Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1242 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Sklavin ohne die Erlaubnis ihres Herrn gegen eine bekannte Sache Khul' vollzieht, so ist das Khul' rechtsgültig, und sie ist nach ihrer Freilassung dazu verpflichtet, sofern es etwas ist, das einen Gegenwert hat, andernfalls zu seinem Wert.) · ShamelaTranslate