dreimal. Es ist auch möglich, dass er keinen Anspruch auf irgendetwas hat; denn sie hat von ihm eine Aufhebung (Faskh) gefordert, er hat ihr dem jedoch nicht entsprochen und eine Scheidung vollzogen, die sie nicht gefordert hatte und für die sie keine Gegenleistung geboten hatte. Demnach ist es möglich, dass die Scheidung als widerruflich (raj'iyya) eintritt; denn er hat sie als Erstausspruch vollzogen, ohne dass eine Gegenleistung dafür geboten wurde, ähnlich wie wenn er sie von sich aus scheidet. Es ist auch möglich, dass sie gar nicht eintritt; denn er hat sie gegen eine Gegenleistung vollzogen, und wenn die Gegenleistung nicht zustande kommt, tritt sie nicht ein; denn sie ist wie eine Bedingung dafür, ähnlich wie wenn er sagt: ‚Wenn du mir tausend gibst, so bist du geschieden.‘ Wenn sie sagt: ‚Scheide mich für tausend‘ und er sagt: ‚Ich habe dich durch Khul‘ geschieden‘: Wenn wir sagen, es ist eine Scheidung (Talaq), so hat er Anspruch auf die tausend; denn er hat sie geschieden. Und wenn er mit der Scheidung eine Scheidung beabsichtigt hat, so gilt dies ebenfalls; denn es ist ein Hinweis darauf. Wenn er aber die Scheidung nicht beabsichtigt hat und wir sagen, es ist keine Scheidung, so hat er keinen Anspruch auf eine Gegenleistung; denn er ist ihr nicht in dem gefolgt, wofür sie die Gegenleistung bot, und es ist auch nicht darin enthalten; denn sie bat ihn um eine Scheidung, durch die sich die Anzahl seiner Scheidungen verringert, und er ist ihr dem nicht gefolgt. Und wenn die Gegenleistung nicht fällig wird, ist die Khul‘-Scheidung nicht gültig; denn er hat sie nur in der Erwartung vollzogen, die Gegenleistung zu erhalten, und wenn diese nicht zustande kommt, ist sie nicht gültig. Es ist möglich, dass dies wie eine Khul‘-Scheidung ohne Gegenleistung behandelt wird, bei der es die bekannten Meinungsverschiedenheiten gibt.
Abschnitt: Wenn sie zu ihm sagt: ‚Scheide mich zehnmal für tausend‘ und er scheidet sie einmal oder zweimal, so steht ihm nichts zu; denn er ist ihrer Forderung nicht nachgekommen, also hat er keinen Anspruch auf das, was sie geboten hat. Wenn er sie dreimal scheidet, so hat er Anspruch auf die tausend, analog zur Lehre unserer Gelehrten für den Fall, dass sie sagt: ‚Scheide mich dreimal für tausend.‘ Wenn nur noch eine einzige Scheidung von ihr übrig ist und er sie einmal scheidet, so hat er Anspruch auf die tausend; denn dadurch wurde das gesamte beabsichtigte Ziel erreicht.
Abschnitt: Wenn nur noch eine einzige Scheidung von ihr übrig ist und sie sagt: ‚Scheide mich dreimal für tausend‘ und er sagt: ‚Du bist mit zwei Scheidungen geschieden, die erste für tausend und die zweite für nichts‘: Die erste tritt ein, er hat Anspruch auf die tausend, und die zweite tritt nicht ein. Wenn er sagt: ‚Die erste für nichts‘, so tritt nur diese ein und er hat keinen Anspruch auf etwas; denn er hat dafür keine Gegenleistung festgelegt, und die drei sind vollendet. Wenn er sagt: ‚Eine der beiden für tausend‘, so ist sie zur Zahlung der tausend verpflichtet; denn sie hat von ihm eine Scheidung für tausend gefordert, er ist ihr dem gefolgt und hat ihr eine weitere hinzugefügt.
Abschnitt: Wenn sie sagt: ‚Scheide mich für tausend auf einen Monat‘ oder sie gibt ihm tausend unter der Bedingung, dass er sie auf einen Monat scheidet,
(15) Das Konjunktions-Waw fehlt in: b, m. (16) In b, m: „wa-fihi“.
