sie nicht geschieden, da die Bedingung nicht erfüllt wurde. Gibt sie ihm eintausend Dirham nach Gewicht, die jedoch in der Stückzahl geringer sind, so ist sie geschieden. Gibt sie ihm eintausend Dirham nach Stückzahl, die jedoch im Gewicht geringer sind, so ist sie nicht geschieden; denn der allgemeine Begriff „Dirham“ bezieht sich auf die gewichtigen Dirham des Islams, von denen jeweils zehn Stück sieben Mithqal wiegen. Es ist möglich, dass, wenn die Dirham ohne Wiegen als Währung kursieren, sie als geschieden gilt, da auf sie der Name „Dirham“ zutrifft und ihr Zweck damit erreicht wird. Sie gilt jedoch nicht als geschieden, wenn sie ihm gewichtige Dirham gibt, die in der Stückzahl geringer sind, aufgrund des eben Genannten. Wenn sie ihm eintausend minderwertige Dirham gibt, die Kupfer oder Blei [oder Ähnliches] enthalten, ist sie nicht geschieden, da [der Begriff eintausend] eintausend Dirham aus Silber umfasst, und diese [hier] keine eintausend Dirham aus Silber sind. Übersteigt sie die Menge, sodass darin eintausend Dirham Silber enthalten sind, so ist sie geschieden, da sie ihm eintausend Dirham Silber gegeben hat. Gibt sie ihm einen Barren, der den Wert von eintausend erreicht, so ist sie nicht geschieden, da dies nicht als „Dirham“ bezeichnet wird und somit die Eigenschaft nicht vorliegt – anders als bei verfälschten Münzen, da diese als Dirham bezeichnet werden. Gibt sie ihm eintausend Dirham einer minderwertigen Art, etwa aufgrund von Rauheit, Schwärze oder weil sie eine ungewöhnliche Prägung aufweisen, so ist sie geschieden, da die Eigenschaft erfüllt ist. Der Qadi sagte: Er hat das Recht, sie zurückzuweisen und den Ersatz zu fordern. Dies haben wir bereits im vorherigen Fall erwähnt.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Wenn du mir ein Marwi-Kleidungsstück gibst, bist du geschieden“, und sie gibt ihm ein Harawi-Kleidungsstück, so ist sie nicht geschieden, da die Eigenschaft, an die er die Scheidung knüpfte, nicht vorhanden ist. Gibt sie ihm ein Marwi-Kleidungsstück, so ist sie geschieden. Wenn er den Khul' gegen ein Marwi-Kleidungsstück vereinbart und sie ihm ein Harawi-Kleidungsstück gibt, so ist der Khul' vollzogen, und er fordert von ihr das ein, worüber er den Khul' vereinbart hat. Wenn er den Khul' gegen ein spezifisches Kleidungsstück unter der Bedingung vereinbart, dass es ein Marwi-Kleidungsstück ist, es sich dann aber als Harawi herausstellt, so ist der Khul' gültig, da sie derselben Gattung angehören und es sich lediglich um einen Unterschied in der Eigenschaft handelt; dies entspricht einem Mangel an der Gegenleistung, und er hat die Wahl, es zu behalten und...
(5) Im Original: "Zahl". (6) Im Original: "und Ähnliches". (7) Im Original: "die Scheidung mit tausend". (8) Im Original: "dies". (9) Im Original: "Und wenn". (10) In a, b, m: "der Ausgleich".
فصل: وإذا قال: إن أعْطَيْتنى ألفَ درهمٍ، فأنتِ طالقٌ. فأعْطَتْه ألفًا أو أكثَر، طَلُقَتْ؛ لوُجودِ الصِّفةِ، وإن أعْطَتْه دُونَ ذلك، لم تطْلُقْ؛ لعدمِها. وإن أعْطَتْه ألفًا وَازنةً، تَنْقُصُ فى العَدَدِ، طَلُقَتْ، وإن أعْطَتْه ألفًا عدَدًا، تَنقُصُ فى الوَزْنِ، لم تطْلُقْ؛ لأنَّ إطْلاقَ الدَّراهمِ يَنْصرِفُ إلى الوازِنِ من دراهمِ الإِسْلامِ، وهى ما كلُّ عشرةٍ منها وزنُ سبعةِ مَثاقيلَ. ويَحْتَمِلُ أَنَّ الدَّراهمَ متى كانت تَنْفُقُ برُءُوسِها من غيرِ وَزْنٍ (٥)، طَلُقَتْ؛ لأنَّها يقَعُ عليها اسمُ الدَّراهمِ، ويحصُلُ منها مَقْصودُها، ولا تطْلُقُ إذا أعْطَتْه وازنَةً تنْقُصُ فى العددِ؛ لذلك. وإن أعْطَتْه ألفًا رَدِيئةً، كنُحاسٍ فيها أو رَصاصٍ [أو نحوِه] (٦)، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ [إطلاقَ الألفِ] (٧) يتناول ألفًا من الفِضَّةِ، وليس فى هذه (٨) ألفٌ من الفِضَّةِ. وإن زادتْ على الألفِ بحيثُ يكونُ فيها ألفٌ فِضَّةً، طَلُقَتْ؛ لأنَّها قد أعْطَتْه ألفًا فِضَّةً. وإن أعْطَتْه سَبِيكةً تبْلغُ ألفًا، لم تطْلُقْ؛ لأنَّها لا تُسمَّى دراهمَ، فلم تُوجَدِ الصِّفةُ، بخلافِ المَغْشُوشةِ، فإنَّها تُسمَّى دراهمَ. وإن أعْطَتْه ألفًا رَدِىءَ الجِنْسِ، لخُشونةٍ، أو سَوادٍ، أو كانت وَحْشَةَ السَّكَّةِ، طَلُقَتْ؛ لأنَّ الصِّفةَ وُجِدتْ. قال القاضى: وله رَدُّها، وأخْذُ بدلِها. وهذا قد ذكَرْناه فى المسألةِ التى قبلَها.
فصل: وإن (٩) قال: إن أعْطَيْتِنى ثوبًا مَرْوِيًّا فأنتِ طالقٌ. فأعطته هَرَوِيًّا، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ الصِّفةَ التى علَّقَ الطَّلاقَ عليها لم تُوجَدْ، وإن أعْطَتْه مَرْوِيًّا طَلُقَتْ. وإن خالَعَها على مَرْوىٍّ، فأعْطه هَرَوِيًّا، فالخُلعُ واقعٌ، ويُطالِبُها بما خالَعَها عليه. وإن خالَعَها على ثوبٍ بعَيْنه، على أَنَّه مَرْوِىٌّ، فبانَ هَرَوِيًّا، فالخُلعُ صحيحٌ؛ لأنَّ جِنْسَهما واحدٌ، وإنَّما ذلك اخْتلافُ صِفَةٍ، فجرَى مَجْرَى العَيْبِ فى المُعَوَّضِ (١٠)، وهو مُخيَّرٌ بين إمْساكِه ولا
(٥) فى الأصل: "عدد".(٦) فى الأصل: "ونحوه".(٧) فى الأصل: "الطلاق بالألف".(٨) فى الأصل: "هذا".(٩) فى الأصل: "ولو".(١٠) فى أ، ب، م: "العوض".