widerruflich eintritt und ihm nichts zusteht. Nach der Ansicht von Al-Qadi hingegen: Wenn sie dies akzeptiert, ist sie zur Zahlung der tausend verpflichtet, und es ist ein Khul', ansonsten tritt die Scheidung nicht ein. Dies ist auch die Ansicht von Abu Hanifa und Ash-Shafi'i. Es ist auch die offensichtliche Meinung bei Al-Khiraqi; denn er verwendete „'ala“ im Sinne einer Bedingung an mehreren Stellen in seinem Buch, darunter seine Aussage: „Wenn er sie heiratet unter der Bedingung, dass er keine weitere Frau neben ihr heiratet, so hat sie das Recht auf Trennung, falls er doch eine neben ihr heiratet.“ Dies liegt daran, dass „'ala“ im Sinne einer Bedingung verwendet wird, wie Allah, der Erhabene, in der Geschichte von Schu'aib beweist: „Er sagte: Ich möchte dir eine meiner beiden Töchter hier zur Frau geben, unter der Bedingung, dass du mir acht Jahre dienst.“ Und Er sagte: „Sollen wir dir einen Tribut zahlen, unter der Bedingung, dass du zwischen uns und ihnen einen Wall errichtest?“ Und Musa sagte: „Darf ich dir folgen, unter der Bedingung, dass du mich von dem lehrst, was du an Weisheit gelehrt wurdest?“ Wenn er bei der Eheschließung sagen würde: „Ich vermähle dir meine Tochter gegen eine Brautgabe von so und so viel“, so ist dies gültig. Wenn er die Scheidung also mit einer Gegenleistung vollzieht, tritt sie nicht ohne diese ein, und dies verhält sich wie seine Aussage: „Du bist geschieden, wenn du mir tausend gibst“ oder „wenn du mir tausend bürgst“. Der Grund für die erste Ansicht ist, dass er die Scheidung ohne Bedingung vollzog und ihr eine Gegenleistung auferlegte, die sie nicht geboten hat, weshalb sie widerruflich und ohne Gegenleistung eintritt, so als hätte er gesagt: „Du bist geschieden und du schuldest mir tausend.“ Zudem ist „'ala“ weder für eine Bedingung noch für einen Austausch gedacht, weshalb es nicht zulässig ist zu sagen: „Ich verkaufe dir mein Gewand gegen einen Dinar.“
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist dreifach geschieden gegen tausend“, und sie sagt: „Ich habe eine davon für tausend akzeptiert“, so treten die drei Scheidungen ein, und er hat Anspruch auf die tausend; denn das Vollziehen der Scheidung liegt bei ihm, und er hat sie nur mit einer Gegenleistung verknüpft, die von ihrer Seite wie eine Bedingung wirkt, und die Bedingung ist eingetreten, also tritt die Scheidung ein. Wenn sie sagt: „Ich akzeptiere es für zweitausend“, so tritt sie ein, aber sie ist nicht zur Zahlung der zusätzlichen tausend verpflichtet; denn das Akzeptieren bezieht sich auf das, was er festgelegt hat, nicht auf das, was nicht festgelegt wurde.
(27) Im Original: „fi“. (28) Sure Al-Qasas 26. (29) Sure Al-Kahf 94. (30) Sure Al-Kahf 66. (31) In A, B, M: „wa-idha“. (32) Fehlt in: B, M. (33) In A, B, M: „al-za'id“.
رَجْعِيًّا، ولا شىءَ له. وعلى قولِ القاضى، إن قَبِلَتْ ذلك لَزِمَها الألفُ، وكان خُلْعًا، وإلَّا لم يقَعِ الطَّلاقُ. وهو قولُ أبى حنيفةَ، والشَّافعىِّ. وهو أيضًا ظاهرُ كَلامِ الخِرَقِىِّ؛ لأنَّه اسْتَعْمَلَ عَلَى بمعنى الشَّرْطِ فى مَواضِعَ من (٢٧) كتابه، منها قولُه: وإذا أنْكَحَها على أن لا يَتَزَوَّجَ عليها، فلها فِراقُه إن تَزَوَّجَ عليها. وذلك أَنَّ عَلَى تُسْتَعْملُ بمعنى الشَّرطِ؛ بدليلِ قولِ اللَّهِ تعالى فى قصَّةِ شُعَيبٍ: {قَالَ إِنِّى أُرِيدُ أَنْ أُنْكِحَكَ إِحْدَى ابْنَتَيَّ هَاتَيْنِ عَلَى أَنْ تَأْجُرَنِى ثَمَانِيَ حِجَجٍ} (٢٨). وقال: {فَهَلْ نَجْعَلُ لَكَ خَرْجًا عَلَى أَنْ تَجْعَلَ بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمْ سَدًّا} (٢٩). وقال موسى: {هَلْ أَتَّبِعُكَ عَلَى أَنْ تُعَلِّمَنِ مِمَّا عُلِّمْتَ رُشْدًا} (٣٠). ولو قال فى النِّكاحِ: زَوَّجْتُك ابْنتِى على صَداقِ كذا. صَحَّ، فإذا (٣١) أوْقعَه بعِوَضٍ. لم يَقَعْ بدونِه، وجرى مَجْرَى قوله: أنتِ طالقٌ إن أعْطَيْتِنِى ألفًا، أو ضَمِنْتِ لى ألفًا. ووَجْهُ الأوَّلِ، أَنَّه أوْقَعَ الطَّلاقَ غيرَ مُعَلَّقٍ بشَرْطٍ، وجعلَ عليها عِوَضًا لم تَبذُلْه، فوقَعَ رَجْعِيًّا من غيرِ عِوَضٍ، كما لو قال: أنتِ طالقٌ، وعليك ألفٌ. ولأنَّ عَلَى ليست للشَّرْطِ، ولا للمُعاوَضَةِ، ولذلك لا يَصِحُّ أن يقولَ: بِعْتُك ثَوْبِى عَلَى دينارٍ.
فصل: وإذا قال: أنتِ طالقٌ ثلاثًا بألفٍ. فقالتْ: قد (٣٢) قَبِلتُ واحدةً منها بألفٍ. وقَعَ الثَّلاثُ، واسْتحَقَّ الألفَ؛ لأنَّ إيقاعَ الطَّلاقِ إليه، وإنَّما علَّقَه بعِوَضٍ يَجْرِى مَجْرَى الشَّرْطِ مِن جهتِها، وقد وُجدَ الشَّرْطُ، فيقَعُ الطَّلاقُ. وإن قالتْ: قبِلْتُ بألْفَيْنِ. وقعَ، ولم يَلْزَمْها الألْفُ الزَّائدةُ (٣٣)؛ لأنَّ القَبولَ لما أوْجبَه دُونَ ما لم
(٢٧) فى الأصل: "فى".(٢٨) سورة القصص ٢٦.(٢٩) سورة الكهف ٩٤.(٣٠) سورة الكهف ٦٦.(٣١) فى أ، ب، م: "وإذا".(٣٢) سقط من: ب، م.(٣٣) فى أ، ب، م: "الزائد".