ثلاثًا. واحْتَمَلَ (١٥) أن لا يَسْتحِقَّ شيئًا؛ لأنَّها اسْتَدْعَتْ منه فَسْخًا، فلم يُجبْها إليه، وأوْقعَ طَلاقًا ما طلبَتْه، ولا بذَلَتْ فيه عِوَضًا. فعلى هذا، يَحْتَمِلُ أن يقَعَ الطَّلاقُ رَجْعِيًّا؛ لأنَّه أوْقَعَه مُبْتدِئًا به، غيرَ مَبْذُولٍ فيه عِوَضٌ، فأشْبَهَ ما لو طلَّقَها ابْتداءً، ويَحْتمِلُ أن لا يقَعَ؛ لأنَّه أوْقعَه بعِوَضٍ، فإذا لم يحْصُلِ العِوَضُ لم يقَعْ؛ لأنَّه كالشَّرطِ فيه، فأشْبَهَ ما لو قال: إن أعْطيتنى ألفًا فأنتِ طالقٌ. وإن قالتْ: طَلِّقْنِى بألفٍ. فقال: خَلَعْتُك. فإن قُلْنا: هو طَلاقٌ. اسْتحَقَّ الألفَ؛ لأنَّه طلَّقَها، وإن نَوَى به الطَّلاقَ، فكذلك؛ لأنَّه كِنايةٌ فيه، وإن لم يَنْوِ الطَّلاقَ، وقُلْنا: ليس بطلاقٍ. لم يَسْتحِقَّ عِوَضًا؛ لأنَّه ما أجابَها إلى ما بذَلتِ العِوَضَ فيه، ولا يتضَمَّنُه؛ لأنَّها سألتْه طلاقًا يَنْقُصُ به عَدَدُ طَلاقِه، فلم يُجبْها إليه، وإذا لم يَجِبِ العِوَضُ لم يَصِحَّ الخُلْعُ؛ لأنَّه إنَّما خالَعَها مُعْتَقِدًا لحُصولِ العِوَضِ، فإذا لم يَحْصُلْ، لم يَصِحَّ. ويَحْتَمِلُ أن يكونَ كالخُلْعِ بغيرِ عِوَضٍ، فيه (١٦) مِنَ الخلافِ ما فيه.
فصل: ولو قالتْ له: طلِّقْنِى عشرًا بألفٍ. فطلَّقَها واحدةً أو اثْنَتَينِ، فلا شىءَ له؛ لأنَّه لم يُجِبْها إلى ما سألَتْ، فلم يَسْتَحِقَّ عليها ما بَذَلَتْ. وإن طلَّقَها ثلاثًا، اسْتحَقَّ الألفَ، على قياس قولِ أصْحابِنا فيما إذا قالتْ: طلِّقْنِى ثلاثًا بألفٍ. ولم يَبْقَ من طَلاقِها إلا واحدةٌ، فطلَّقَها واحدةً، اسْتحَقَّ الألفَ؛ لأنَّه قد حصَلَ بذلك جميعُ المقْصودِ.
فصل: ولو لم يَبْقَ من طلاقِها إلَّا واحدةٌ؛ فقالت: طَلِّقْنِى ثلاثًا بألفٍ. فقال: أنتِ طالقٌ طَلْقتَيْنِ، الأولى بألفٍ، والثانيةُ بغيرِ شىء. وقَعتِ الأولَى، واسْتحَقَّ الألفَ، ولم تقعِ الثَّانيةُ. وان قال: الأولَى بغيرِ شىءٍ. وقَعتْ وحدَها، ولم يَسْتحِقَّ شيئًا؛ لأنَّه لم يَجْعلْ لها عِوَضًا، كمَلَتِ الثَّلاثُ. وإن قال: إحْداهما بألفٍ. لَزمَها الألفُ؛ لأنَّها طلبتْ منه طَلْقةً بألفٍ، فأجابَها إليها، وزادَها أُخْرَى.
فصل: وإن قالت: طَلِّقْنِى بألفٍ إلى شهرٍ. أو أعْطَتْه ألفًا على أن يُطلِّقَها إلى شهرٍ،
(١٥) سقطت واو العطف من: ب، م.(١٦) فى ب، م: "وفيه".