ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 293

Übersetzung · DE

Seiten des Ehemannes eine Verpflichtung, für die es keinen Weg zur Abwehr gibt; denn das Vorherrschende dabei ist das Urteil der reinen Bedingung, als Beweis für die Gültigkeit ihrer Verknüpfung mit der Bedingung. Die Scheidung vollzieht sich mit dem Eintreten der Bedingung, gleichgültig, ob die Gabe sofort oder zeitlich verzögert erfolgt. Ash-Shafi'i sagte: Wenn er sagt: „Wann immer du mir gibst“, oder „Wann immer du mir gibst“, oder „zu welcher Zeit auch immer du mir tausend gibst, bist du geschieden“, so bezieht sich dies auf einen zeitlichen Aufschub. Wenn er sagt: „Wenn du mir gibst“, oder „Falls du mir tausend gibst, bist du geschieden“, so bezieht sich dies auf den sofortigen Vollzug. Wenn sie ihm dies als Antwort auf seine Aussage gibt, vollzieht sich die Scheidung. Verzögert sich die Gabe, so vollzieht sich die Scheidung nicht; denn die Annahme von Austauschverträgen erfolgt sofort, und wenn keine ausdrückliche gegenteilige Aussage von ihm vorliegt, muss dies auf Austauschverträge bezogen werden, anders als bei „wann“ (mata) und „welcher“ (ayya), da diese eine explizite Verzögerung beinhalten, die als textliche Festlegung gilt. Auch wenn sie zu einem Austauschvertrag werden, ist das Knüpfen an die Bedingung zulässig. Was jedoch „wenn“ (in) und „falls“ (idha) betrifft, so lassen sie sowohl den sofortigen Vollzug als auch die Verzögerung zu; wird die Gegenleistung daran geknüpft, so werden sie auf den sofortigen Vollzug bezogen. Unser Argument ist, dass er die Scheidung an die Bedingung der Gabe geknüpft hat, was somit auf eine zeitliche Verzögerung hindeutet, wie bei jeder anderen Bedingung auch. Oder wir sagen: Er hat die Scheidung an ein Wort geknüpft, dessen Erfordernis die Verzögerung ist, also erfolgt sie zeitlich verzögert, wie in dem Fall, wenn kein Ersatzwert involviert ist. Der Beweis dafür, dass die Bedeutung die Verzögerung erfordert, liegt darin, dass dies auch dann gefordert ist, wenn kein Ersatzwert involviert ist; und die Bedeutung von Ausdrücken ändert sich nicht durch die Anwesenheit oder Abwesenheit einer Gegenleistung. Diese Form des Austauschvertrages ist von den anderen Austauschverträgen abweichend, da sie an Bedingungen geknüpft werden kann. Sie erfolgt zeitlich verzögert, wenn er sie an „wann“ (mata) oder „welcher“ (ayya) knüpft, daher verhält es sich in unserer Angelegenheit ebenso. Es ist nicht korrekt, unser Fallbeispiel mit anderen Austauschverträgen zu vergleichen, aufgrund des von uns genannten Unterschieds. Zudem wird ihr Analogieschluss durch die Aussage des Herrn gegenüber seinem Sklaven entkräftet: „Wenn du mir tausend gibst, bist du frei.“ Dies ist wie unser Fall und erfolgt zeitlich verzögert.

Anmerkungen

(18) In a: „Aufhebung“. (19) In b, m: „das Vorherrschende“. (20) In a, b, m: „Bedingungen“. (21) In b, m: „die Gabe“. (22) Im Original, b, m: „mit Einvernehmen“. (23) Im Original: „beide möglich“. (24) In b, m: „erfordert es“.

ZurückBand 10 · Seite 293Weiter
Zurück10·293Weiter