Darüber hinaus haben wir bereits erwähnt, dass das Urteil dieses Ausdrucks dem einer absoluten Bedingung entspricht.
Abschnitt: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: „Du bist durch die Zahlung von tausend geschieden, wenn du es willst“, so tritt die Scheidung nicht ein, bis sie es will. Wenn sie es will, vollzieht sich die Scheidung unwiderruflich, und er hat einen Anspruch auf die tausend, unabhängig davon, ob sie ihn um die Scheidung bat und sagte: „Scheide mich gegen tausend“, woraufhin er ihr antwortete, oder ob er dies von sich aus zu ihr sagte; denn er hat ihre Scheidung an eine Bedingung geknüpft, und diese war vor ihrem Eintreten nicht gegeben. Ihr Wille wird durch ihre Äußerung bestimmt, denn obwohl ihr innerer Sitz das Herz ist, kann das, was im Herzen ist, nur durch das Wort erkannt werden, weshalb das Urteil daran geknüpft wird. Dies erfolgt zeitlich verzögert; wann immer sie also will, tritt die Scheidung ein. Dies hat Ahmad ausdrücklich dargelegt. Die Lehrmeinung von ash-Shafi'i ist ebenso, außer dass sie bei ihm auf den sofortigen Vollzug abzielt. Wenn er zu seiner Ehefrau sagte: „Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand, wenn du mir tausend garantierst“, dann entspricht die Analogie der Aussage von Ahmad, dass dies zeitlich verzögert ist; [denn er hat festgelegt, dass „deine Angelegenheit liegt in deiner Hand“ zeitlich verzögert ist], und er hat festgelegt, dass sie, wenn er zu ihr sagt: „Du bist geschieden, wenn du willst“, die Wahlmöglichkeit auch nach dem Verlassen ihres Sitzes hat. Die Lehrmeinung von ash-Shafi'i ist, dass dies auf den sofortigen Vollzug abzielt, wie zuvor erläutert. Unser Argument ist: Würde er zu seinem Sklaven sagen: „Wenn du mir tausend garantierst, bist du frei“, so wäre dies zeitlich verzögert. Würde er zu ihm sagen: „Du bist frei gegen tausend, wenn du willst“, wäre es zeitlich verzögert. Die Scheidung ist analog zur Freilassung. Dementsprechend gilt: Sobald sie ihm tausend garantiert, liegt ihre Angelegenheit in ihrer Hand, und er hat das Recht, das, was er ihr übertragen hat, zu widerrufen, denn „deine Angelegenheit liegt in deiner Hand“ ist eine von ihm erteilte Vollmacht an sie, und er kann sie widerrufen, wie er auch in einer Vollmacht widerrufen kann. Ebenso, wenn er zu seiner Ehefrau sagt: „Scheide dich selbst, wenn du mir tausend garantierst“, so vollzieht sich die Scheidung, sobald sie ihm tausend garantiert und sich selbst scheidet, solange er nicht widerrufen hat. Wenn sie die tausend garantiert, aber sich nicht scheidet, oder sich scheidet, ohne die Garantie zu leisten, tritt die Scheidung nicht ein.
1240 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er sich mittels eines Sklaven von ihr per Khul' trennt, dieser sich jedoch als frei erweist oder ein Anspruch darauf besteht, so hat er gegen sie einen Anspruch auf dessen Wert).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn ein Mann sich per Khul' von seiner Frau trennt gegen eine Gegenleistung, von der er annimmt, dass sie ein Vermögenswert ist, sich dann aber herausstellt, dass sie kein Vermögenswert ist, zum Beispiel wenn...
(25) Im Original: „dass es“. (26) In a: „und er hat einen Anspruch“. (27) Im Original: „die Scheidung“. (28) Im Original: „so wird es geknüpft“. (29) Fiel im Original weg. Beachte die Ansicht.
على أنَّنا (٢٥) قد ذكَرْنا أَنَّ حُكْمَ هذا اللفظِ حُكْمُ الشَّرْطِ المُطْلَقِ.
فصل: وإذا قال لامرأتِه: أنتِ طالقٌ بألفٍ إن شِئْتِ. لم تطْلُقْ حتى تشاءَ، فإذا شاءتْ وقَعَ الطَّلاقُ بائِنًا، ويَسْتَحِقُّ (٢٦) الأَلْفَ، سَواءٌ سألَتْه الطَّلاقَ فقالت: طَلِّقْنى بألفٍ. فأجابَها، أو قال ذلك لها ابتداءً؛ لأنَّه علَّقَ طلاقَها (٢٧) على شَرْطٍ، فلم يُوجَدْ قبلَ وُجودِه. وتُعْتَبرُ مَشِيئتُها بالقولِ، فإنَّها وإن كان محلُّها القلبَ، فلا يُعرَفُ ما فى القلبِ إلَّا بالنُّطْقِ، فيُعَلَّقُ (٢٨) الحُكْمُ به، ويكونُ ذلك على التَّراخِى، فمتى شاءتْ طَلُقَتْ. نَصَّ عليه أحمدُ. ومذهبُ الشَّافعىِّ كذلك، إلَّا فى أنَّه على الفَوْرِ عندَه. ولو أنَّه قال لامرأتِه: أمْرُكِ بيَدِك إن ضَمِنْتِ لى ألفًا. فقياسُ قولِ أحمدَ، أنَّه على التَّراخِى؛ [لأنَّه نَصَّ على أَنَّ أمْرَك بيدِك، على التَّراخِى] (٢٩)، ونصَّ على أنَّه إذا قال لها: أنتِ طالقٌ إن شئتِ. أَنَّ لها المَشِيئةَ بعدَ مَجْلسِها. ومذهبُ الشَّافعىِّ أنَّه على الفَوْرِ؛ لما تقدَّمَ. ولَنا، أنَّه لو قال لعبدِهِ: إن ضَمِنْتَ لى ألفًا فأنتَ حرٌّ. كان على التَّراخِى. ولو قال له: أنتَ حرٌّ على ألفٍ إن شئتَ. كان على التَّراخِى. والطَّلاقُ نَظِيرُ العِتْقِ. فعلى هذا، متى ضَمِنتْ له ألفًا، كان أمرُها بيَدها، وله الرُّجوعُ فيما جَعَلَ إليها؛ لأنَّ أمْرَك بيدِك توكيلٌ منه لها، فله الرُّجوعُ فيه، كما يَرْجِعُ فى الوكالةِ. وكذلك لو قال لزوجتِه: طَلِّقِى نفسَك إن ضَمِنْتِ لى ألفًا. فمتى ضَمِنتْ له ألفًا، وطلَّقَتْ نفسَها، وقَعَ، ما لم يَرْجِعْ. وإن ضَمِنَتِ الألفَ ولم تُطَلِّقْ، أو طَلَّقَتْ ولم تَضْمَنْ، لم يَقَعِ الطَّلاقُ.
١٢٤٠ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا خالَعَهَا عَلَى عَبْدٍ، فَخرَجَ حُرًّا، أَوِ اسْتُحِقَّ، فَلَهُ عَلَيْهَا قِيْمَتُهُ)
وجملةُ ذلك أَنَّ الرَّجلَ إذا خالعَ امرأتَه على عِوَضٍ يَظنُّه مالًا، فبانَ غيرَ مالٍ، مثل أن
(٢٥) فى الأصل: "أنه".(٢٦) فى أ: "واستحق".(٢٧) فى الأصل: "الطلاق".(٢٨) فى الأصل: "فيتعلق".(٢٩) سقط من الأصل. نقل نظر.